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   VG Stuttgart, 06.05.2021 - 14 K 7124/18   

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VG Stuttgart, 06.05.2021 - 14 K 7124/18 (https://dejure.org/2021,23312)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06.05.2021 - 14 K 7124/18 (https://dejure.org/2021,23312)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - 14 K 7124/18 (https://dejure.org/2021,23312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 VIG
    Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherinformationen; Gebührenfestsetzung; Hinweispflicht; Prognose; Verfahrensfehler; Kostenvoranschlag; Kostendeckungsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 13.10.2020 - 10 C 23.19

    Gebührenbemessung nach Verwaltungsaufwand bei Informationsansprüchen rechtmäßig

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.05.2021 - 14 K 7124/18
    Der ordnungsgemäßen Erfüllung der Hinweispflicht aus § 7 Abs. 1 Satz 3 VIG kommt schließlich auch deshalb erhebliche Bedeutung zu, weil der Gesetzgeber mit dem Grundsatz der Kostendeckung bei Überschreitung der Freigrenze in § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 VIG von dem das Informationsfreiheitsrecht prägenden Verbot der prohibitiven Gebührenfestsetzung (vgl. hierzu zuletzt: BVerwG, Urteil vom 13.10.2020 - 10 C 23.19 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.03.2021 - 10 S 2102/20 -, juris) abweicht und eine gegebenenfalls auch "abschreckende" Wirkung der Kostenhöhe hier gerade in Kauf nimmt.

    Sind weder die individuellen Verhältnisse des Antragstellers noch dessen Motivlage bei der Geltendmachung des Anspruchs relevant, können sie auch nicht bei den Anforderungen an die Hinweispflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VIG berücksichtigt werden (zur ähnlichen Problematik bei der Bestimmung der Gebührenhöhe nach § 10 Abs. 2 IFG: BVerwG, Urteil vom 13.10.2020 - 10 C 23.19 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.05.2021 - 14 K 7124/18
    Der Grad der von Verfassungs wegen geforderten Bestimmtheit einer Norm hängt dabei sowohl von der Eigenart des geregelten Sachverhalts und den jeweiligen (Grundrechts-)Auswirkungen der Regelung für die Betroffenen als auch von der Art und Intensität des zugelassenen behördlichen Eingriffs ab (BVerwG, Urteil vom 27.06.2013 - 3 C 7.12 -, juris Rn. 16).

    Hinreichende Bestimmtheit kann vielmehr auch hergestellt werden, indem die Bemessungsfaktoren für die die Abgabe tragenden Kosten normiert werden (BVerfG, Beschluss vom 17.07.2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 175; BVerwG, Urteil vom 27.06.2013 - 3 C 7.12 -, juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften";

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.05.2021 - 14 K 7124/18
    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen verlangt, dass Rechtsvorschriften so gefasst sein müssen, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.01.1967 - 1 BvR 169/63 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 09.04.2003 - 1 BvL 1/01 -, juris Rn. 61; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2018 - 1 S 625/18 -, juris Rn. 43).

    Darüber hinaus muss die Rechtsgrundlage so gefasst sein, dass der (künftige) Gebührenschuldner erkennen kann, für welche öffentliche Leistung die Gebühr erhoben wird und welchen Zweck der Normgeber mit der Gebührenerhebung verfolgt (BVerfG, Urteil vom 19.03.2003 - 2 BvL 9/98 -, juris Rn. 63; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2018 - 1 S 625/18 -, juris Rn. 44).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.05.2021 - 14 K 7124/18
    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen verlangt, dass Rechtsvorschriften so gefasst sein müssen, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.01.1967 - 1 BvR 169/63 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 09.04.2003 - 1 BvL 1/01 -, juris Rn. 61; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2018 - 1 S 625/18 -, juris Rn. 43).

    Verfahren und gerichtliche Kontrolle sind geeignet, mögliche Nachteile der Unbestimmtheit der Rechtsvorschrift bis zu einem gewissen Grade auszugleichen (BVerfG, Beschluss vom 12.01.1967 - 1 BvR 169/63 -, juris Rn. 19; BVerfG, Beschluss vom 07.07.1971 - 1 BvR 775/66 -, juris Rn. 31; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2017 - 9 S 1145/16 -, juris Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 10 S 2102/20

    Gebührenerhebung für informationsfreiheitsrechtliche Leistung

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.05.2021 - 14 K 7124/18
    Der ordnungsgemäßen Erfüllung der Hinweispflicht aus § 7 Abs. 1 Satz 3 VIG kommt schließlich auch deshalb erhebliche Bedeutung zu, weil der Gesetzgeber mit dem Grundsatz der Kostendeckung bei Überschreitung der Freigrenze in § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 VIG von dem das Informationsfreiheitsrecht prägenden Verbot der prohibitiven Gebührenfestsetzung (vgl. hierzu zuletzt: BVerwG, Urteil vom 13.10.2020 - 10 C 23.19 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.03.2021 - 10 S 2102/20 -, juris) abweicht und eine gegebenenfalls auch "abschreckende" Wirkung der Kostenhöhe hier gerade in Kauf nimmt.
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.05.2021 - 14 K 7124/18
    Es ist Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane, Zweifelsfragen zu klären und Entscheidungen des Normgebers - gegebenenfalls mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden - zu konkretisieren (BVerfG, Beschluss vom 21.06.1977 - 2 BvR 308/77 -, juris Rn. 37; BVerfG, Beschluss vom 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88 -, juris Rn. 83; BVerfG, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11 -, juris Rn. 112).
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2014 - 2 U 172/13

    Werkvertrag: Rechtsfolgen eines überschrittenen Kostenvoranschlags

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.05.2021 - 14 K 7124/18
    Bei einem "Kostenvoranschlag" bzw. "Kostenanschlag" (so der Wortlaut des § 649 Abs. 1 BGB) handelt es sich um eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlich anfallenden Kosten auf der Grundlage einer fachmännisch gutachterlichen Äußerung des Unternehmers (OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.11.2014 - 2 U 172/13 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 1 S 733/13

    Voraussetzungen für die Gebührenerhebung bei missbräuchlicher Veranlassung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.05.2021 - 14 K 7124/18
    Allein mit der individuellen Zurechenbarkeit einer Leistung kann die Gebührenpflicht nicht begründet werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2013 - 1 S 733/13 -, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.05.2021 - 14 K 7124/18
    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen verlangt, dass Rechtsvorschriften so gefasst sein müssen, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.01.1967 - 1 BvR 169/63 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 09.04.2003 - 1 BvL 1/01 -, juris Rn. 61; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2018 - 1 S 625/18 -, juris Rn. 43).
  • BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17

    Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.05.2021 - 14 K 7124/18
    Die offensichtlich fehlende Kausalität des Verfahrensfehlers für die Sachentscheidung ist nur dann anzunehmen, wenn jeglicher Zweifel daran ausgeschlossen ist, dass die Behörde ohne den Verfahrensfehler genauso entschieden hätte (BVerwG, Urteil vom 28.06.2018 - 2 C 14.17 -, juris Rn. 32; BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 24.06.2010 - 3 C 14.09 -, juris Rn. 40).
  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 9 S 1145/16

    Bestimmtheit einer universitären Prüfungsordnung

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • BVerwG, 29.12.1987 - 3 B 64.87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Antrag auf

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.02.1982 - 9 A 29/80
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2007 - 2 ME 444/07

    Hinweispflichten und Beratungspflichten einer Schule in der Zeit der Vorbereitung

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

  • OVG Bremen, 06.07.2023 - 1 PA 226/22

    Erfolgsaussichten einer Klage auf Zugang zu Ausnahmegenehmigungen für

    Dabei kann dahinstehen, ob daraus, dass § 7 Abs. 1 VIG keine Fristsetzung zur Möglichkeit der Antragsrücknahme oder -beschränkung vorsieht, sondern in Satz 4 allein einen Hinweis auf diese Möglichkeit genügen lässt, sowie aus dem Umstand, dass die Norm selbst auch für den Fall einer vollständig unterlassenen Information nicht selbst eine Rechtsfolge benennt, gefolgert werden kann, dass ein Verstoß stets unbeachtlich ist (dieser Ansicht wohl Heinicke, in: Sosnitza/Meisterernst, Lebensmittelrecht, 185. EL Dezember 2022, § 7 VIG Rn. 7)., Selbst, wenn man unter Verweis auf die kurze verbleibende Frist von einem Verfahrensfehler ausginge, der zur Rechtswidrigkeit der Kostenfestsetzung führen könnte (vgl. für den Fall eines unterbliebenen Hinweises VG Stuttgart, Urt. v. 06.05.2021 - 14 K 7124/18, juris Rn. 59), ist nach dem bisherigen Sachstand nicht ersichtlich, dass sich dieser ausgewirkt hätte (§ 46 BremVwVfG).
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