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   VG Stuttgart, 13.01.2011 - 11 K 289/10   

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VG Stuttgart, 13.01.2011 - 11 K 289/10 (https://dejure.org/2011,19056)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.01.2011 - 11 K 289/10 (https://dejure.org/2011,19056)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 11 K 289/10 (https://dejure.org/2011,19056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung: Einkommensermittlung; Berücksichtigung eines Sonderausgabenabzugs; unbillige Härte; außergewöhnliche Belastung; steuerrechtlicher Einkommensbegriff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des steuerrechtlichen Einkommensbegriffs bei der Ermittlung des Einkommens im BAföG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderungsrecht - Nachrang der staatlichen Ausbildungsförderung; Anrechenbares Einkommen; Steuerrechtlicher Einkommensbegriff; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Gewinn; Betriebsausgaben; Betriebliche Veranlassung; Anrechnungsfreies Einkommen; Unbillige Härte; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1690/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für Ausländer bei der

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2011 - 11 K 289/10
    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber (auch wegen der fortwährenden schnellen Veränderungen des Arbeits-, Wirtschafts- und Soziallebens) eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit zuzubilligen (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 1979 - 1 BvL 97/78 -, BVerfGE 51, 295 ; vom 8. Dezember 1970 - 1 BvR 104/70 -, BVerfGE 29, 337 m.w.N. und vom 13. Januar 1993 - 1 BvR 1690/92 -, NVwZ 1993, 881 ).

    Auch im Bereich der Ausbildungsförderung muss der Gesetzgeber nicht um eine differenzierte Berücksichtigung aller denkbaren Fälle besorgt sein; er ist vielmehr berechtigt, von einem Gesamtbild auszugehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt (Beschluss vom 13. Januar 1993 - 1 BvR 1690/92 -, NVwZ 1993, 881 ).

    Auf dieser Grundlage darf er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (Beschluss vom 13. Januar 1993 a.a.O.).

    Zu § 21 Abs. 1 BAföG hat das Bundesverfassungsgericht ferner entschieden, dass es in Zeiten knapper werdender staatlicher Finanzmittel vertretbar ist, ein volles Durchschlagen steuerlicher Subventionierungen auf die Gewährung von Sozialleistungen nicht mehr zu gestatten (Beschluss vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 -, FamRZ 1987, 901; für den Bereich der Ausbildungsförderung auch BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1993 a.a.O.).

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2011 - 11 K 289/10
    Die betriebliche Veranlassung ist dabei - infolge der Verweisung in § 21 Abs. 1 BAföG auf das Einkommensteuerrecht - hier ebenfalls nach steuerrechtlichen Kriterien zu beurteilen (vgl. hierzu BFH-Großer Senat, Beschl. v. 28.11.1977 - GrS 2 - 3/77 - BFHE 124, 43 = NJW 1978, 1824; Wied, in: Blümich, 107. Auflage § 4 EStG Rn. 556).
  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2011 - 11 K 289/10
    Zu § 21 Abs. 1 BAföG hat das Bundesverfassungsgericht ferner entschieden, dass es in Zeiten knapper werdender staatlicher Finanzmittel vertretbar ist, ein volles Durchschlagen steuerlicher Subventionierungen auf die Gewährung von Sozialleistungen nicht mehr zu gestatten (Beschluss vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 -, FamRZ 1987, 901; für den Bereich der Ausbildungsförderung auch BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1993 a.a.O.).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2011 - 11 K 289/10
    Sie stellen keine Gegenleistung für das übernommene Vermögen dar (BFH-Großer Senat, Beschl. v. 12.05.2003 - GrS 1/00 -,BFHE 202, 464 = NJW 2003, 3508).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2011 - 11 K 289/10
    Das Bundesverfassungsgericht legt sich "größte Zurückhaltung" dabei auf, dem Gesetzgeber über den Gleichheitssatz zusätzliche Leistungsverpflichtungen aufzuerlegen (vgl. Beschlüsse vom 26. April 1988 - 1 BvL 84/86 -, BVerfGE 78, 104 ; vom 9. Februar 1982 - 2 BvL 6/78 und 2 BvL 8/79 -, BVerfGE 60, 16 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2011 - 11 K 289/10
    Das Bundesverfassungsgericht legt sich "größte Zurückhaltung" dabei auf, dem Gesetzgeber über den Gleichheitssatz zusätzliche Leistungsverpflichtungen aufzuerlegen (vgl. Beschlüsse vom 26. April 1988 - 1 BvL 84/86 -, BVerfGE 78, 104 ; vom 9. Februar 1982 - 2 BvL 6/78 und 2 BvL 8/79 -, BVerfGE 60, 16 ).
  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 17.82

    Ausbildungsförderung - KG - Gewinnanteil - Entnahmemöglichkeit - Härtefall -

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2011 - 11 K 289/10
    Jedoch sind auch in diesem Fall jedenfalls die Grundsätze über die Anerkennung als "außergewöhnliche Belastung" nach dem EStG heranzuziehen (BVerwG, Urt. v. 11.10.1984 - 5 C 17/82 -, E 70, 189 = FamRZ 1985, 218; VG München, Urt. v. 23.06.2005 - M 15 K 03.2389 -, zit. n. ).
  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2011 - 11 K 289/10
    Dabei kann dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität bei der Regelung von Massenerscheinungen eine besondere Bedeutung für die Rechtfertigung dort auftretender Ungleichbehandlungen zukommen (BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 1999 - 1 BvL 8/97 -, BVerfGE 100, 195 ).
  • BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82

    Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2011 - 11 K 289/10
    Betrieblich veranlasst ist eine Aufwendung dann, wenn sie objektiv mit dem Betrieb zusammenhängt und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt ist (BFH-Großer Senat, Beschl. v. 21.11.1983 - GrS 2/82-, BFHE 140, 50 = NJW 1984, 1054).
  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70

    Verfassungsmäßigkeit der Aufwertungsausgleichsgesetzes

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2011 - 11 K 289/10
    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber (auch wegen der fortwährenden schnellen Veränderungen des Arbeits-, Wirtschafts- und Soziallebens) eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit zuzubilligen (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 1979 - 1 BvL 97/78 -, BVerfGE 51, 295 ; vom 8. Dezember 1970 - 1 BvR 104/70 -, BVerfGE 29, 337 m.w.N. und vom 13. Januar 1993 - 1 BvR 1690/92 -, NVwZ 1993, 881 ).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97

    Sonst eintretende - als Ermessenskriterium.

  • VG München, 23.06.2005 - M 15 K 03.2389
  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
  • LSG Sachsen, 16.07.2018 - L 3 AL 91/14

    Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe

    Dies bedeutet, dass dann, wenn die sozialen Aufwendungen die Pauschale in erheblichem Umfang übersteigen, dies allenfalls in außergewöhnlichen, eindeutig atypischen Fällen über die Härtefallregelung des § 25 Abs. 6 BAföG Berücksichtigung finden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979, a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 21. November 1991, a. a. O., juris Rdnr. 12; BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1998 - 5 C 14/97 - BVerwGE 107, 164-169 = juris Rdnr. 12; BSG, a. a. O., juris Rdnr. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. August 2008 - 4 PA 758/07 - juris Rdnr. 3; VG Stuttgart, Urteil vom 13. Januar 2011 - 11 K 289/10 - juris Rdnr. 33, juris; Hartmann, a. a. O., Rdnr. 14.1; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a. a. O., § 25 Rdnr. 24).

    Liegen aber ersichtlich und offenkundig keine Umstände vor, die im Fall der Einkommensanrechnung ohne Härtefreibetrag eine unbillige Härte begründen, besteht unter Beachtung dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Behörde bereits keine Ermessensdirektive, im Rahmen ihrer Ermessensbetätigung zu prüfen, ob ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei zu bleiben hat (BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1998, a. a. O., juris Rdnr. 13; vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 13. Januar 2011 - 11 K 289/10 - juris Rdnr. 34).

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