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   VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12   

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VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12 (https://dejure.org/2013,8206)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2013 - A 12 K 2435/12 (https://dejure.org/2013,8206)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2013 - A 12 K 2435/12 (https://dejure.org/2013,8206)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschätzung der Verfolgungswahrscheinlichkeit von bekennenden Ahmadis in Pakistan; Möglichkeit der Flüchtlingsanerkennung auch bei erzwungenem Verzicht auf öffentlichkeitswirksame Religionsausübung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 5, RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4
    Pakistan, Ahmadiyya, erzwungener Verzicht, Verzicht, Religionsausübung, öffentliche Glaubensbetätigung, Glaubensbetätigung, öffentliche Religionsausübung, religiöse Verfolgung, Religionsgemeinschaft, religiöse Identität, Ahmadi

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60 Abs 1 AufenthG 2004, Art 9 EGRL 83/2004, Art 10 EGRL 83/2004
    Zur politischen Verfolgung von bekennenden Ahmadis in Pakistan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeines materielles Asylrecht - Pakistan; Ahmadis; Religionsausübung in der Öffentlichkeit; Verfolgungswahrscheinlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Hessen, 31.08.1999 - 10 UE 864/98

    Pakistan: Lage der Ahmadis - Religionsausübungsmöglichkeit im internen Bereich;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12
    Zur Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya und ihrer Entstehung hat der HessVGH im Urteil vom 31.08.1999 (10 UE 864/98.A - juris) u.a. das Folgende ausgeführt, von dem auch der Senat ausgeht:.

    Die genannten Vorschriften, die nach ihrem eindeutigen Wortlaut im Übrigen nicht nur die öffentliche Sphäre der Religionsausübung betreffen (in diesem Sinne auch ausführlich HessVGH, U.v. 31.08.1999 - 10 UE 864/98.A - juris - Tz. 92 ff.; vgl. auch BVerfG, Kammerb. v. 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 - juris m.w.N.; BVerwG, U.v. 26.10.1993 - 9 C 50.92 - NVwZ 1994, 500; v. 25.01.1995 - 9 C 279.94 - NVwZ 1996, 82, insbesondere auch zur Abgrenzung zwischen forum internum und zur Glaubensbetätigung mit Öffentlichkeitsbezug), stellen diskriminierenden, nicht mit Art. 18 Abs. 3 IPbpR zu vereinbarende Strafbestimmungen dar, die zugleich die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 lit. c QRL erfüllen (vgl. auch etwa EGMR, U.v. 24.02.1998 - 140/1996/759/958-960 - Larissis - http://www.echr.coe.int/echr/ -, wonach ein Verbot des Missionierens, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, eine unzulässige Beschränkung der Religionsfreiheit darstellt).

    Vielmehr werden hier einseitig die Angehörigen der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Haftung genommen und in ihren Freiheitsrechten und in ihrer religiösen Selbstbestimmung beeinträchtigt, obwohl von einem aggressiven Auftreten gegenüber anderen Religionen, namentlich auch anderen Strömungen des Islam nichts bekannt geworden ist und den inneren Frieden störende Handlungen nicht von ihnen ausgehen, sondern weitgehend allein von zunehmend aggressiv agierenden orthodoxen Teilen der Mehrheitsbevölkerung sowie auch direkt und unmittelbar von staatlichen Behörden (vgl. hierzu AA Lagebericht vom 18.05.2007, S. 14 ff.; U.S. Department of State, Pakistan, International Religious Freedom Report, 10.09.2007, S. 6 und 10; vgl. auch HessVGH, U.v. 31.08.1999 - 10 UE 864/98.A - juris - Tz. 34).

    298 C dar, sondern eine Lästerung des Namens des Propheten (vgl. hierzu im Einzelnen HessVGH, U. v. 31.08.1999 - 10 UE 864/98.A - juris - Tz. 46 und 69).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12
    Die Flüchtlingsanerkennung ist auch bei erzwungenem Verzicht auf öffentlichkeitswirksame Religionsausübung möglich (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 05.09.2012, Rs. C-71/11 u.a. sowie BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12).

    Der Charakter einer Verfolgungshandlung erfordert, dass das Verhalten des betreffenden Akteurs im Sinne einer objektiven Gerichtetheit auf die Verletzung eines geschützten Rechtsguts selbst und nicht nur auf das asylerhebliche Merkmal oder jetzt den Verfolgungsgrund im Sinne von Art. 10 QRL zielt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.1.2009 - 10 C 52.07 -, juris Rn. 22, 24, sowie Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - Rn. 28 ff.).

    Etwas anderes kann sich jedoch für die Untergruppe der bekennenden Ahmadi ergeben, insbesondere wenn der Glaube in strafrechtlich verbotener Weise praktiziert bzw. aus Angst vor Verfolgung hierauf verzichtet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - Rn. 32 ff.; VGH Bad.-Württ, Urteil vom 27.09.2010 - A 10 S 689/08 - OVG NRW, Urteil vom 14.12.2010 - 19 A 2999/06.A -, beide juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - ausgeführt, dass im Rahmen der Gefahrenprognose zunächst "die Zahl der ihren Glauben in strafrechtlich verbotener Weise praktizierenden Ahmadis jedenfalls annäherungsweise zu bestimmen ist.

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12
    Das Asylgrundrecht schützt nach bisheriger Auslegung vor Verfolgung nur bezüglich der Religionsausübung in ihrem "Kernbereich" im Sinne des religiösen Existenzminimums, das die Religionsausübung im häuslich-privaten und nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich sowie das Gebet und den Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen umfasst ("forum internum"; vgl. BVerfGE 76, 143 und BVerwGE 120, 16).

    298 B lautet (vgl. BVerfGE 76, 143):.

    Es handelt sich nicht um staatliche Maßnahmen, "die der Durchsetzung des öffentlichen Friedens und der verschiedenen, in ihrem Verhältnis zueinander möglicherweise aggressiv-intoleranten Glaubensrichtungen dienen, und zu diesem Zweck etwa einer religiösen Minderheit mit Rücksicht auf eine religiöse Mehrheit untersagt wird, gewisse Bezeichnungen, Merkmale, Symbole oder Bekenntnisformen in der Öffentlichkeit zu verwenden, obschon sie nicht nur für die Mehrheit, sondern auch für die Minderheit identitätsbestimmend sind" (so BVerfGE 76, 143 im Kontext des Asylgrundrechts).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12
    16 1. Ob Anwendungsbereich und Bedeutung von § 60 Abs. 1 AufenthG trotz des EuGH-Urteils vom 09.11.2010 in der Rechtssache C-57/09 nach wie vor weitgehend dem des Asylgrundrechts nach Art. 16 a Abs. 1 GG entsprechen, kann offenbleiben (zweifelnd: Renner u.a., AuslR, 10. Aufl. 2013 , Art. 16a GG Rn. 145).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1, 155 Abs. 2 VwGO (solange das Bundesverwaltungsgericht etwa aufgrund des EuGH-Urteils vom 09.11.2010 in der Rechtssache C-57/09 keine andere Quotelung vorgibt, wird das Asylbegehren weiterhin mit 1/3 bewertet).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12
    Die Nachweiserleichterung, die einen inneren Zusammenhang zwischen erlittener Vorverfolgung und befürchteter erneuter Verfolgung voraussetzt (BVerwGE 104, 97), beruht zum einen auf der tatsächlichen Erfahrung, dass sich Verfolgung nicht selten und Pogrome sogar typischerweise in gleicher oder ähnlicher Form wiederholen, zum anderen widerspricht es dem humanitären Charakter des Asyls, demjenigen, der das Schicksal der Verfolgung bereits erlitten hat, wegen der meist schweren und bleibenden - auch seelischen - Folgen das Risiko einer Wiederholung aufzubürden (vgl. zusammenfassend BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 - juris).

    Diese Vermutung kann aber widerlegt werden; hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 - juris).".

  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12
    Dieser stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk"; vgl. EGMR, Urteil vom 28.02.2008 - Nr. 37201/06 - NVwZ 2008, 1330, RdNr. 125 ff. - Saadi -); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.02.2008 - 10 C 33.07 - ZAR 2008, 192).

    Es gelten nicht die strengen Maßstäbe, die bei fehlender Vorverfolgung anzulegen sind (EGMR, Urteil vom 28.02.2008 - Nr. 37201/06 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2010 - A 10 S 689/08

    Keine Gruppenverfolgung pakistanischer Staatsangehöriger allein wegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12
    18 3. Zur weiteren Auslegung insbesondere der Qualifikationsrichtlinie führt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dem sich das Gericht im Wesentlichen anschließt, in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 20.05.2008 - A 10 S 3032/07 -, zuletzt im Urteil vom 27.09.2010 - A 10 S 689/08 - (beide: juris), aus:.

    Etwas anderes kann sich jedoch für die Untergruppe der bekennenden Ahmadi ergeben, insbesondere wenn der Glaube in strafrechtlich verbotener Weise praktiziert bzw. aus Angst vor Verfolgung hierauf verzichtet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - Rn. 32 ff.; VGH Bad.-Württ, Urteil vom 27.09.2010 - A 10 S 689/08 - OVG NRW, Urteil vom 14.12.2010 - 19 A 2999/06.A -, beide juris).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12
    b) Die Richtlinie 2004/83/EG modifiziert diese Nachweiserleichterung in Art. 4 Abs. 4: Der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab bleibt unverändert, auch wenn der Antragsteller bereits Vorverfolgung oder einen ernsthaften Schaden i.S.d. Art. 15 QRL erlitten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - Abdulla -).

    4 Abs. 4 QRL privilegiert den Vorverfolgten bzw. Geschädigten auf andere Weise: Wer bereits Verfolgung bzw. einen ernsthaften Schaden erlitten hat, für den streitet die tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden; die Vorschrift misst den in der Vergangenheit liegenden Umständen Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft bei (vgl. EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - Rs. C-175/08 -).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12
    Die Flüchtlingsanerkennung ist auch bei erzwungenem Verzicht auf öffentlichkeitswirksame Religionsausübung möglich (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 05.09.2012, Rs. C-71/11 u.a. sowie BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12).

    Denn die Unterscheidung zwischen "Kernbereich" oder "forum internum" einerseits und "forum externum" andererseits ist nach dem Urteil des EuGH vom 05.09.2012 in der Rechtssache Y und Z (C-71/11 und C-99/11) mit der weiten Definition des Religionsbegriffes des gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 AufenthG ergänzend anzuwendenden Art. 10 Abs. 1 lit. b der sogenannten Qualifikations-Richtlinie 2004/83/EG (- QRL -) des Rates vom 29.04.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABlEU Nr. L 304 S. 12; ber. ABlEU vom 05.08.2005 Nr. L 204 S. 24, neugefasst mit Umsetzungsfrist bis 21.12.2013 als Richtlinie 2011/95/EU vom 13.12.2011, ABlEU vom 20.12.2011 Nr. L 337 S. 9), nicht vereinbar, weil unionsrechtlich alle Komponenten des Religionsbegriffes, ob öffentlich oder privat, ob kollektiv oder individuell, einbezogen sind (so EuGH, a.a.O. Rn. 62).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12
    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es auch aus der Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen bei der Überlegung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber - wie im Falle der Ahmadi in Pakistan - die jahrelange Haft, Folter oder gar die Todesstrafe riskiert (BVerwG, Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung des herabgestuften

  • BVerwG, 25.01.1995 - 9 C 279.94

    Ablehnung eines Asylantrages

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 20.12

    Flüchtlingsanerkennung auch bei erzwungenem Verzicht auf öffentliche

  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 10 UE 77/94

    Keine beachtliche Gefahr einer Gruppenverfolgung von Ahmadis in Pakistan; zum

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

  • EGMR, 24.02.1998 - 23372/94

    LARISSIS AND OTHERS v. GREECE

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03

    Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2010 - 19 A 2999/06

    § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) als über den Anwendungsbereich des

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2008 - A 10 S 3032/07

    Geltung der Qualifikationsrichtlinie für unanfechtbar abgeschlossene Fälle -

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

  • EuGH, 05.09.2012 - C-99/11

    Z

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 13 A 10206/20

    Gruppenverfolgung von bekennenden Ahmadis Pakistan

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat seiner Entscheidung vom 11. April 2013 (A 12 K 2435/12 - juris Rn. 59) nach Anhörung eines Angehörigen der Frankfurter Ahmadi-Gemeinde als Sachverständiger eine Zahl von ca. 400.000 zugrunde gelegt.

    Nach Angaben des Sachverständigen seien (2013) rund 400.000 Ahmadis durch regelmäßige Kontakte mit den lokalen Gemeinden bekannt und ihre Religion bekennend (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 11. April 2013, a.a.O.).

  • VG Trier, 10.03.2021 - 10 K 2852/20

    Pakistan: Flüchtlingseigenschaft für bekennende Ahmadis

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat seiner Entscheidung vom 11. April 2013 (A 12 K 2435/12 - juris Rn. 59) nach Anhörung eines Angehörigen der Frankfurter Ahmadi-Gemeinde als Sachverständiger eine Zahl von ca. 400.000 zugrunde gelegt.

    Nach Angaben des Sachverständigen seien (2013) rund 400.000 Ahmadis durch regelmäßige Kontakte mit den lokalen Gemeinden bekannt und ihre Religion bekennend (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 11. April 2013, a.a.O.).

  • VG Trier, 19.02.2021 - 10 K 2840/20

    Pakistan: Gruppenverfolgung bekennender Ahmadis

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat seiner Entscheidung vom 11. April 2013 (A 12 K 2435/12 - juris Rn. 59) nach Anhörung eines Angehörigen der Frankfurter Ahmadi-Gemeinde als Sachverständiger eine Zahl von ca. 400.000 zugrunde gelegt.

    Nach Angaben des Sachverständigen seien (2013) rund 400.000 Ahmadis durch regelmäßige Kontakte mit den lokalen Gemeinden bekannt und ihre Religion bekennend (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 11. April 2013, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10

    Ahmadi; Ahmadiyya; Gruppenverfolgung; Pakistan

    Für Angehörige der Gruppe von bekennenden Ahmadis in Pakistan, zu denen solche Personen gehören, die ihren Glauben in strafrechtlich verbotener Weise praktizieren bzw. aus Angst vor Verfolgung hierauf verzichten, kann nach den vorhandenen Erkenntnismitteln nicht davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft unter dem Aspekt einer Gruppenverfolgung vorliegen (entgegen Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 11. April 2013 - A 12 K 2435/12 -).

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 11. April 2013 (- A 12 K 2435/12 -, Rn. 56, 59 nach juris) zur Größe der Gruppe bekennender Ahmadis in Pakistan ausgeführt:.

  • VG Oldenburg, 30.01.2017 - 5 A 513/14

    Abschiebungsverbot; Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; Subsidiärer

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 11. April 2013 (- A 12 K 2435/12 -, Rn. 56, 59 nach juris) zur Größe der Gruppe bekennender Ahmadis in Pakistan ausgeführt:.
  • VG Oldenburg, 09.01.2017 - 5 A 6367/13

    Abschiebungsverbot; Flucht; Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft;

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 11. April 2013 (- A 12 K 2435/12 -, Rn. 56, 59 nach juris) zur Größe der Gruppe bekennender Ahmadis in Pakistan ausgeführt:.
  • VG Trier, 10.03.2021 - 10 K 2355/20

    Pakistan: Klage begründet; Gruppenverfolgung öffentlich bekennender Ahmadis

    hat seiner Entscheidung vom 11. April 2013 (A 12 K 2435/12- juris Rn. 59) nach.
  • VG Trier, 11.09.2014 - 2 K 103/14
    Diesen Tatsachenfeststellungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein- Westfalen sowie dessen rechtlicher Bewertung schließt sich die Kammer auch unter Berücksichtigung der nach dem Urteil erfolgten weiteren Entwicklung der Lage in Pakistan (vgl. insoweit Lageberichte des Auswärtigen Amtes vom 01. Juli 2011, vom 02. November 2012 und vom 08. April 2014 sowie die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten weiteren Unterlagen, insbesondere die Tatsachenfeststellungen im Urteil des VG Stuttgart vom 13. April 2013 - A 12 K 2435/12 -, auf die sich die Kammer ausdrücklich bezieht) in vollem Umfang an (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 3. Juli 2012 - 14 K 6758/11.A - sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 - A 11 S 757/13).
  • VG Trier, 06.03.2014 - 2 K 1282/13
    Diesen Tatsachenfeststellungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein- Westfalen sowie dessen rechtlicher Bewertung schließt sich die Kammer auch unter Berücksichtigung der nach dem Urteil erfolgten weiteren Entwicklung der Lage in Pakistan (vgi. insoweit Lageberichte des Auswärtigen Amtes vom 0 1 . Juli 2011 und vom 02. November 2012 sowie die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten weiteren Unterlagen, insbesondere die Tatsachenfeststellungen im Urteil des VG Stuttgart vom 13. April 2013 - A 12 K 2435/12 -, auf die sich die Kammer ausdrücklich b e z i e h t ) in vollem Umfang an (vgl. auch V G Düsseldorf, Urteil vom 3. Juli 2012 - 14 K 6758/11.A - sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 - A 11 S 757/13).
  • VG Trier, 27.05.2013 - 2 K 1256/12
    Diesen Tatsachenfeststellungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein- Westfalen sowie dessen rechtlicher Bewertung schließt sich die Kammer auch unter Berücksichtigung der nach dem Urteil erfolgten weiteren Entwicklung der Lage in Pakistan (vgl. insoweit Lageberichte des Auswärtigen Amtes vom 01. Juli 2011 und vom 02. November 2012 sowie die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten weiteren Unterlagen, insbesondere die Tatsachenfeststellungen im Urteil des VG Stuttgart vom 13. April 2013 - A 12 K 2435/12 -, auf die sich die Kammer ausdrücklich bezieht ) in vollem Umfang an (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 3. Juli 2012 - 14 K 6758/11 .A -).
  • VG Ansbach, 05.09.2013 - AN 11 S 13.30599

    Im Einzelfall begründeter Eilantrag einer Asylbewerberin aus Pakistan (Punjabi

  • VG Regensburg, 15.04.2014 - RN 3 K 14.30086
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