Rechtsprechung
VG Stuttgart, 03.04.2012 - 13 K 50/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,97825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 03.04.2012 - 13 K 50/11
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2015 - 8 S 450/13
- BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2015 - 8 S 450/13
Nichterweislichkeit hinreichender städtebaulicher Gründe zur Rechtfertigung eines …
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 3. April 2012 - 13 K 50/11 - geändert und die Beklagte verpflichtet, einen Bauvorbescheid darüber zu erteilen, dass die im Lageplan vom 15. Juni 2009 zum Bauvorbescheidantrag vom 22. Juni 2009 auf den Grundstücken mit den Flurstück-Nummern ... und ... der Gemarkung Stuttgart-Kaltental rot eingefärbte "Fläche für Nutzung" bauplanungsrechtlich ohne Erteilung einer Abweichung überbaubar ist.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03.04.2012 - 13 K 50/11 - zu ändern und die Beklagte zu verpflichten, einen Bauvorbescheid darüber zu erteilen, dass die im Lageplan vom 15.06.2009 zum Bauvorbescheidantrag vom 22.06.2009 auf den Grundstücken mit den Flurstück-Nummern ... und ... der Gemarkung Stuttgart-Kaltental rot eingefärbte "Fläche für Nutzung" bauplanungsrechtlich ohne Erteilung einer Abweichung überbaubar ist, und den Bescheid der Beklagten vom 10.02.2010 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 24.11.2011 aufzuheben, soweit sie diesen Feststellungen entgegenstehen.