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   VG Stuttgart, 11.11.2005 - 10 K 3452/03   

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https://dejure.org/2005,33321
VG Stuttgart, 11.11.2005 - 10 K 3452/03 (https://dejure.org/2005,33321)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.11.2005 - 10 K 3452/03 (https://dejure.org/2005,33321)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. November 2005 - 10 K 3452/03 (https://dejure.org/2005,33321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zulassung eines Elektrorollers zum Verkehr bzw. Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 21.06.1996 - Ss 186/96

    Einordnung eines Trittrollers für Erwachsene als Fahrzeug im Sinne der

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2005 - 10 K 3452/03
    Dem steht auch die vom Kläger genannte Entscheidung des OLG Oldenburg nicht entgegen, in der lediglich zwischen Rollern für Kinder und solchen für Erwachsene nicht differenziert wird (Beschluss vom 21.06.1996 - Ss 186/96 -, NStZ-RR 1996, 347).
  • BGH, 19.03.2002 - VI ZR 333/00

    Rechtliche Behandlung von Inline-Skates im Straßenverkehr

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2005 - 10 K 3452/03
    Diese Abwägung der Gefahr, die dem Nutzer einerseits auf der Fahrbahn droht und die andererseits vom Fortbewegungsmittel für die den Gehweg nutzenden Fußgänger ausgeht, hat nicht nur dazu geführt, dass Inline-Skates (vorläufig) als "ähnliche Fortbewegungsmittel" angesehen werden (so BGH, Urteil vom 19.03.2002 - VI ZR 333/00 - Cramer/Berz/Gontard, Straßenverkehrs-Entscheidungen, § 24 StVO Nr. 3), sondern stellt auch den Grund dafür dar, dass Rollstühle - wegen der körperlichen Behinderung ihrer Nutzer - und Kinderwagen wie Kinderfahrrädern - wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern, jedenfalls solange sie das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (vgl. § 2 Abs. 5 StVO) - das Recht zukommt, Gehwege zu benutzen.
  • OLG München, 17.09.1976 - 10 U 5131/75
    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2005 - 10 K 3452/03
    Damit stellen sie für die Fußgänger, für die die Gehwege grundsätzlich vorgesehen sind (§ 25 Abs. 1 Satz 1 StVO), keine größere Gefahr dar (vgl. OLG München, Urteil vom 17.09.1976 - 10 U 5131/75 -, Cramer/Berz/Gontard, Straßenverkehrs-Entscheidungen, § 24 StVO Nr. 1).
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