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   VG Stuttgart, 04.08.2010 - 1 K 1266/09   

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https://dejure.org/2010,41453
VG Stuttgart, 04.08.2010 - 1 K 1266/09 (https://dejure.org/2010,41453)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.08.2010 - 1 K 1266/09 (https://dejure.org/2010,41453)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04. August 2010 - 1 K 1266/09 (https://dejure.org/2010,41453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen durch eine Polizeidirektion; Zulässigkeit der Aufnahme von Lichtbildern und der Erhebung von Fingerabdruckdaten und Handflächenabdruckdaten bei einem Beschuldigten im Sinne des § 81b 2. Alt. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.08.2010 - 1 K 1266/09
    Auch zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids war der Kläger noch Beschuldigter, weil das Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das WaffenG u.a. erst mit dem Einstellungsbeschluss des Amtsgericht ... vom 25.5.2009 beendet war, so dass weiterhin § 81b 2. Alt. StPO galt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225).

    Denn für die Rechtmäßigkeit der Anordnung nach § 81b 2. Alt. StPO spielt eine solche Veränderung des Sachverhalts keine Rolle, solange der Betroffene - wie vorliegend der Kläger - jedenfalls zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung Beschuldigter war (vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192; Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225).

    Die Tatvorwürfe gegen den Kläger konnten und können dabei unabhängig von dem Umstand berücksichtigt werden, dass die Ermittlungsverfahren zwischenzeitlich eingestellt worden sind (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 a.a.O.), weil die strafrechtliche und die ordnungsrechtliche Beurteilung eines Sachverhalts nicht deckungsgleich sein müssen.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.08.2010 - 1 K 1266/09
    Die angefochtene Verfügung vom 13.1.2009 stützt sich zurecht auf § 81b 2. Alt. StPO, weil der Kläger zum Zeitpunkt ihres Erlasses "Beschuldigter" i. S. dieser Vorschrift und daher die landesrechtliche Parallelvorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG nicht heranzuziehen war (vgl. zum Anwendungsbereich der genannten Vorschriften OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2000 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214 m.w.N.).

    Die Notwendigkeit der Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen bemisst sich somit danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, angesichts der Persönlichkeit des Täters und angesichts des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potenzieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2003 a.a.O. m.w.N.).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch das Gericht; lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. VGH Bad,-Württ., Urteil vom 18.12.2003 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.08.2010 - 1 K 1266/09
    Denn für die Rechtmäßigkeit der Anordnung nach § 81b 2. Alt. StPO spielt eine solche Veränderung des Sachverhalts keine Rolle, solange der Betroffene - wie vorliegend der Kläger - jedenfalls zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung Beschuldigter war (vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192; Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225).

    Abzustellen ist auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme bzw., wenn sie - wie hier - noch nicht durchgeführt wurde, auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.08.2010 - 1 K 1266/09
    Wegen des mit der erkennungsdienstlichen Behandlung verbundenen Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG; BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u. a. -, NJW 1984, 419) und die verfassungsrechtlich ebenfalls geschützte Ehre ist jede Maßnahme einer besonders sorgfältigen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl. Rdnr. 337).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2000 - 11 B 11859/00

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Rahmen einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.08.2010 - 1 K 1266/09
    Die angefochtene Verfügung vom 13.1.2009 stützt sich zurecht auf § 81b 2. Alt. StPO, weil der Kläger zum Zeitpunkt ihres Erlasses "Beschuldigter" i. S. dieser Vorschrift und daher die landesrechtliche Parallelvorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG nicht heranzuziehen war (vgl. zum Anwendungsbereich der genannten Vorschriften OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2000 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt. StPO

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. August 2010 - 1 K 1266/09 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 04.08.2010 - 1 K 1266/09 - hat das Verwaltungsgericht die Klage als unbegründet abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. August 2010 - 1 K 1266/09 - zu ändern und die Verfügung der Polizeidirektion Göppingen vom 13. Januar 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart - Landespolizeidirektion - vom 26. Februar 2009 aufzuheben.

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