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VG Stuttgart, 08.12.2011 - 11 K 2043/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Rücknahme einer Einbürgerung wegen arglistiger Täuschung bzw. unrichtiger Tatsachenbehauptung - hier: Unterzeichnung des Formblattes zur Loyalitätserklärung zum Einbürgerungsantrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermessensbetätigung als Voraussetzung für die Entscheidung über eine Rücknahme der Einbürgerung gem. § 35 StAG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung
Auszug aus VG Stuttgart, 08.12.2011 - 11 K 2043/11
Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, dass die Behörde auf Grund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl solche in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1985 - 2 C 30/84 -, DVBl 1986, 148). - OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10
Voraussetzungen der Rücknahme einer Einbürgerung - § 35 RuStAG, intendiertes oder …
Auszug aus VG Stuttgart, 08.12.2011 - 11 K 2043/11
Selbst im Falle der Annahme einer durch arglistige Täuschung erlangten Einbürgerung erfordert die Entscheidung über eine Rücknahme derselben gemäß § 35 StAG eine - den Umständen des Falles entsprechende - Ermessensbetätigung, wobei das Gesetz insoweit nicht von einem intendierten Ermessen ausgeht (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 24.02.2011 - 1 A 327/10 -, zit. n. =NVwZ-RR 2011, 654). - VG München, 22.02.2010 - M 25 K 09.2704
Rücknahme einer Einbürgerung; arglistige Täuschung; Doppelehe
Auszug aus VG Stuttgart, 08.12.2011 - 11 K 2043/11
Daran bestehen schon deshalb erhebliche Zweifel, weil nicht zu erkennen ist, ob das Gesetz über die formelle Abgabe dieser Erklärungen hinaus auch ihre inhaltliche Richtigkeit voraussetzt (mit beachtlichen Gründen dagegen Berlit in: GK-StAR § 10 StAG Rz 144 ff; zweifelnd ebenso VG München, Urt. v. 22.02.2010 - M 25 K 09.2704 -, zit. n. ). - VG Stuttgart, 19.09.2007 - 11 K 2800/06
Rücknahme einer Einbürgerung; Auswirkung auf nach der Einbürgerung geborenes Kind
Auszug aus VG Stuttgart, 08.12.2011 - 11 K 2043/11
Die fehlerhafte Einbürgerung des Klägers, die im Übrigen bemerkenswerte Parallelen zu dem vom Berichterstatter mit Urteil vom 19.09.2007 (- 11 K 2800/06 -, ) entschiedenen Fall aufweist, beruht ganz eindeutig nicht allein ursächlich auf dem Verhalten des Klägers, selbst wenn dieses als arglistige Täuschung zu qualifizieren wäre. - VG Stuttgart, 07.01.2010 - 11 K 1108/09
Einbürgerung bei Unterstützung eines LTTE-nahen Kulturvereins
Auszug aus VG Stuttgart, 08.12.2011 - 11 K 2043/11
Die erkennende Kammer hat bereits im Jahre 2010 (Urt. v. 07.01.2010 - 11 K 1108/09 -, zit. n. ) entschieden, dass im Falle einer Vorstandstätigkeit - wie hier beim Kläger - im Verein "Kulturvereinigung der Tamilen e.V." in ... eine Einbürgerung ausscheidet.