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   VG Stuttgart, 04.05.2017 - 9 K 3817/16   

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VG Stuttgart, 04.05.2017 - 9 K 3817/16 (https://dejure.org/2017,25536)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.05.2017 - 9 K 3817/16 (https://dejure.org/2017,25536)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 9 K 3817/16 (https://dejure.org/2017,25536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 6 Buchst b EGRL 88/2003, § 13 Abs 1 S 2 AZV
    Höhe des finanziellen Ausgleichs für geleisteten Bereitschaftsdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereitschaftsdienst; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Finanzieller Ausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Finanzieller Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit in Form von Bereitschaftsdienst

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.05.2017 - 9 K 3817/16
    Die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, verleiht dem Geschädigten Rechte, der Verstoß gegen diese Norm ist hinreichend qualifiziert, und zwischen dem Verstoß und dem Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (vgl. EuGH, Urteil vom 25.11.2010 - C-429/09 -, Fuß, Slg. 2010, I-12167, RdNr. 47; BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 26/14 - juris).

    Ist eine Vorschrift der Auslegung fähig und bedürftig, ist ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Unionsrecht erst dann anzunehmen, wenn die einschlägige Rechtsprechung des EuGH verkannt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25.11.2010, a.a.O., RdNr. 51 f. m.w.N.).

    Dies gilt ungeachtet dessen, dass die Bestimmung von Art und Höhe einer Entschädigung für Zuvielarbeit nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union dem nationalen Recht vorbehalten wird (Urteile vom 05.05.1996 - Rs. C-46/93 und 48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame - Slg. 1996 I-1029 Rn. 82 f. und vom 25.11.2010 a.a.O. Rn. 91 ff.; vgl. auch Art. 153 AEUV).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 3.16

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.05.2017 - 9 K 3817/16
    Entgegen der zunächst vertretenen Rechtsauffassung des Beklagten, von der dieser letztlich erst in der mündlichen Verhandlung durch Abgabe des Anerkenntnisses abgerückt ist, sind nach der st. Rspr. des BVerwG, der sich die erkennende Kammer anschließt, Zeiten des Bereitschaftsdienstes ohne Abzug in vollem Umfang auszugleichen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.09.2011 - 2 C 32/10 -, 26.07.2012, a.a.O., 17.09.2015, a.a.O. sowie 17.11.2016 - 2 C 3/16 jeweils juris).

    Dies gilt sowohl für Bereitschaftsdienst, der über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinaus geleistet wurde als auch für Bereitschaftsdienstzeiten innerhalb dieses Zeitrahmens (zu letzterem insbesondere BVerwG, Urteil vom 17.11.2016, a.a.O.).

    Im Ergebnis hat das BVerwG diese Rechtsprechung in mehreren Urteilen vom 17.11.2016 auf den Freizeitausgleich unionsrechtlich zulässiger Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdiensten ausgedehnt (2 C 21/15, 2 C 22/15, 2 C 23/15, 2 C 24/15, 2 C 28/15, 2 C 3/16, 2 C 26/16).

  • AG Eberswalde, 18.08.2015 - 2 C 28/15
    Auszug aus VG Stuttgart, 04.05.2017 - 9 K 3817/16
    Im Ergebnis hat das BVerwG diese Rechtsprechung in mehreren Urteilen vom 17.11.2016 auf den Freizeitausgleich unionsrechtlich zulässiger Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdiensten ausgedehnt (2 C 21/15, 2 C 22/15, 2 C 23/15, 2 C 24/15, 2 C 28/15, 2 C 3/16, 2 C 26/16).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 26.16

    Anforderungen an den Freizeitausgleich bei Bereitschaftsdienstzeiten im

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.05.2017 - 9 K 3817/16
    Im Ergebnis hat das BVerwG diese Rechtsprechung in mehreren Urteilen vom 17.11.2016 auf den Freizeitausgleich unionsrechtlich zulässiger Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdiensten ausgedehnt (2 C 21/15, 2 C 22/15, 2 C 23/15, 2 C 24/15, 2 C 28/15, 2 C 3/16, 2 C 26/16).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 21.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.05.2017 - 9 K 3817/16
    Im Ergebnis hat das BVerwG diese Rechtsprechung in mehreren Urteilen vom 17.11.2016 auf den Freizeitausgleich unionsrechtlich zulässiger Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdiensten ausgedehnt (2 C 21/15, 2 C 22/15, 2 C 23/15, 2 C 24/15, 2 C 28/15, 2 C 3/16, 2 C 26/16).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.05.2017 - 9 K 3817/16
    Dies gilt ungeachtet dessen, dass die Bestimmung von Art und Höhe einer Entschädigung für Zuvielarbeit nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union dem nationalen Recht vorbehalten wird (Urteile vom 05.05.1996 - Rs. C-46/93 und 48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame - Slg. 1996 I-1029 Rn. 82 f. und vom 25.11.2010 a.a.O. Rn. 91 ff.; vgl. auch Art. 153 AEUV).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2014 - 4 S 1918/13

    Soldat; geleistete Zuvielarbeit; unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch;

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.05.2017 - 9 K 3817/16
    Kann aber aus von dem Beamten nicht zu vertretenden Gründen ein Freizeitausgleich nicht in angemessener Zeit gewährt werden, so gebieten sowohl der an Treu und Glauben orientierte Interessenausgleich als auch der unionsrechtliche Effektivitätsgrundsatz, dass die Ansprüche nicht untergehen, sondern sich in solche auf finanziellen Ausgleich umwandeln (BVerwG, Urteil vom 26.07.2012, a.a.O.; Urteil vom 17.09.2015, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.09.2014 - 4 S 1918/13 - juris).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.05.2017 - 9 K 3817/16
    Im Ergebnis hat das BVerwG diese Rechtsprechung in mehreren Urteilen vom 17.11.2016 auf den Freizeitausgleich unionsrechtlich zulässiger Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdiensten ausgedehnt (2 C 21/15, 2 C 22/15, 2 C 23/15, 2 C 24/15, 2 C 28/15, 2 C 3/16, 2 C 26/16).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 24.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.05.2017 - 9 K 3817/16
    Im Ergebnis hat das BVerwG diese Rechtsprechung in mehreren Urteilen vom 17.11.2016 auf den Freizeitausgleich unionsrechtlich zulässiger Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdiensten ausgedehnt (2 C 21/15, 2 C 22/15, 2 C 23/15, 2 C 24/15, 2 C 28/15, 2 C 3/16, 2 C 26/16).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 22.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.05.2017 - 9 K 3817/16
    Im Ergebnis hat das BVerwG diese Rechtsprechung in mehreren Urteilen vom 17.11.2016 auf den Freizeitausgleich unionsrechtlich zulässiger Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdiensten ausgedehnt (2 C 21/15, 2 C 22/15, 2 C 23/15, 2 C 24/15, 2 C 28/15, 2 C 3/16, 2 C 26/16).
  • VG Berlin, 02.12.2015 - 26 K 58.14

    Voller Freizeitausgleich für Mehrarbeit im polizeilichen Bereitschaftsdienst

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

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