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   VG Stuttgart, 07.10.2008 - 4 K 3230/06 u.a.   

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VG Stuttgart, 07.10.2008 - 4 K 3230/06 u.a. (https://dejure.org/2008,2961)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07.10.2008 - 4 K 3230/06 u.a. (https://dejure.org/2008,2961)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 4 K 3230/06 u.a. (https://dejure.org/2008,2961)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vermittlung von Sportwetten; Legalisierungswirkung einer DDR-Gewerbeerlaubnis im Bundesgebiet

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Die Vermittlung von Sportwetten auf der Grundlage einer DDR-Gewerbeerlaubnis darf nicht untersagt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung zur Veranstaltung von Sportwetten in Baden-Württemberg; Legalisierende Wirkung einer DDR-Gewerbeerlaubnis im gesamten Bundesgebiet; Erstreckung der Legalisierungswirkung einer Gewerbeerlaubnis auf den Vermittler von Sportwetten; Berücksichtigung der ...

  • Wolters Kluwer

    Legalisierungswirkung einer DDR-Gewerbeerlaubnis im Bundesgebiet; Berücksichtigung der Legalisierungswirkung i.R.e. Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV § 9 Abs. 1; EV Art. 19; StGB § 284
    Spiel-, Wett- und Glücksspielrecht: Sportwetten; DDR-Gewerbeerlaubnis; Einigungsvertrag; Glücksspielstaatsvertrag; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Sportwettenvermittlung mit DDR-Gewerbeerlaubnis ist auch in den alten Bundesländern zulässig

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Vermittlung von Sportwetten mit DDR-Erlaubnis rechtmäßig

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Die Vermittlung von Sportwetten auf der Grundlage einer "DDR-Gewerbeerlaubnis" darf nicht untersagt werden

  • blogspot.com (Pressemitteilung)

    Mündliche Verhandlungen in Sachen Sportwetten

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Die Vermittlung von Sportwetten auf der Grundlage einer "DDR-Gewerbeerlaubnis" darf nicht untersagt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vermittlung von Sportwetten mit DDR-Erlaubnis rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Die Vermittlung von Sportwetten auf der Grundlage einer "DDR-Gewerbeerlaubnis" darf nicht untersagt werden

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlungen in Sachen Sportwetten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.10.2008 - 4 K 3230/06
    Einer DDR-Gewerbeerlaubnis kommt legalisierende Wirkung im gesamten Bundesgebiet zu (Abweichung von BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19.06 -, GewArch 2006, 412).

    Zudem sei jedenfalls der räumliche Geltungsbereich jener Erlaubnis nicht auf die neuen Bundesländer erstreckt worden, wie vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21.06.2006 (- 6 C 19.06 -, NVwZ 2006, 1175 = GewArch 2006, 412) entschieden worden sei.

    Der Beklagte stützt sich in diesem Zusammenhang maßgeblich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2006 (a.a.O).

    Die Einfügung zusätzlicher Kriterien in das Prüfprogramm des Art. 19 EV lässt sich auch nicht, wie vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21.06.2006 (a.a.O., im Anschluss an Dietlein, BayVBl 2002, 161, 167) offenbar beabsichtigt, in Abgrenzung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.10.1997 ( - 7 C 21.96 -, NJW 1998, 253) rechtfertigen.

    Diese Aussage ist entgegen der Auffassung von Dietlein und dem Urteil vom 21.06.2006 (a.a.O.) nicht auf "den Sonderfall eines statusrechtlichen Verwaltungsakts" beschränkt, sondern es wurden gemäß den Entscheidungsgründen jenes Urteils allgemeine Aussagen zur Fortgeltung von Verwaltungsakten getroffen; dass es in concreto dort um einen statusfeststellenden Verwaltungsakt ging, wird zunächst nur in Klammern erwähnt und taucht lediglich als zusätzliches verstärkendes Argument auf, nachdem die allgemeinen Ausführungen beendet sind (so richtig Rixen, NVwZ 2004, 1410, 1413).

    Selbst wenn man aber mit dem Ansatz des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 21.06.2006 (a.a.O.) eine zusätzliche hypothetische Prüfung für geboten erachten wollte, griffe der dort vorgenommene Vergleich mit einer landesrechtlich zu erteilenden Erlaubnis - die an Private gerade nicht erteilt werden könnte -, zu kurz.

    Die Ablehnung einer bundesweiten Geltung der DDR-Erlaubnisse kann - entgegen dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2006 (a.a.O.) - schließlich nicht darauf gestützt werden, dass Art. 19 EV weder eine Inhaltsänderung eines Verwaltungsaktes zulasse noch dass Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes seine bundesweite Geltung verlangten.

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21.06.2006 (a.a.O.) eine solche Legalisierungswirkung mit Wirkung für die alten Bundesländer abgelehnt hatte, ist ein Fehlen von Regelungen mit Bezug auf DDR-Erlaubnisse im Glücksspielstaatsvertrag verständlich.

    Im Übrigen bestünden aber selbst dann, wenn man mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2006 (a.a.O.) von einer nur eingeschränkten, den Bereich der alten Bundesländer nicht erfassenden verwaltungsrechtlichen Legalisierungswirkung ausgehen würde, erhebliche Zweifel daran, ob nicht bereits der Umstand, dass jedenfalls grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis existiert - wobei bei Annahme einer nicht das gesamte Bundesgebiet erfassenden verwaltungsrechtlichen Fortgeltung eine offene Frage wäre, ob die Erlaubnis für Thüringen oder für die neuen Bundesländer insgesamt fortgelten würde -, einer tatbestandlichen Anwendbarkeit von § 284 StGB generell entgegenstünde (in diesem Sinn dezidiert Horn, NJW 2004, 2047, 2052 f.; die Frage eines Verstoßes gegen § 284 StGB offen lassend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.07.2008 - 6 S 1150/08 -).

  • BVerwG, 15.10.1997 - 7 C 21.96

    Rechtsstatus der Israelitischen Synagogengemeinde Adass Jisroel zu Berlin

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.10.2008 - 4 K 3230/06
    Nach dessen Satz 1 bleiben vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangene Verwaltungsakte der DDR wirksam, gelten also grundsätzlich im gesamten (erweiterten) Bundesgebiet fort (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.10.1997 - 7 C 21.96 -, NJW 1998, 253); nach Art. 19 Satz 2 EV können diese Entscheidungen aufgehoben werden, wenn sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen oder mit den Regelungen des Vertrages unvereinbar sind.

    Die Einfügung zusätzlicher Kriterien in das Prüfprogramm des Art. 19 EV lässt sich auch nicht, wie vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21.06.2006 (a.a.O., im Anschluss an Dietlein, BayVBl 2002, 161, 167) offenbar beabsichtigt, in Abgrenzung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.10.1997 ( - 7 C 21.96 -, NJW 1998, 253) rechtfertigen.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.10.2008 - 4 K 3230/06
    Im Übrigen unterliegt der Bereich von Sportwetten der konkurrierenden Gesetzgebung für das Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, vgl. BVerfG, Urt. v. 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01, - NJW 2006, 1261 = GewArch 2006, 199), so dass dort prinzipiell auch bundesrechtliche Regelungen möglich sind.
  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.10.2008 - 4 K 3230/06
    Bereits die entsprechende Annahme ist unrichtig (eingehend dazu ThürOVG, Urt. v. 20.05.2005 - 3 KO 605/03 -, ThürVBl 2006, 201), so dass offen bleiben kann, ob das Fehlen eines ggf. zusätzlich erforderlichen weiteren Aktes überhaupt zur Nichtigkeit der bestandskräftig erteilten Erlaubnis oder allenfalls zu deren Rechtswidrigkeit führen und auch deshalb deren Fortgeltung nicht entgegenstehen würde.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 6 B 52.05

    Geltung von DDR-Sportwetten-Linzenzen

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.10.2008 - 4 K 3230/06
    Wollte man die Fortgeltung von DDR-Verwaltungsakten von deren "struktureller" Übereinstimmung mit der Rechts- und Verwaltungsordnung der Bundesrepublik Deutschland abhängig machen, führte dies zu einer weitgehenden Aushöhlung des Art. 19 EV und zu einer nicht hinnehmbaren Rechtsunsicherheit (BVerwG, Beschl. v. 20.10.2005 - 6 B 52.05 -, NVwZ 2006, 1423 = GewArch 2006, 149).
  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06

    Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.10.2008 - 4 K 3230/06
    Es ist aus anderen Gründen vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301) aufgehoben worden; das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb keine Veranlassung mehr, zur Frage der straf- und verwaltungsrechtlichen Legalisierungswirkung von DDR-Genehmigungen Stellung zu nehmen.
  • VG Gera, 14.12.2010 - 5 K 155/09

    Feststellungsklage zu Fortbestand einer Gewerbeerlaubnis für Sportwetten aus

    Insoweit wurde auch das Vertrauen darauf geschützt, dass ein in der gesamten DDR gültiger Verwaltungsakt seine Wirksamkeit auch auf den ganzen neuen Gesamtstaat erstreckt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 7. Oktober 2008 - 4 K 3230/06 - GewArch 2008, 496 f; Voßkuhle/Baußmann, Die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auf der Grundlage einer DDR-Gewerbegenehmigung, GewArch 2006 S. 395 ff., 398 - 400; Horn, Zum Recht der gewerblichen Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, NJW 2004, 2047 ff, 2049 - 2051; Rixen, Das öffentliche Sportwettenrecht der Länder und das DDR-Gewerberecht: Bricht Landesrecht Bundesrecht?, NVwZ 2004, 1410 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

    Anderer Ansicht ist das VG Stuttgart (Urt. v. 2.10.2008 - 4 K 3230/06 - u. a., GewArch 2008, 496 = ZfWG 2008, 391, wonach DDR-Erlaubnisse im gesamten Bundesgebiet gelten. Für eine unbegrenzte Geltung spricht sich auch Dr. Horn, Philipps-Universität Marburg ("Bestandskräftige Sportwettenerlaubnisse in der Neuordnung des Glücksspielrechts", Gutachten v. 12.10.2007 im Auftrag der Sportwetten GmbH Gera) aus.
  • VG Ansbach, 18.08.2009 - AN 4 S 09.01413

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von ... im Internet im Freistaat

    Auch insoweit kann es daher dahinstehen, inwieweit die ...Konzessionen überhaupt räumliche Geltungswirkung haben, so dass eine Auseinandersetzung mit dem vorgelegten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Oktober 2008 (Az. 4 K 3230/06) entbehrlich ist.
  • VG München, 31.03.2009 - M 16 K 07.4837

    Vorbeugende Feststellungsklage; Unzulässigkeit einer Unterlassungsklage wegen

    Die Argumente im Urteil des VG Stuttgart vom 7.10.2008 Az. 4 K 3230/06- zit. n. juris, das insoweit (neuerlich) eine hiervon abweichende Auffassung vertritt, überzeugen die erkennende Kammer nicht.
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