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   VG Stuttgart, 09.03.2005 - A 11 K 10516/03   

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VG Stuttgart, 09.03.2005 - A 11 K 10516/03 (https://dejure.org/2005,30363)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.2005 - A 11 K 10516/03 (https://dejure.org/2005,30363)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. März 2005 - A 11 K 10516/03 (https://dejure.org/2005,30363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Politische Verfolgung im Iran wegen unmoralischen Verhaltens.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2005 - A 11 K 10516/03
    Eine begründete Furcht vor einer derartigen politischen Verfolgung im Heimatstaat ist dann zu bejahen, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles eine politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben, bzw. dorthin zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.04.1985, a.a.0. und Urt. v. 29.11.1977, BVerwGE 55, 82).

    Dabei wird allerdings dem notwendigerweise sachtypischen Beweisnotstand eines Asylbewerbers insoweit Rechnung getragen, als das Gericht grundsätzlich keinen vollen Beweis verlangen darf, sondern die Überzeugung vom Vorliegen des vorgetragenen Sachverhalts auch aus der Glaubhaftigkeit des Vortrags des Asylbewerbers gewinnen kann (BVerwG, Urt. v. 29.11.1977, BVerwGE 55, 82).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2005 - A 11 K 10516/03
    Von einer politischen Verfolgung kann dabei nur gesprochen werden, wenn dem Einzelnen in Anknüpfung an die oben genannten asylerheblichen Merkmale gezielte Rechtsverletzungen von solcher Intensität zugefügt werden, dass sie in ihren Wirkungen für den Einzelnen ausgrenzenden Charakter haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, BVerfGE 80, 315 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2005 - A 11 K 10516/03
    Da das Asylrecht auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung-Flucht-Asyl aufbaut (BVerfG, Beschl. v. 23.11.1986, BVerfGE 74, 51), kann von einer solchen Verfolgung nur gesprochen werden, wenn der Einzelne aus begründeter Furcht vor einer für ihn ausweglosen Lage nunmehr sein Land verlässt und im Ausland Schutz und Zuflucht sucht (BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991, BVerfGE 83, 216).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2005 - A 11 K 10516/03
    Allerdings besteht in diesem Falle auch kein Anlass, zusätzlich das Vorliegen von Abschiebungshindernissen festzustellen (§ 31 Abs. 3 S. 2 AsylVfG), weshalb der dahin gehende Klageantrag wie regelmäßig nur als hilfsweise gestellt auszulegen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.2002, DVBl 2003, 74 = AuAS 2003, 30 = InfAuslR 2003, 74 = NVwZ 2003, 356) und keiner Bescheidung bedarf, wobei allerdings darauf hinzuweisen wäre, dass jedenfalls die Annahme eines Abschiebungsverbotes wegen einer drohenden menschenrechtswidrigen Behandlung für die Klägerin Ziff. 1 auf Grund der oben dargestellten Zusammenhänge ohne weiteres in Betracht käme, wollte man - entgegen den obigen Ausführungen - die Annahme einer politischen Verfolgung gleichwohl verneinen.
  • KAG Münster, 11.02.2016 - 14/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung; Eingruppierung und Stufenzuordnung bei

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2005 - A 11 K 10516/03
    Auch die strikte strafrechtliche Verfolgung außenwirksamer politischer Betätigung gegen das herrschende Regime wird häufig als "Feindschaft gegen Gott" und "Verderben stiften auf Erden" (Art. 183 bis 196 des iran. StGB) angeklagt (AA, Lagebericht v. 22.12.2004, S. 14/15), also vom ideologischen "Überbau" des Regimes abgeleitet.
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2005 - A 11 K 10516/03
    Mit den daran anknüpfenden Strafmaßnahmen stand die Klägerin Ziff. 1 im Zeitpunkt ihrer Ausreise aus dem Iran daher in der Gefahr einer weiteren unmittelbar bevorstehende Verfolgung mit der Folge, dass in Anwendung des sog. herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs auch schon fehlende hinreichende Sicherheit vor erneuter Verfolgung im Falle der Rückkehr für die Asylanerkennung genügt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1984, BVerwGE 70, 169 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2005 - A 11 K 10516/03
    Ob eine gemessen an diesen Vorgaben gegebene Verfolgung politisch ist, ist entscheidend nach den dem staatlichen Zugriff zugrundeliegenden Motiven zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 16.04.1985, DVBl. 1985, 956 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2005 - A 11 K 10516/03
    Insbesondere zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen muss er eine Schilderung abgeben, die geeignet ist, den Asylanspruch lückenlos zu tragen (BVerwG, Urt. v. 24.03.1987, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 40; Beschl. v. 26.10.1989, InfAuslR 1990, 38 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2005 - A 11 K 10516/03
    Da das Asylrecht auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung-Flucht-Asyl aufbaut (BVerfG, Beschl. v. 23.11.1986, BVerfGE 74, 51), kann von einer solchen Verfolgung nur gesprochen werden, wenn der Einzelne aus begründeter Furcht vor einer für ihn ausweglosen Lage nunmehr sein Land verlässt und im Ausland Schutz und Zuflucht sucht (BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991, BVerfGE 83, 216).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2005 - A 11 K 10516/03
    Es dürfen mithin keine Anhaltspunkte vorliegen, die die Möglichkeit einer abermals einsetzenden Verfolgung als nicht ganz entfernt erscheinen lassen und sich eine Wiederholungsverfolgung ohne ernstliche Zweifel an der Sicherheit des Asylbewerbers nicht ausschließen lässt (BVerfGE 54, 341; 70, 169).
  • VG Stuttgart, 09.03.2006 - A 11 K 11112/04

    Geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund für Frau aus Iran.

    Auf eine weitergehende politische Verfolgungsgefahr infolge "unmoralischen Verhaltens" (vgl. dazu Urt. eines Kammerkollegen v. 9.3.2005 - A 11 K 10516/03 -) nach der Ausreise kommt es nicht mehr an.
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