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   VG Stade, 28.09.2017 - 3 A 2197/14   

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VG Stade, 28.09.2017 - 3 A 2197/14 (https://dejure.org/2017,70985)
VG Stade, Entscheidung vom 28.09.2017 - 3 A 2197/14 (https://dejure.org/2017,70985)
VG Stade, Entscheidung vom 28. September 2017 - 3 A 2197/14 (https://dejure.org/2017,70985)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG München, 27.10.2021 - M 21b K 20.4851

    Klage auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Festsetzung des Ruhens von

    Zur Begründung verwies er auf ein Urteil des VG Stade vom 28. September 2017 - 3 A 2197/14 - und einen Beschluss des OVG Lüneburg vom 21. Mai 2019 - 5 LA 236/17 - (juris).

    Der Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens sei unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Urteil des VG Stade vom 28. September 2017 - 3 A 2197/14 - und im Beschluss des OVG Lüneburg vom 21. Mai 2019 - 5 LA 236/17 - (juris) begründet.

    So habe bereits das Verwaltungsgericht Stade in seiner Entscheidung vom 28. September 2017 - 3 A 2197/14 - entschieden, dass die weitere Aufrechterhaltung des Ruhensbescheides ab dem Zeitpunkt, in dem der vom Kläger enthaltene Abfindungskapitalbetrag durch das Ruhen der Versorgungsbezüge vollständig aufgezehrt sei, gegen die guten Sitten und das Gebot von Treu und Glauben verstoße, da der Kläger ab diesem Zeitpunkt eine in vollem Umfang rechtswidrige Kürzung seiner Versorgungsbezüge hinnehmen müsse, womit der Dienstherr gleichzeitig in eklatanter Weise gegen die nach Art. 33 Abs. 5 GG verbürgte Alimentationspflicht gegenüber dem Beamten verstoße.

    Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung (VG Stade, U.v. 28.9.2017 - 3 A 2197/14; OVG Lüneburg, B.v. 21.5.2019 - 5 LA 236/17 - juris) stellt keine Änderung der Rechtslage dar.

    Hinzu kommt der Umstand, dass mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29. August 2019 über die Nichtzulassung der Revision im konkreten Fall eine aktuelle, letztinstanzliche Entscheidung vorliegt, so dass es auf die vom Kläger benannte, ältere, bloß erst- und zweitinstanzliche Rechtsprechung (VG Stade, U.v. 28.9.2017 - 3 A 2197/14; OVG Lüneburg, B.v. 21.5.2019 - 5 LA 236/17 - juris) in einem ganz anderen Fall nicht ankommt.

    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf die zitierte Rechtsprechung (VG Stade, U.v. 28.9.2017 - 3 A 2197/14; OVG Lüneburg, B.v. 21.5.2019 - 5 LA 236/17 - juris) weiter der Auffassung ist, dass ein Endzeitpunkt für das Ruhen zu bestimmen und daher der streitgegenständliche Ausgangs- bzw. Widerspruchsbescheid rechtswidrig sei, ist diese Auffassung nach Ergehen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 - (juris) überholt.

  • VG München, 07.04.2020 - M 21b E 19.6245

    Beamtenrecht, Ruhen der Versorgungsbezüge, kein Anordnungsgrund

    Zur Begründung verwies er auf ein Urteil des VG Stade (v. 28.9.2017 - 3 A 2197/14) und einen Beschluss des OVG Lüneburg (v. 21.5.2019 - 5 LA 236/17).

    Der Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens sei unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Urteil des VG Stade (v. 28.9.2017 - 3 A 2197/14) und im Beschluss des OVG Lüneburg (v. 21.5.2019 - 5 LA 236/17) begründet.

    Hierauf ließ der Antragsteller unter dem 19. Februar 2020 erwidern, durch die zitierte Rechtsprechung (VG Stade, U.v. 28.9.2017 - 3 A 2197/14; OVG Lüneburg, B.v. 21.5.2019 - 5 LA 236/17) habe sich die Rechtslage nachträglich geändert.

  • VGH Bayern, 04.03.2022 - 14 ZB 22.148

    Klage auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Festsetzung des Ruhens von

    Soweit der Kläger entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts eine nachträgliche Änderung der Rechtslage zu seinen Gunsten und damit ein Wiederaufgreifen im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG im Hinblick auf die von ihm zitierte Rechtsprechung (VG Stade, U.v. 28.9.2017 - 3 A 2197/14; NdsOVG, B.v. 21.5.2019 - 5 LA 236/17 - juris) als gegeben ansieht, setzt er sich bereits nicht mit den diesbezüglichen Ausführungen des Verwaltungsgerichts auseinander (UA Rn. 28), das unter Angabe von Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausführlich begründet hat, warum Rechtsprechungsänderungen keine Änderung der Rechtslage im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG darstellen.
  • VG München, 10.12.2019 - M 21b K 17.5334

    Anrechnung der für eine Verwendung bei einer zwischen- oder überstaatlichen

    Seine Rechtsauffassung werde von den Entscheidungen des VG Augsburg (U.v. 11.5.2017 - Au 2 K 16.1555) und des VG Stade (U.v. 28.9.2017 - 3 A 2197/14) gestützt.
  • VG München, 17.09.2018 - M 21 K 18.281

    Anrechnung der für eine Verwendung bei einer zwischen- oder überstaatlichen

    Zudem werde auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade vom 28. September 2017 - 3 A 2197/14 - verwiesen.
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