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   VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17   

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VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17 (https://dejure.org/2019,20250)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.05.2019 - 4 K 13164/17 (https://dejure.org/2019,20250)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 4 K 13164/17 (https://dejure.org/2019,20250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    GG Art. 3 Abs. 1; IHKG § 3 Abs. 4 Satz 3; IHKG § 3 Abs. 4 Satz 2
    GG, IHKG

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, § 3 Abs 4 S 3 IHKG, § 3 Abs 4 S 2 IHKG, § 2 Abs 1 IHKG, § 2 Abs 2 IHKG
    (Das so genannte Freiberufler-Privileg nach § 3 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Satz 2 IHKG kann sowohl bei einer "Freiberufler-GmbH" auch bei mehrstöckigen "Freiberufler-Gesellschaften" in der Rechtsform der GmbH & Co. KG vorliegen).

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Industrie- und Handelskammer; IHK; Beitragsrecht; Freiberufler; Freiberufler-Privileg; Zehntel-Regelung; Mehrfachbelastung; Doppelbelastung; Doppel-Zugehörigkeit; Berufskammer; Freiberufler-GmbH; GmbH & Co. KG; mehrstöckige Gesellschaft; Durchgriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NZG 2020, 40
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 10.04

    Industrie- und Handelskammer, gewerbliche Betätigung, Verwaltung eigenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17
    Selbst in juristischen Personen zusammengeschlossene Freiberufler - welche kraft Rechtsform der Gesellschaft gewerbesteuerpflichtig sind (§ 2 Abs. 2 GewStG) und somit für die Frage der IHK-Mitgliedschaft als gewerblich, nicht hingegen freiberuflich einzuordnen sind (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 19.01.2005 - 6 C 10.04 - juris Leitsatz sowie Rn. 22 ff.), sowie zudem unter Umständen mit ihrer Gesellschaft gar nicht Mitglieder einer Berufskammer sein können - sollten nach dem Willen des Gesetzgebers im Falle der finanziellen Doppelbelastung mit IHK- und Berufskammer-Beiträgen privilegiert werden.

    Diese steuerrechtlichen Wertungen werden gesetzlich durch § 2 Abs. 1 IHKG, welcher ausdrücklich auf die Veranlagung zur Gewerbesteuer abstellt, im Interesse einer "möglichst einfachen Ausgestaltung und Handhabung des Kammerrechts" (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.2005 - 6 C 10.04 - juris Rn. 22) hinsichtlich der Frage der Kammerzugehörigkeit übernommen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 19.01.2005 - 6 C 10.04 - juris Leitsatz sowie Rn. 22 ff.).

    Die Privilegierungen des § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 IHKG hingegen knüpfen an die Mitgliedschaftsstellung an, betreffen jedoch ausschließlich die nachgelagerte Frage der Höhe des zu zahlenden Beitrags (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.2005 - 6 C 10.04 - juris Rn. 25).

    "von gesellschafts- und steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch macht und sich einer Organisationsform bedient, die auf gewerbliche Betätigung zugeschnitten ist, [...] die damit verbundenen Rechtsfolgen vollständig und nicht nur selektiv hinnehmen" müsse (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.2005 - 6 C 10.04 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer,

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17
    Der Gesetzgeber hatte durch die Einführung des Freiberufler-Privilegs dem Äquivalenzprinzip, dem zufolge die Höhe der Beiträge nicht in einem Missverhältnis zu dem Vorteil aus der Kammertätigkeit stehen darf (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 - 1 C 7.98 - juris Rn. 38; Urt. v. 26.04.2006 - 6 C 19.05 - juris Rn. 21; Beschl. v. 21.10.2014 - 6 B 60.04 - juris Rn. 12 m.w.N.) besser Rechnung tragen und - wie gesehen - administrativen "Notlösungen" zugunsten einer kontrollermöglichenden gesetzlichen Lösung Einhalt gebieten wollen.

    Dieser verlangt, niemanden im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, ohne dass zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.2006 - 6 C 19.05 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17

    Mitgliedsbeitrag der IHK - Aufstellung des Wirtschaftsplans

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17
    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Entscheidung, ob die angegriffenen Bescheide auch aus anderen Gründen, insbesondere mit Blick auf die der Beitragserhebung zugrundeliegende Haushaltsführung durch die Beklagte (für das Beitragsjahr 2017 siehe VG Stuttgart, Urt. v. 08.11.2018 - 4 K 14972/17 - juris Rn. 40 ff.) rechtswidrig sind.
  • BFH, 03.12.2003 - IV B 192/03

    Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17
    Damit weicht der Gesetzgeber hinsichtlich der Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit im Rahmen des § 3 Abs. 4 Satz 3 IHKG bewusst von der steuerrechtlich geprägten Bewertung von Kapitalgesellschaften ab, die - auch für Freiberufler-Kapitalgesellschaften - an der Grundentscheidung "Gewerbesteuerpflicht, und damit Kammerzugehörigkeit, kraft Rechtsform" festhält (vgl. insoweit die in den angefochtenen Bescheiden zitierte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, im Wesentlichen: BFH, Beschl. v. 03.12.2003 - IV B 192/03 - juris m.w.N., zur Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform bei Freiberufler-GmbH, auch bei mehrstufigen Gesellschaften; sowie Urt. v. 10.10.2012 - VIII R 42/10 - juris m.w.N., zur gewerbesteuerrechtlichen Einordnung einer Freiberufler-GmbH & Co. KG aufgrund Mitunternehmerstellung ihrer Komplementär-GmbH; vgl. Jahn, GewArch 2011, 464 ff. [467 ff.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1997 - 25 A 2531/94

    Steuerberatungs-GmbH; Kammerzugehöriger; Steuerberatung; Pflichtmitgliedschaft;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17
    Diese Interpretation läßt sich jedoch angesichts der inzwischen eingetretenen Entwicklung in der Rechtsprechung, die in neueren Urteilen einhellig von der Unbeachtlichkeit solcher gesellschaftsrechtlicher Beschränkungen für die IHK-Zugehörigkeit ausgeht, nicht mehr aufrechterhalten (vgl. OVG Münster, Urteil vom 24. Februar 1997 - 25 A 2531/94; VG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 1994 - 3 K 11 928/93; VG Sigmaringen, Urteil vom 13. November 1997 - 2 K 324/97).
  • FG Saarland, 27.10.2000 - 2 K 324/97

    Erlässt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung, obwohl das Einspruchsverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17
    Diese Interpretation läßt sich jedoch angesichts der inzwischen eingetretenen Entwicklung in der Rechtsprechung, die in neueren Urteilen einhellig von der Unbeachtlichkeit solcher gesellschaftsrechtlicher Beschränkungen für die IHK-Zugehörigkeit ausgeht, nicht mehr aufrechterhalten (vgl. OVG Münster, Urteil vom 24. Februar 1997 - 25 A 2531/94; VG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 1994 - 3 K 11 928/93; VG Sigmaringen, Urteil vom 13. November 1997 - 2 K 324/97).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17
    Der Gesetzgeber hatte durch die Einführung des Freiberufler-Privilegs dem Äquivalenzprinzip, dem zufolge die Höhe der Beiträge nicht in einem Missverhältnis zu dem Vorteil aus der Kammertätigkeit stehen darf (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 - 1 C 7.98 - juris Rn. 38; Urt. v. 26.04.2006 - 6 C 19.05 - juris Rn. 21; Beschl. v. 21.10.2014 - 6 B 60.04 - juris Rn. 12 m.w.N.) besser Rechnung tragen und - wie gesehen - administrativen "Notlösungen" zugunsten einer kontrollermöglichenden gesetzlichen Lösung Einhalt gebieten wollen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2009 - 2 L 252/08

    Heranziehung von Freiberuflern zu IHK-Beiträgen

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17
    Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck der Regelung, einer bestehenden Doppelbelastung mit Kammerbeiträgen der IHK und einer oder mehrerer Berufskammern im Wege einer - pauschalen (vgl. hierzu OVG LSA, Beschl. v. 06.09.2009 - 2 L 252/08 - juris Rn. 17) - Beitragsreduzierung bei der IHK-Umlage Rechnung zu tragen.
  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95

    IHK-Beitrag einer Steuerberatungsgesellschaft; Handelsregister; IHK-Beitrag;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17
    Die genannte einschränkende Interpretation beruht auf der von Frentzel/Jäkel/ Junge, Kommentar zum IHKG, 5. Auflage 1990, S. 135 und 142, vertretenen und vom OVG Lüneburg (Urteil vom 27. November 1996 - 8 L 2549/95) ohne nähere Begründung geteilten Auffassung, daß bei ausdrücklichem Ausschluß jeglicher gewerblicher Tätigkeit im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung kein Gewerbebetrieb vorliegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 14 S 1872/94

    Heranziehung zum IHK-Beitrag: Gewerbesteuerveranlagung von Freiberuflern, hier:

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17
    (FH), liegen beide Voraussetzungen unstreitig vor, da diese zum einen - als Ingenieure - vorwiegend freiberuflich tätig sind (zum nicht eindeutigen Rechtsbegriff des "freien Berufs" vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.07.1995 - 14 S 1872/94 - juris Rn. 13: persönlich erbrachte Dienstleistungen höherer Art), und zum anderen, nach den unwidersprochen gebliebenen Angaben der Klägerin in der mündlichen Verhandlung, als Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg auch Beiträgen an eine andere Kammer entrichten.
  • BFH, 10.10.2012 - VIII R 42/10

    Abgrenzung gewerbliche Einkünfte - freiberufliche Einkünfte -

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