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   VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04   

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VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04 (https://dejure.org/2006,26290)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07.03.2006 - 11 K 2983/04 (https://dejure.org/2006,26290)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07. März 2006 - 11 K 2983/04 (https://dejure.org/2006,26290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    ( Besteht die einem Einbürgerungsbewerber vorgeworfene Unterstützungshandlung (ausschließlich) in der Leistung einer Unterschrift, dürfen an das Abwenden i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 RuStAG keine überspannten Anforderungen gestellt werden.)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit; Anforderungen an das Abwenden i.S.d. § 11 S. 1 Nr. 2 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG); Unterstützung einer terroristischen Vereinigung als verhindernde Tatsache einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2004 - 13 S 1276/04

    Anspruchseinbürgerung; maßgeblicher Zeitpunkt; mündliche Verhandlung

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04
    Insoweit bedarf es ebenfalls einer würdigenden Gesamtschau, ausgerichtet an Art, Gewicht, Häufigkeit und Zeitpunkt der Verfolgungs- oder Unterstützungshandlungen (vgl. VGH Baden-Württ. a.a.O. und Beschl. v. 13.12.2004 a.a.O.; Berlit a.a.O. RdNr. 152 und 158 f zu § 11 StAG).

    Der Einbürgerungsbewerber muss zwar zur Glaubhaftmachung der Abwendung die früheren Aktivitäten weder bedauern noch ihnen abschwören (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.12.2004, InfAuslR 2005, 64).

    Der Einbürgerungsbewerber hat die Umstände, die seine Abwendung belegen, so substantiiert und einleuchtend darzulegen, dass man diese Gründe als "triftig" anerkennen kann; Nachvollziehbarkeit der Erklärung im Hinblick auf einen inneren Gesinnungswandel kann dann genügen, wenn dieser auch durch Handlungen nach Außen hin erkennbar wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.12.2004, aaO).

    Liegen die einbürgerungsschädlichen Aktivitäten bereits erhebliche Zeit zurück, führt dies zu einer zusätzlichen Herabsetzung der Anforderungen an die Glaubhaftmachung innerer Lernprozesse (vgl. Berlit aaO Rdnr. 165; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.12.2004, aaO).

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04
    Auch lag eine weitere Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darin, dass die PKK/ERNK im Bundesgebiet gewalttätig gegen Verräter in den eigenen Reihen und Angehörige konkurrierender kurdischer Organisationen vorgingen und sich damit eine eigene Strafgewalt in Deutschland anmaßten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 06.07.1994, NVwZ 1995, 587 und Urt. v. 30.03.1999, BVerwGE 109, 1; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 -, ; VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - ; BGH Urt. v. 21.10.2004 - 3 StR 94/04 -, ).

    Dazu zählen etwa die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung von Bestrebungen i.S.v. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG, die Gewährung finanzieller Unterstützung oder die Teilnahme an Aktivitäten zur Verfolgung oder Durchsetzung der inkriminierten Ziele (vgl. VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 ; Berlit in GK-StAR § 11 StAG RdNr. 96 ff.).

    aa) Ein Abwenden im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG erfordert mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen der früheren Unterstützungshandlungen und setzt einen individuellen oder mitgetragenen kollektiven Lernprozess voraus, aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen auszuschließen ist (vgl. VGH München, Urteile vom 27.05.2003 - 5 B 00.1819 und 5 B 01.1805, jeweils Juris; Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 149 ff.).

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04
    Unabhängig von der rechtlichen Einordnung der vom Kläger geleisteten Unterschrift etwa als strafbare Handlung (vgl. hierzu BGH, Urt. vom 27.03.2003 - 3 StR 377/02 -, NJW 2003, 2621) handelt es sich bei diesem Vorfall innerhalb der Lebensgeschichte des Klägers um einen völlig einmaligen und untergeordneten Vorgang.

    Der Fall des Klägers unterscheidet sich daher signifikant von dem durch den BGH (Urt. vom 27.03.2003, a.a.O.) zu beurteilenden Sachverhalt, bei dem die damalige Angeklagte ausdrücklich erklärt hatte, ihr seien die Ziele und Umstände der Kampagne sowie der Inhalt der unterzeichneten Erklärung, den sie zuvor mit Landsleuten erörtert hatte, bekannt gewesen.

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04
    An einem Unterstützen fehlt es, wenn jemand allein einzelne politische, humanitäre oder sonstige Ziele einer Organisation, nicht aber auch deren Bestrebungen hinsichtlich einer Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland befürwortet und lediglich dies durch seine Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen oder der Wahrnehmung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach außen vertritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03 -, DVBl 2005, 1203 = NVwZ 2005, 1091).

    An einem Unterstützen fehlt es hingegen, wenn jemand allein einzelne politische, humanitäre oder sonstige Ziele einer Organisation, nicht aber auch deren Bestrebungen hinsichtlich einer Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland befürwortet - sich hiervon ggf. deutlich distanziert - und lediglich dies durch seine Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen oder der Wahrnehmung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach außen vertritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03 -, DVBl 2005, 1203 = NVwZ 2005, 1091; zum insoweit verwandten Begriff des "Unterstützens einer Vereinigung, die ihrerseits den internationalen Terrorismus unterstützt" - Ausweisungs- und besonderer Versagungsgrund nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 letzte Alternative, § 47 Abs. 2 Nr. 4 AuslG).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04
    Die Frage, ob dem Kläger der von ihm geltend gemachte Anspruch zukommt, beurteilt sich nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1996 - 1 B 82.95 -, InfAuslR 1996, 399 und VGH Ba.-Wü., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - zit. nach ).

    Auch lag eine weitere Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darin, dass die PKK/ERNK im Bundesgebiet gewalttätig gegen Verräter in den eigenen Reihen und Angehörige konkurrierender kurdischer Organisationen vorgingen und sich damit eine eigene Strafgewalt in Deutschland anmaßten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 06.07.1994, NVwZ 1995, 587 und Urt. v. 30.03.1999, BVerwGE 109, 1; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 -, ; VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - ; BGH Urt. v. 21.10.2004 - 3 StR 94/04 -, ).

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Beeinträchtigung; Belange; Sicherheit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04
    aa) Ein Abwenden im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG erfordert mehr als ein bloß äußeres - zeitweiliges oder situationsbedingtes - Unterlassen der früheren Unterstützungshandlungen und setzt einen individuellen oder mitgetragenen kollektiven Lernprozess voraus, aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen auszuschließen ist (vgl. VGH München, Urteile vom 27.05.2003 - 5 B 00.1819 und 5 B 01.1805, jeweils Juris; Berlit, a.a.O., § 11 StAG Rdnr. 149 ff.).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04
    Die Frage, ob dem Kläger der von ihm geltend gemachte Anspruch zukommt, beurteilt sich nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1996 - 1 B 82.95 -, InfAuslR 1996, 399 und VGH Ba.-Wü., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - zit. nach ).
  • BGH, 21.10.2004 - 3 StR 94/04

    Urteil gegen zwei deutsche Führungskader der PKK im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04
    Auch lag eine weitere Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darin, dass die PKK/ERNK im Bundesgebiet gewalttätig gegen Verräter in den eigenen Reihen und Angehörige konkurrierender kurdischer Organisationen vorgingen und sich damit eine eigene Strafgewalt in Deutschland anmaßten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 06.07.1994, NVwZ 1995, 587 und Urt. v. 30.03.1999, BVerwGE 109, 1; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 -, ; VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - ; BGH Urt. v. 21.10.2004 - 3 StR 94/04 -, ).
  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04
    Ein Fall, in dem nur durch Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) gewährt werden kann und deswegen eine Rechtspflicht zur Wiedereröffnung anzunehmen ist (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 1.03.1995 - 8 C 36.92 -, Buchholz 303 § 287 ZPO Nr. 3), liegt nicht vor.
  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Gefährdung der inneren

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.03.2006 - 11 K 2983/04
    Auch lag eine weitere Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darin, dass die PKK/ERNK im Bundesgebiet gewalttätig gegen Verräter in den eigenen Reihen und Angehörige konkurrierender kurdischer Organisationen vorgingen und sich damit eine eigene Strafgewalt in Deutschland anmaßten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 06.07.1994, NVwZ 1995, 587 und Urt. v. 30.03.1999, BVerwGE 109, 1; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 -, ; VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - ; BGH Urt. v. 21.10.2004 - 3 StR 94/04 -, ).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 12 S 1696/05

    Einbürgerung; Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische

  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2005 - 15 B 123/05

    Wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Abfallentsorgung

    dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO aufzugeben, es bis zu einer Entscheidung in dem Verfahren 11 K 2983/04 vorläufig zu unterlassen, die Entsorgung von Asbestzement zu einem geringeren Preis als 205, 00 EUR/t zzgl.

    den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung bis zu einer Entscheidung in dem Verfahren 11 K 2983/04 vorläufig zu verpflichten, für die Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen (Abfallschlüssel 17 06 05) entsprechend der vorgenommenen Gebührenkalkulation und der Abfallgebührensatzung von Dezember 2003 eine Gebühr von 205, 00 EUR/t zzgl.

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