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   VG Stuttgart, 10.04.2014 - A 12 K 2210/13   

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VG Stuttgart, 10.04.2014 - A 12 K 2210/13 (https://dejure.org/2014,8921)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10.04.2014 - A 12 K 2210/13 (https://dejure.org/2014,8921)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10. April 2014 - A 12 K 2210/13 (https://dejure.org/2014,8921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drohen der Verfolgung eines Punjabi in Pakistan allein wegen der Zugehörigkeit zu den Christen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 3 Abs. 4, AsylVfG § 3 Abs. 1
    Pakistan, Christen, religiöse Verfolgung, Gruppenverfolgung, nichtstaatliche Verfolgung, Asylrelevanz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2014 - A 12 K 2210/13
    Der Charakter einer Verfolgungshandlung erfordert, dass das Verhalten des betreffenden Akteurs im Sinne einer objektiven Gerichtetheit auf die Verletzung eines geschützten Rechtsguts selbst und nicht nur auf das asylerhebliche Merkmal oder jetzt die Verfolgungsgründe im Sinne von Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU vom 13.12.201104 (sogenannte Qualifikationsrichtlinie) - QRL - zielt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.1.2009 - 10 C 52.07 - und vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - jew. juris).

    Dabei kann die Schwere von Eingriffshandlungen auf ihrer Art oder Wiederholung (Art. 9 Abs. 1 a) QRL) oder auf der Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen (Art. 9 Abs. 1 b) QRL) beruhen (vgl. insgesamt BVerwG, Urt. vom 20.02.2013, BVerwGE 146, 67; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 12.06.2013 - A 11 S 757/13 - juris).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2014 - A 12 K 2210/13
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Flüchtling im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für seine Verfolgungsfurcht als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 05.04.2001 - A 12 S 198/00 -), oder auch, wenn der Verdacht besteht, es seien ohne hinreichenden Anlass Dokumente oder anderes beiseite geschafft worden, die möglicherweise Ansatzpunkte für Zweifel an der Glaubwürdigkeit enthielten (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.06.1988, BVerwGE 79, 347, und 16.04.1985, BVerwGE 71, 180).

    Letztlich kann über die Glaubwürdigkeit eines Flüchtlings und über die Glaubhaftigkeit seines Vorbringens nur im Wege einer umfassenden Würdigung seiner Schilderungen sowie des gesamten Eindruckes von seiner Persönlichkeit entschieden werden (vgl. BVerwGE 71, 180, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.1988 - A 13 S 767/88 -).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2014 - A 12 K 2210/13
    Der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist unabhängig davon, ob bereits Vorverfolgung oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des Art. 15 QRL vorliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - Abdullah -).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2014 - A 12 K 2210/13
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Flüchtling im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für seine Verfolgungsfurcht als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 05.04.2001 - A 12 S 198/00 -), oder auch, wenn der Verdacht besteht, es seien ohne hinreichenden Anlass Dokumente oder anderes beiseite geschafft worden, die möglicherweise Ansatzpunkte für Zweifel an der Glaubwürdigkeit enthielten (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.06.1988, BVerwGE 79, 347, und 16.04.1985, BVerwGE 71, 180).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - A 11 S 757/13

    Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya aus

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2014 - A 12 K 2210/13
    Dabei kann die Schwere von Eingriffshandlungen auf ihrer Art oder Wiederholung (Art. 9 Abs. 1 a) QRL) oder auf der Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen (Art. 9 Abs. 1 b) QRL) beruhen (vgl. insgesamt BVerwG, Urt. vom 20.02.2013, BVerwGE 146, 67; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 12.06.2013 - A 11 S 757/13 - juris).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2014 - A 12 K 2210/13
    Diese Vermutung kann aber widerlegt werden; hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2001 - A 12 S 198/00

    Türkei, Kurden, Inländische Fluchtalternative, Gruppenverfolgung, Rückkehrer,

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2014 - A 12 K 2210/13
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Flüchtling im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für seine Verfolgungsfurcht als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 05.04.2001 - A 12 S 198/00 -), oder auch, wenn der Verdacht besteht, es seien ohne hinreichenden Anlass Dokumente oder anderes beiseite geschafft worden, die möglicherweise Ansatzpunkte für Zweifel an der Glaubwürdigkeit enthielten (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.06.1988, BVerwGE 79, 347, und 16.04.1985, BVerwGE 71, 180).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2010 - A 4 S 703/10

    Anforderungen an die Anschlussberufung - Keine Gruppenverfolgung tamilischer

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2014 - A 12 K 2210/13
    Die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden ernsthaft bedroht war, ist ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist bzw. dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden (Art. 4 Abs. 4 QRL); es besteht die tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2010 - A 4 S 703/10 -).
  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2014 - A 12 K 2210/13
    Es gelten nicht die strengen Maßstäbe, die bei fehlender Vorverfolgung anzulegen sind (EGMR, Urteil vom 28.02.2008 - Nr. 37201/06 - a.a.O.).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2014 - A 12 K 2210/13
    Es gilt der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.02.2008, ZAR 2008, 192).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 10 S 69/11
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - A 11 S 1128/14

    Keine Flüchtlingseigenschaft für Christen aus Pakistan

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. April 2014 - A 12 K 2210/13 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. April 2014 - A 12 K 2210/13 - zu ändern und die Beklagte unter Aufhebung der Ziffer 2 ihres Bescheids vom 20.06.2013 zu verpflichten, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

  • VG Gießen, 14.06.2021 - 10 K 2362/19

    Pakistan: Keine Gruppenverfolgung von Christen

    Januar 2017 - 2 K 1708/16.WI.A -, juris Rn. 27 ff.; VG München, Urteil vom 19. Mai 2016 - M 23 K 14.31121 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2014 - A 12 K 2210/13 -, BeckRS 2014, 50936; VG Karlsruhe, Urteil vom 30. Mai 2018 - A 5 K5640/16 - juris; sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 4 A 1762/15.A -, juris).
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