Rechtsprechung
   VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17072
VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00 (https://dejure.org/2004,17072)
VG Stade, Entscheidung vom 25.02.2004 - 6 A 1204/00 (https://dejure.org/2004,17072)
VG Stade, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 6 A 1204/00 (https://dejure.org/2004,17072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anfechtung eines Schiedsspruchs wegen der Übernahme von Mehrkosten nach Aufhebung des Bereitschaftsdienstes im Rettungsdienst

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs. 1 NRettDG; § 15 Abs. 1 S. 4 NRettDG; § 14 Abs. 2 DRK-TV; § 14 Abs. 5 DRK-TV; § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD; § 5 Abs. 3 ArbZG; § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG
    Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei Rettungsdiensten; Aufhebung des Bereitschaftsdienstes im Rettungsdienst; Nachtschicht als Bereitschaftsdienst oder Arbeitsbereitschaft; Aufhalten in der Dienststelle während des Bereitschaftsdienstes; Ruhen beziehungsweise ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei Rettungsdiensten; Aufhebung des Bereitschaftsdienstes im Rettungsdienst; Nachtschicht als Bereitschaftsdienst oder Arbeitsbereitschaft; Aufhalten in der Dienststelle während des Bereitschaftsdienstes; Ruhen beziehungsweise ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00
    Zwar sehe sich das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18. Februar 2003 (1 ABR 2/02) gehindert, den Begriff des Bereitschaftsdienstes im Sinne des EuGH-Urteils auszulegen, da das derzeitige Arbeitszeitgesetz eine solche Auslegung nicht zulasse und es daher Sache des Gesetzgebers sei, das Arbeitszeitgesetz zu ändern.

    Dies ergibt sich zwingend aus §§ 5 Abs. 3, 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02, Urteil vom 5. Juni 2003 (a.a.O.)).

    Vor diesem Hintergrund scheidet eine unmittelbare Anwendung der Arbeitszeit-Richtlinie aus (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 18. Februar 2003, a.a.O.).

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 612/99

    Bereitschaftsdienst im mobilen Rettungsdienst

    Auszug aus VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00
    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 22. November 2000 (4 AZR 612/99) sei im vorliegenden Fall die Anordnung von Bereitschaftsdienst unzulässig.

    Auch das Bundesarbeitsgericht habe in seinem Urteil vom 22. Oktober 2000 (4 AZR 612/99) bestätigt, dass bei der Anordnung von Bereitschaftsdienst als Aufenthaltsort die Arbeitsstelle des Mitarbeiters ausgewählt werden könne.

    Die tarifliche Regelung für die Anordnung von Bereitschaftsdienst soll daher uneingeschränkt für Mitarbeiter im Rettungsdienst und Krankentransport gelten (vgl. BAG, Urteil vom 22. November 2000 - 4 ARZ 612/99 - BAGE 96, 284).

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Auszug aus VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00
    "Vom Arbeitgeber bestimmte Stelle" im Sinne von § 14 Abs. 5 Unterabs. 1 Satz 1 DRK-TV kann auch die Arbeitsstelle des Mitarbeiters sein (vgl. BAG, Urteile vom 22. November 2000 (a.a.O.) und vom 5. Juni 2003 (6 AZR 114/02 -, zitiert nach juris)).

    Dies hat das BAG in seinem Urteil vom 22. November 2000 bereits im Hinblick auf das SIMAP-Urteil entschieden und mit Urteil vom 5. Juni 2003 (a.a.O.) ergänzend ausgeführt, dass die Arbeitszeit-Richtlinie der Verbesserung von Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer diene.

    Dies ergibt sich zwingend aus §§ 5 Abs. 3, 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02, Urteil vom 5. Juni 2003 (a.a.O.)).

  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Auszug aus VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00
    Schließlich habe der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. September 2003 (C-151/02) entschieden, dass Bereitschaftsdienst im Hinblick auf die Richtlinie 93/104/EG der Arbeitszeit zuzurechnen sei.

    In seinem Grundsatzurteil vom 9. September 2003 (C-151/02) hat der Europäische Gerichtshof in Fortführung seiner SIMAP-Entscheidung in der Rechtssache Jaeger festgestellt, dass es sich bei einem Bereitschaftsdienst, der an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort geleistet wird, in vollem Umfang um Arbeitszeit handelt, auch wenn der Arzt sich in der Zeit, in der er nicht in Anspruch genommen wird, an der Arbeitsstelle ausruhen darf.

  • BVerwG, 19.01.1988 - 1 C 11.85

    Bereitschaftsdienst - Rufbereitschaft - Abgrenzung - Arbeitsrechtliche Zuordnung

    Auszug aus VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00
    Demgegenüber habe jedoch das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 19. Januar 1988 (1 C 11/85) für die Beurteilung der Frage, ob Bereitschaftsdienst der Arbeitszeit oder der Ruhezeit zuzuordnen sei, wie der Europäische Gerichtshof an den Schutzzweck der Arbeitszeitvorschriften angeknüpft und deutlich gemacht, dass die Zuordnung eines Bereitschaftsdienstes zur Arbeits- oder zur Ruhezeit davon abhänge, in welchem Maß dieser Dienst in seiner konkreten Ausprägung den Betroffenen binde und belaste.

    Auch soweit der Kläger aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1988 in dem Verfahren 1 C 11.85 (NZA 1988, 881) ableitet, Bereitschaftsdienst könne nur außerhalb der Dienststelle geleistet werden, kann dem nicht gefolgt werden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.1999 - 4 Sa 218/99

    Qualifizierung der getätigten Arbeiten eines Arbeitnehmers; Anordnung von

    Auszug aus VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit dieser Entscheidung das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juni 1999 (4 Sa 218/99), auf das der Kläger seine gegenteilige Ansicht vornehmlich gestützt hat, aufgehoben.
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00
    Die Zuerkennung einer unmittelbaren (horizontalen) Wirkung auch im Verhältnis von Privatrechtssubjekten würde die Kompetenzordnung des EG-Vertrages zu Lasten der Mitgliedstaaten verschieben, die insoweit auf ihre souveränen Rechte nicht zugunsten der Gemeinschaftsorgane verzichtet haben (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - C-91/92 -, EUGHE I 1994, 3325).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00
    In Anwendung dieser Bestimmungen hat der Europäische Gerichtshof Bereitschaftsdienst, wie ihn spanische Ärzte und mit der Pflege beschäftigte Personen in Teams zur medizinischen Grundversorgung in Form persönlicher Anwesenheit in den Räumen einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung leisten, in seinem Urteil vom 3. Oktober 2000 (C-303/98 -, EuGHE I 2000, 7963) in der Rechtssache Simap insgesamt zur Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeit-Richtlinie gezählt.
  • LAG Niedersachsen, 17.05.2002 - 10 TaBV 22/02

    Auslegung des Arbeitszeitbegriffs in Art. 2 Ziffer 1) der Richtlinie 93/104/EG;

    Auszug aus VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00
    Mindestvorschriften über Vergütungspflichten sehe diese Rechtsgrundlage hingegen nicht vor (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. März 2003 - 2 A 10045/03 -, zitiert nach juris, LAG Nds., Beschluss vom 17. Mai 2002 - 10 TaBV 22/02 - zitiert nach juris).
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02

    Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von

    Auszug aus VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00
    Auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 16. September 2003 - 9 Sa 648/02 -, zitiert nach juris) rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.
  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

  • VG Minden, 21.11.2001 - 4 K 3162/00

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2003 - 2 A 10045/03

    Arbeitszeit, Arbeitszeitregelung, Alimentationsprinzip, Abgeltung, Anwesenheit,

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 1030/94

    Arbeitszeitverlängerung für Rettungssanitäter

  • OVG Niedersachsen, 07.11.1997 - 7 L 7458/95

    Verteilung der Kosten einer Rettungsleitstelle;; Feuerwehr-Einsatz-Leitstrecke;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht