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   VG Stuttgart, 05.03.2007 - 11 K 4105/04   

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https://dejure.org/2007,27340
VG Stuttgart, 05.03.2007 - 11 K 4105/04 (https://dejure.org/2007,27340)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05.03.2007 - 11 K 4105/04 (https://dejure.org/2007,27340)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05. März 2007 - 11 K 4105/04 (https://dejure.org/2007,27340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rücknahme der Einbürgerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen Täuschung über das Aufgeben der türkischen Staatsangehörigkeit; Rechtskraftwirkung von Urteilsgründen zu Lasten eines Obsiegenden; Fehlen einer Rechtsgrundlage für die nicht zeitnahe Rücknahme einer Einbürgerung; Ermessenserwägungen bei ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2007 - 11 K 4105/04
    Fehlen einer Rechtsgrundlage für nicht zeitnahe Rücknahme einer Einbürgerung (BVerfG, Urt. v. 24.5.2006, NVwZ 2006, 807 = InfAuslR 2006, 335) nach mehr als fünf Jahren.

    Sie verweist auf die Vermutungsregelung nach Art. 38 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes für den Besitz der türkischen Staatsangehörigkeit und trägt vor, die Schritte zur Rücknahme der Einbürgerung und zur Klärung des Wiedererwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit durch die Klägerin seien jeweils zeitnah erfolgt und die Ermächtigungsgrundlage sei auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.5.2006 (2 BvR 669/04, NVwZ 2006, 807 = InfAuslR 2006, 335 = DVBl. 2006, 910) ausreichend, da Dritte nicht von der Rücknahme betroffen seien.

    15 § 48 LVwVfG bietet nach Auffassung der das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.5.2006 (a.a.O.) tragenden vier Richter eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die zeitnahe Rücknahme einer Einbürgerung, über deren Voraussetzungen der Eingebürgerte selbst getäuscht hat (Leitsatz 3), jedoch sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 13 S 1984/01

    Einbürgerungsbewerber: Staatsangehörigkeitsaufgabe mit Wiedereinbürgerungsabsicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2007 - 11 K 4105/04
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dem die Klägerin auf Verlangen ihren im Jahr 1987 ausgestellten und zuletzt bis 18.12.2000 verlängerten türkischen Pass übersandte, wies die von ihm zugelassene Berufung der Beklagten mit Urteil vom 23.9.2002 - 13 S 1984/01 - zurück und führte im Wesentlichen aus, es sei ermessensfehlerhaft offen geblieben, ob die Klägerin bei ihrer Einbürgerung die Wiedereinbürgerung in den türkischen Staatsverband oder nur die Wiederaushändigung des türkischen Passes beabsichtigt habe.

    Dem Gericht liegen einschlägige Behördenakten vor; die Gerichtsakten zu 7 K 4694/99 und 13 S 1984/01 sind beigezogen.

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2007 - 11 K 4105/04
    Der Beklagten ist es zwar verwehrt, bei unveränderter Sach- und Rechtslage gegen die Klägerin einen neuen Bescheid aus den gerichtlich missbilligten Gründen zu erlassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.12.1992, BVerwGE 91, 256 m.w.N.).

    Soweit hingegen vom Verwaltungsgerichtshof Voraussetzungen für die Rücknahme der Einbürgerung gebilligt wurden, wirkt die Rechtskraft ohnehin nicht zugunsten der Beklagten als unterlegener Partei (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.12.1992 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2007 - 11 K 4105/04
    Der Unterschied zu solchen Fallgestaltungen, die ebenfalls als Umgehung des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit gewertet wurden und erst im Jahr 2000 ihr Ende fanden (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 8.12.2006 - 2 BvR 1339/06 FamRZ 2007, 267), erscheint nicht so gravierend, dass bei einem entsprechenden schon zur Zeit der Einbürgerung angenommenen Entschluss ohne Weiteres die Sanktion der Rücknahme angezeigt gewesen wäre.
  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 696/04

    Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit bei erfolgreicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2007 - 11 K 4105/04
    Auch im danach ergangenen Beschluss vom 24.10.2006 (2 BvR 696/04, NJW 2007, 425) geht es um die zeitlichen Grenzen für den Verlust der Staatsangehörigkeit aus der Sicht des Betroffenen, wenn die Vaterschaft angefochten wird, wofür die zweijährige Frist erst mit Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände beginnt (§ 1600b Abs. 1 S. 2 BGB).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2007 - 11 K 4105/04
    Im Übrigen dürften vom Verwaltungsgericht missbilligte Rücknahmegründe schon deshalb nicht an der Bindungswirkung teilnehmen, weil bloße Begründungselemente gerichtlicher Entscheidungen - etwa die herangezogenen Voraussetzungen des damals maßgebenden § 25 RuStAG für den Verlust der Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer ausländischen - nicht zum Streitgegenstand gehören (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2001, BVerwGE 115, 111 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03

    Klagen gegen Rücknahme der Einbürgerung erfolgreich

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.03.2007 - 11 K 4105/04
    Dieser und nicht die Entschließungsfrist der Behörde war im Vorfeld des Urteils vom 24.5.2006 Gegenstand der in Rechtsprechung und Literatur geführten Diskussion über die zeitliche Begrenzung der Befugnis zur Rücknahme der Einbürgerung (vgl. OVG 19.10.2006 - 5 B 15.03 -juris, m.w.N.).
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