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   VG Stade, 21.04.2008 - 3 A 72/07   

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https://dejure.org/2008,27395
VG Stade, 21.04.2008 - 3 A 72/07 (https://dejure.org/2008,27395)
VG Stade, Entscheidung vom 21.04.2008 - 3 A 72/07 (https://dejure.org/2008,27395)
VG Stade, Entscheidung vom 21. April 2008 - 3 A 72/07 (https://dejure.org/2008,27395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 72a Abs. 1 S. 2 BBesG; § 72a Abs. 2 BBesG
    Rechtsgrundlage und Rechtmäßigkeit einer herabgesetzten Besoldung eines Kreisamtmannes (Besoldungsgruppe A 11) bei begrenzter Dienstfähigkeit; Verfassungsmäßigkeit des § 72a Abs. 1 S. 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage und Rechtmäßigkeit einer herabgesetzten Besoldung eines Kreisamtmannes (Besoldungsgruppe A 11) bei begrenzter Dienstfähigkeit; Verfassungsmäßigkeit des § 72a Abs. 1 S. 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus VG Stade, 21.04.2008 - 3 A 72/07
    Auch das Bundesverwaltungsgericht habe mittlerweile mit Urteil vom 28.4.2005 - 2 C 1.04 - entschieden, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen verpflichtet seien, die gem. § 72a Abs. 2 BBesG erforderliche Rechtsverordnung zu erlassen, d.h. Zuschläge zu den Bezügen nach § 72a Abs. 1 BBesG zu gewähren.

    Das BVerwG hat mit Urteil vom 28.04.2005 - 2 C 1/04 -, dem die Kammer folgt, entschieden, dass § 72a Abs. 1 Satz 2 BBesG, isoliert betrachtet, zwar dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG insoweit nicht entspricht, als begrenzt dienstfähige Beamte benachteiligt werden, weil ihnen als Gegenleistung für ihre Dienste nur die erdiente Versorgung gewährt wird.

    Auch insoweit ist zur Vermeidung von Wiederholungen auf das den Beteiligten bekannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.4.2005 - 2 C 1/04 - , dem die Kammer folgt, zu verweisen.

    Das BVerwG hat in seiner erwähnten Entscheidung vom 28.04.2005 - 2 C 1/04 - weiter ausgesprochen, dass die Besoldung für begrenzt dienstfähige Beamte allein auf der Grundlage des § 72a Abs. 1 BBesG gegen Art. 3 GG verstößt, weil diesen Beamten als Gegenleistung nur die erdiente Versorgung gewährt wird.

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LC 415/03

    Zulässigkeit der Berufung bei Nichtvorliegen eines bestimmten Antrags;

    Auszug aus VG Stade, 21.04.2008 - 3 A 72/07
    OVG vom 11.11.2004 - Az. 5 LC 415/03 - an das Bundesverfassungsgericht.

    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 27.07.2006 - 2 BvL 13/04 - den entsprechenden Vorlagebeschluss des Nds. OVG vom 09.11.2004 - 5 LC 415/03 - als unzulässig zurückgewiesen.

  • VG Düsseldorf, 31.03.2006 - 13 K 7646/03

    Anspruch auf höhere Besoldung; Berufung als Schwerbehinderter zum Beamten auf

    Auszug aus VG Stade, 21.04.2008 - 3 A 72/07
    Der Kläger hat ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO), weil er sich nur auf diese Weise die Möglichkeit erhält, vom künftigen Erlass einer bisher nicht ergangenen Verordnung auf der Grundlage des § 72a Abs. 2 BBesG zu profitieren (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2006 - 13 K 7646/03 -, juris).
  • BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04

    Zum Erfordernis, im Rahmen der Begründung einer konkreten Normenkontrolle die

    Auszug aus VG Stade, 21.04.2008 - 3 A 72/07
    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 27.07.2006 - 2 BvL 13/04 - den entsprechenden Vorlagebeschluss des Nds. OVG vom 09.11.2004 - 5 LC 415/03 - als unzulässig zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 4 S 1542/02

    Dienstbezüge bei begrenzter Dienstfähigkeit ohne Versorgungsabschlag

    Auszug aus VG Stade, 21.04.2008 - 3 A 72/07
    Ferner berief er sich auf ein Urteil des VG Mannheim vom 25.11.2003 - 4 S 1542/02 -, nach dem bei der Berechnung des fiktiven Ruhegehalts i.R.d. § 72a Abs. 1 Satz 2 BBesG der Versorgungsabschlag gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 69d Abs. 3 Satz 1 BeamtVG unberücksichtigt zu bleiben habe.
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