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   VG Stuttgart, 03.12.2012 - 11 K 1038/12   

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https://dejure.org/2012,42818
VG Stuttgart, 03.12.2012 - 11 K 1038/12 (https://dejure.org/2012,42818)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03.12.2012 - 11 K 1038/12 (https://dejure.org/2012,42818)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - 11 K 1038/12 (https://dejure.org/2012,42818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen arglistigen Verschweigens eines Gesinnungswandels hin zum Terrorhelfer nach abgegebener Loyalitätserklärung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 35, StAG (2004) § 10 Abs. 1 S. 1, StAG § 11 S. 1 Nr. 1 Alt. 3
    Einbürgerung, rechtswidrige Einbürgerung, Rechtswidrigkeit, Rücknahme, Rücknahme der Einbürgerung, freiheitliche demokratische Grundordnung, terroristische Vereinigung, Unterstützung, Loyalitätserklärung, Verfassungsfeindliche Bestrebungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10; StAG § 11; StAG § 35
    Einbürgerung - Einbürgerung; Rücknahme; arglistige Täuschung; Unterlassen; Loyalitätserklärung; Bekenntnis; Offenbarungspflicht; Verschweigen; Bestrebungen; Unterstützungshandlung; al-Qaida; Terror-Helfer; maßgeblicher Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rücknahme der Einbürgerung eines Terrorhelfers rechtmäßig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage eines al - Qaida - Terrorhelfers gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rücknahme der Einbürgerung eines al-Qaida-Terrorhelfers gerechtfertigt - Unterstützungshandlungen für terroristische Vereinigung begannen bereits im Zeitraum vor der Einbürgerung

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Al - Qaida - Terrorhelfer wehrt sich gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2012 - 11 K 1038/12
    (vgl. aktuell BVerwG, Urteil vom 20.03.2012, - 5 C 1/11 -, ).

    Der Zweck dieses Bekenntnisses und der Erklärung nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StAG ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (mit Urteil vom 20.03.2012 - 5 C 1/11 -, ; vgl. auch Bayer.VGH, Urteil vom 19.01.2012, - 5 B 11.732 -, ; a.A. Berlit, aaO., Anm. 149) "darin zu sehen, die Einbürgerung von Verfassungsfeinden und die daraus herrührende Gefahr für die staatliche Ordnung zu verhindern.

  • OLG Koblenz, 19.07.2010 - 2 StE 3/09

    Al-Qaida-Mitglied zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2012 - 11 K 1038/12
    Am 03.06.2009 wurde die Anklage gegen den Kläger vor dem Oberlandesgericht Koblenz zugelassen und mit am 20.05.2011 rechtskräftig gewordenem Urteil vom 19.07.2010 (- 2 StE 3/09-8 -) wurde der Kläger wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und 6 Monaten verurteilt.

    Das Gericht hat das Urteil des OLG Koblenz vom 19.07.2010, - 2 StE 3/09 - 8 - beigezogen.

  • VG Saarlouis, 14.09.2010 - 2 K 901/09

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen Täuschung

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2012 - 11 K 1038/12
    Es ist somit nicht erkennbar, dass die Ermessensentscheidung den gesetzlichen Rahmen überschritten oder dem Zweck der Ermächtigung nicht beachtet hätte (§ 40 LVwVfG; vgl. zu den Ermessenskriterien bei einer Einbürgerungsrücknahme auch Verwaltungsgericht des Saarlandes, (Urteil vom 14.09.2010, - 2 K 901/09 -, ).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2012 - 11 K 1038/12
    Diese Vorschrift wurde mit Wirkung vom 12.02.2009 in das StAG eingefügt und ersetzte die bis dahin nach Maßgabe der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. Urteil vom 24.05.2006, - 2 BvR 669/04 -, ) zwar auf den nunmehr normierten gesetzlichen Tatbestand eingeschränkte, aber grundsätzlich gegebene Anwendbarkeit der Rücknahmevorschrift nach Landesrecht, hier also des § 48 LVwVfG (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 03.06.2003, - 1 C 19/02 -, ).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2012 - 11 K 1038/12
    Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, dass die Behörde auf Grund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl solche in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1985 - 2 C 30/84 -, DVBl 1986, 148).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 5 N 19.06

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung,

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2012 - 11 K 1038/12
    Eine subjektive Vorwerfbarkeit und eine dauerhafte Identifikation mit den missbilligten Bestrebungen sind jedoch nicht erforderlich (BVerwG, Urteil vom 15.03.2005, - 1 C 26/03 -, ; OVG Berlin, Beschluss vom 16.04.2008, - 5 N 19.06 -, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 12 S 1696/05

    Einbürgerung; Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2012 - 11 K 1038/12
    Die auswärtigen Belange werden gefährdet, wenn Organisationen im Bundesgebiet selbst keine Gewalt anwenden oder vorbereiten, wohl aber im Herkunftsstaat gewalttätig agieren oder dortige Bestrebungen durch Wort (Propaganda) oder Tat (z.B. die Überweisung von Spenden, organisatorische bzw. logistische Unterstützung, Anwerbung von Kämpfern) unterstützen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2005, - 12 S 1696/05 -, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2005 - 13 S 2948/04

    Erfordernis der Wahrheit der formal zur Einbürgerung geforderten Bekenntnis- und

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2012 - 11 K 1038/12
    Gleiches gilt für die zusätzlich zum Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgegebene Loyalitätserklärung (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 12.12.2005 - 13 S 2948/04 -, NVwZ 2006, 484).".
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2012 - 11 K 1038/12
    Mit dem Einschluss der auswärtigen Belange wird bezweckt, Gewaltanwendung als Mittel der Durchsetzung von politischen, religiösen oder sonstigen Belangen zu bannen (vgl. Bayer.VGH, Urteil vom 27.05.2003, - 5 B 01.1805 -, ).
  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449

    Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigen die Annahme, dass die islamistische

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2012 - 11 K 1038/12
    Neben der Gewährung von finanzieller Unterstützung oder der Teilnahme an Aktivitäten zur Verfolgung oder Durchsetzung der inkriminierten Ziele gehören auch die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung von gemäß § 11 S. 1 Nr. 1 StAG inkriminierten Bestrebungen dazu (Bayer.VGH, Urteil vom 05.03.2008, - 5 B 05.1449 -, ).
  • VGH Bayern, 19.01.2012 - 5 B 11.732

    Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - 19 A 2330/11

    Rücknahme der Einbürgerung eines Ausländers wegen Unterstützung einer

    BVerwG, Urteil vom 9. September 2014 - 1 C 10.14 -, StAZ 2015, 212, juris, Rdn. 18; Urteil vom 11. November 2010 - 5 C 12.10 -, StAZ 2011, 281, juris, Rdn. 13; vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 3. Dezember 2012 - 11 K 1038/12 -, juris, Rdn. 20.
  • VG Hamburg, 22.02.2016 - 19 E 6426/15

    Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützung von verfassungsfeindlichen und

    Für die Begehungsform der arglistigen Täuschung in der Alternative des Verschweigens von Tatsachen reicht es, dass der Betreffende Tatsachen verschweigt und dabei weiß oder in Kauf nimmt, dass diese verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung der Behörde erheblich sind oder sein können (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 3.12.2012 - 11 K 1038/12, Rn. 42 f.).
  • VG Aachen, 16.05.2022 - 9 K 1741/17

    Keine Einbürgerung eines IS-Unterstützers

    vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 22. Februar 2016 - 19 E 6426/15 -, juris Rn. 37; VG Stuttgart, Urteil vom 3. Dezember 2012 - 11 K 1038/12 -, juris, Rn. 42.
  • VG Hannover, 09.11.2021 - 10 A 1119/19

    Klagen zum Staatsangehörigkeitsrecht - Klägern werden Verbindungen zur

    Für die Begehungsform der arglistigen Täuschung in der Alternative des Verschweigens von Tatsachen reicht es, dass der Einbürgerungsbewerber Tatsachen verschweigt und dabei weiß oder in Kauf nimmt, dass diese verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung der Behörde erheblich sind oder sein können (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 3. Dezember 2012 - 11 K 1038/12 -, Rn. 42 f.).
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