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   VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15   

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https://dejure.org/2016,24994
VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15 (https://dejure.org/2016,24994)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08.07.2016 - 7 K 3161/15 (https://dejure.org/2016,24994)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 7 K 3161/15 (https://dejure.org/2016,24994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Neuauszählung der Stimmzettel einer Bürgermeisterwahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalwahl - Bürgermeisterwahl; Wahlanfechtung; Nachzählung; Verwahrungsgebot; Präklusion; Öffentlichkeitsgrundsatz; Ergebnisbeeinflussung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Eigenmächtige Nachzählung von Wahlstimmen durch Gemeindemitarbeiter

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen Bürgermeisterwahl in Gundelsheim 2015 abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anfechtung der Bürgermeisterwahl in Gundelsheim 2015 - mündliche Verhandlung -

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der unechten Teilortswahl; Rechtfertigung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15
    Folglich ist auch die gerichtliche Prüfung auf die fristgerecht vorgebrachten Einspruchsgründe beschränkt und nicht auf weitere Anfechtungsgründe zu erstrecken (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1991 - 1 S 818/91 - Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 - VG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2012 - 2 K 2293/11 - jeweils juris).

    Wahlbeanstandungen, die über nicht belegte Vermutungen oder die bloße Andeutung der Möglichkeit von Wahlfehlern nicht hinausgehen und einen konkreten, der Überprüfung zugänglichen Tatsachenvortrag nicht enthalten, dürfen deshalb als unsubstantiiert zurückgewiesen werden (BVerfG, Beschluss vom 12.12.1991 - 2 BvR 562.91 -, BVerfGE 85, 148; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 46, 47).

    Allerdings dürfen die Anforderungen daran, was ein Einspruchsführer vortragen muss, um eine Überprüfung der Wahl bezogen auf den von ihm beanstandeten Fehler zu erreichen, nicht überspannt werden oder gar Unmögliches gefordert werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris).

  • VG Köln, 25.03.2015 - 4 K 7076/14

    Neuauszählung Kommunalwahl terminiert

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15
    Zudem hätte eine Nachzählung in einer öffentlichen Sitzung erfolgen müssen (vgl. VG Köln, Urteil vom 25.03.2015 - 4 K 7076/14 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 26.01.2012 - 2 K 2293/11

    Ungültigerklärung einer Wahl des Bürgermeisters; gesetzlicher Ausschluss von

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15
    Folglich ist auch die gerichtliche Prüfung auf die fristgerecht vorgebrachten Einspruchsgründe beschränkt und nicht auf weitere Anfechtungsgründe zu erstrecken (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1991 - 1 S 818/91 - Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 - VG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2012 - 2 K 2293/11 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 1 S 1741/96

    Kommunalwahl: Wahlbeeinflussung durch Gestaltung der Stimmzettel; Ursächlichkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15
    Entscheidend ist danach nicht die abstrakt vorstellbare Auswirkung, sondern nur der unter den konkreten Verhältnissen mögliche Einfluss des Wahlfehlers (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1997 - 1 S 1741/96 -, juris, Rn. 29; Quecke/Gackenholz/Bock, Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg, 6. Aufl. 2014, § 32 Rn. 105).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91

    Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15
    Folglich ist auch die gerichtliche Prüfung auf die fristgerecht vorgebrachten Einspruchsgründe beschränkt und nicht auf weitere Anfechtungsgründe zu erstrecken (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.1991 - 1 S 818/91 - Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 - VG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2012 - 2 K 2293/11 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15
    Der Sachverhalt, aus dem sich ein Wahlfehler ergeben soll, muss hinreichend konkretisiert werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2007 - 1 S 567/07 -, juris, Rn. 39).
  • VG Freiburg, 10.11.2015 - 5 K 1472/15

    Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch Veröffentlichung von Erfolgsberichten

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15
    Hat bei einer Bürgermeisterwahl einer der Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht, liegt ein erheblicher Wahlfehler dann vor, wenn ohne diesen Fehler die konkrete Möglichkeit bestanden hätte, dass dieser Bewerber die absolute Mehrheit nicht erreicht hätte und es also zu einem zweiten Wahlgang gekommen wäre, in dem der im ersten Wahlgang unterlegene Bewerber eine neue - nicht ganz fernliegende - Chance gehabt hätte (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 10.11.2015 - 5 K 1472/15 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1990 - 7 A 11827/90

    Gemeinderatswahl; Wahlvorstand; Anwesende Mitglieder; Stimmenauszählung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15
    Soweit obergerichtliche Rechtsprechung im Einzelfall eine abstrakte Möglichkeit von Manipulationen ausreichen lässt (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.02.2009 - 4 L 364/08 -, juris) oder in jedem Fall die Ungültigkeit der Wahl annimmt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.12.1990 - 7 A 11827/90 -, juris), folgt das Gericht dem im vorliegenden Fall nicht.
  • VGH Bayern, 24.06.1998 - 4 ZB 97.2164
    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15
    Die Befugnis zur Feststellung des Wahlergebnisses beinhaltet das Recht des Gemeindewahlausschusses eine Nachzählung der Stimmen anzuordnen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 24.06.1998 - 4 ZB 97.2164 -, juris).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15
    Wahlbeanstandungen, die über nicht belegte Vermutungen oder die bloße Andeutung der Möglichkeit von Wahlfehlern nicht hinausgehen und einen konkreten, der Überprüfung zugänglichen Tatsachenvortrag nicht enthalten, dürfen deshalb als unsubstantiiert zurückgewiesen werden (BVerfG, Beschluss vom 12.12.1991 - 2 BvR 562.91 -, BVerfGE 85, 148; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 46, 47).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 4 L 364/08

    Zu verschiedenen Wahlfehlern bei einer Bürgermeisterwahl und deren

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 7.11

    Bürgermeisterwahl; Chancengleichheit; Chancengleichheit der Parteien;

  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    Auch vorbereitende Sitzungen des Gemeindewahlausschusses bedürfen indes der Öffentlichkeit (vgl. Quecke/Gackenholz/Bock, a.a.O., § 11 Rn. 19); eine Nachzählung der Stimmen muss in einer öffentlichen Sitzung erfolgen (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2016 - 7 K 3161/15 -, juris, mit Verweis auf VG Köln, Urteil vom 25.03.2015 - 4 K 7076/14 -, juris).

    Dazu gehören sowohl § 21 KomWG, § 21 Abs. 3 KomWO als auch § 11 Abs. 1 KomWG, § 43 Abs. 1 KomWO als auch § 39 Abs. 2 Satz 2 KomWG (vgl. Quecke/Gackenholz/Bock, a.a.O., § 21 Rn. 12, § 32 Rn. 98, § 11 Rn. 14; vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2016, a.a.O.).

    Es lässt sich daher trotz Verstoßes gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz ermitteln, ob im konkreten Fall Auswirkungen auf das Wahlergebnis vorliegen könnten (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2016, a.a.O., Rn. 41 und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.2017, a.a.O., Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 1 S 1652/16

    Ungültigkeit einer Wahl allein wegen abstrakter Möglichkeit von Manipulationen

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. Juli 2016 - 7 K 3161/15 - wird abgelehnt.

    Die auf Ungültigerklärung der Wahl gerichtete Klage der Klägerin wies das Verwaltungsgericht Stuttgart ab (vgl. Urt. v. 08.07.2016 - 7 K 3161/15 - juris).

  • VG Sigmaringen, 27.09.2022 - 3 K 1485/22

    Ungültigkeitserklärung einer Oberbürgermeisterwahl; Öffentlichkeitsverstoß;

    - 7 K 3161/15 -, juris, Rn. 40; VG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2018 - 14 K 3350/18 - 14 K 3350/18 -, juris, Rn. 65; Quecke/Bock/Königsberg, Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg, 7. Aufl. 2019, § 21 Rn. 12).

    Nach § 28 Satz 1 KomWG hat er das Wahlergebnis für das Wahlgebiet unverzüglich festzustellen (vgl. zum Zusammenhang zwischen der Befugnis zur Feststellung des Wahlergebnisses und dem Recht zur Anordnung einer Nachzählung der Stimmen anzuordnen VG Karlsruhe, Urteil vom 19.1.2018 - 14 K 3350/18 -, juris, Rn. 61.; VG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2016 - 7 K 3161/15 -, juris, Rn. 38 jeweils unter Verweis auf BayVGH, Beschluss vom 24.06.1998 - 4 ZB 97.2164 -, juris, der allerdings zu einer vom baden-württembergischen Kommunalwahlrecht abweichenden Rechtslage ergangen ist).

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