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   VG Stuttgart, 10.08.2011 - 23 K 1060/11   

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VG Stuttgart, 10.08.2011 - 23 K 1060/11 (https://dejure.org/2011,42097)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10.08.2011 - 23 K 1060/11 (https://dejure.org/2011,42097)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10. August 2011 - 23 K 1060/11 (https://dejure.org/2011,42097)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung als Dienstvergehen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.08.2011 - 23 K 1060/11
    Durch die Neufassung des Bundesbeamtengesetzes im Jahr 2009 hat sich an der disziplinarrechtlichen Beurteilung der Sach- und Rechtslage zur Tatzeit im Hinblick auf die zu § 54 Satz 3, § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG a.F. vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Normstruktur nichts zu Gunsten eines Beamten geändert (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.2009 - 1 D 1.08 - NVwZ 2010, 713).

    Der Beamte soll sich nicht nur aus der Sicht der Bürger sondern auch aus der Sicht seines Dienstherrn außerdienstlich so verhalten, wie es von ihm im Hinblick auf seine Dienstpflichten als berufserforderlich erwartet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.2009 - 1 D 1.08 - a.a.O., m.w.N.).

    Ist eine solche Einordnung nicht möglich - insbesondere wenn sich das Handeln als das Verhalten einer Privatperson darstellt -, ist es als außerdienstliches (Fehl-)Verhalten zu qualifizieren (BVerwG, Urteil vom 25.08.2009 - 1 D 1.08 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.08.2011 - 23 K 1060/11
    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 - NVwZ 2011, 299, m.w.N.).

    Der Dienstbezug ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 - a.a.O.).

    Hierdurch wird hinsichtlich der Frage der Disziplinarwürdigkeit außerdienstlichen Verhaltens eine Entscheidung gewährleistet, die an nachvollziehbare Kriterien anknüpft (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 - NVwZ 2011, 299, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10

    Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten als zwingendes Interesse für die

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.08.2011 - 23 K 1060/11
    Ein Beamter, der sich der Steuerhinterziehung schuldig macht, verletzt in schwerwiegender Weise die ihm obliegende Pflicht, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10 - ).

    Insoweit ist der Fall anders zu beurteilen als der eines Finanzbeamten, der im Falle einer Steuerhinterziehung seine Kernpflichten verletzt und dadurch erhebliche Zweifel an seiner Vertrauenswürdigkeit in Bezug auf seine konkrete Amtsführung begründet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10 - ).

  • BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03

    In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.08.2011 - 23 K 1060/11
    D.h., die Beklagte war zu diesem Zeitpunkt von den ihr obliegenden Dienstleistungspflichten befreit, so dass die Antragstellung bzw. die Angabe unzutreffender Tatsachen in dem Antrag bereits aus diesem Grund nicht im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit als Fernmeldehauptsekretärin erfolgt sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2004 - 1 D 15.03 - NVwZ-RR 2004, 867, m.w.N.).

    Der Beamte bleibt beamtenrechtlich pflichtgebunden, soweit sich aus der Natur und Art des Urlaubs nichts anderes ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2004 - 1 D 15.03 - NVwZ-RR 2004, 867).

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.08.2011 - 23 K 1060/11
    Etwas anderes gilt aber für ein außerdienstliches Verhalten, das sich - wie hier - zum Nachteil des Staates auswirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.08.2000 - 1 D 37/99 - DVBl 2001, 137).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.08.2011 - 23 K 1060/11
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom Urteil vom 25.03.2010 - 2 C 83.08 -, NVwZ 2010, 1571, m.w.N.).
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