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   VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13   

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https://dejure.org/2016,8079
VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13 (https://dejure.org/2016,8079)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.04.2016 - 2 K 158/13 (https://dejure.org/2016,8079)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. April 2016 - 2 K 158/13 (https://dejure.org/2016,8079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abbruchsanordnung; Nutzungsuntersagung - Bebauungsplan, funktionslos; Befreiung; Bestimmtheitsgebot; Ergänzung; Farbton, unauffällig; Gleichbehandlungsgrundsatz; Konzept; Musterverfahren; Rückbau; Systematik

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Unauffälliger" Farbton ist nicht hinreichend bestimmt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wochenendhaus im unauffälligen Farbton

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückbauverfügung - aber die Nachbarn machten es doch auch...

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baurechtliche Verfügung bezüglich "unauffälligem Farbton" ist unbestimmt und rechtswidrig! (IBR 2016, 1096)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Gleichbehandlung im Unrecht: Behörde muss kein "Verfolgungssystem" darlegen! (IBR 2016, 1097)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 1365 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13
    Aber selbst wenn ein einzelner solcher Fall vorliegen sollte, würde dies der Klage nicht automatisch zum Erfolg verhelfen, da Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gewährt (BVerwG, Beschluss vom 22.4.1995 - 4 B 55/95 - juris Rn. 4 m.w.N).

    Ebenso darf die Behörde sich zunächst auf ein Vorgehen gegen einzelne Störer beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe hat (BVerwG, Beschluss vom 22.04.1995 - 4 B 55/95 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 23.11.1998 - 4 B 99/98 -, Rn. 4).

    Die Grenze der Zulässigkeit ist erst überschritten, wenn es nach der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für die Art des Vorgehens keinerlei einleuchtenden Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (BVerwG, Beschluss vom 22.04.1995 - 4 B 55/95 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 23.11.1998 - 4 B 99/98 -, Rn. 4).

  • VGH Bayern, 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303
    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13
    Dies genügt den Anforderungen des § 114 Satz 2 VwGO (ebenso wohl BayVGH, Beschluss vom 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 -, juris Rn. 5 ff.; Urteil vom 06.11.2007 - 14 B 06.1933 -, juris Rn. 35; VG Regensburg, Urteil vom 07.04.2011 - RO 2 K 10.02191 -, juris Rn. 16; mehrdeutig hingegen OVG Thüringen, Urteil vom 16.03.2010 - 1 KO 760/07 -, juris Rn. 43 ff.).

    Ausreichend ist daher, wenn die Baubehörde bereits beim ersten Einschreiten gegen mehrere Bauwerke plant, schrittweise auch gegen alle - und somit auch gegen ihr bis dato noch nicht bekannt gewordene oder von ihr noch nicht systematisch erfasste - weiteren rechtswidrigen Bauten einzuschreiten und dies glaubhaft macht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 -, juris Rn. 6 f.; VG Ansbach, Urteil vom 08.12.2014 - AN 9 K 13.01998, AN 9 K 13.01999 -, juris Rn. 53; mehrdeutig und möglicherweise a.A. hingegen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.2014 - 3 S 1962/13 -, juris Rn. 50).

  • OVG Thüringen, 16.03.2010 - 1 KO 760/07

    Anforderungen aus dem Gleichheitssatz an ein Konzept bei der Beseitigung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13
    Die Baurechtsbehörde handelt daher grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Zweck des § 65 Satz 1 LBO und damit rechtmäßig, wenn sie die Beseitigung einer im Widerspruch zum materiellen Baurecht errichteten Anlage anordnet (VGH Bad.Württ., Urteil vom 13.06.2007 - 3 S 39/07 -, juris Rn. 27; Urteil vom 16.04.2014 - 3 S 1962/13 -, juris Rn. 47; vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 16.03.2010 - 1 KO 760/07 -, juris Rn. 43).

    Dies genügt den Anforderungen des § 114 Satz 2 VwGO (ebenso wohl BayVGH, Beschluss vom 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 -, juris Rn. 5 ff.; Urteil vom 06.11.2007 - 14 B 06.1933 -, juris Rn. 35; VG Regensburg, Urteil vom 07.04.2011 - RO 2 K 10.02191 -, juris Rn. 16; mehrdeutig hingegen OVG Thüringen, Urteil vom 16.03.2010 - 1 KO 760/07 -, juris Rn. 43 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - 3 S 1962/13

    Abbruchverfügung für Wochenendhaus; Bebauungszusammenhang; Einschreitenskonzept

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13
    Die Baurechtsbehörde handelt daher grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Zweck des § 65 Satz 1 LBO und damit rechtmäßig, wenn sie die Beseitigung einer im Widerspruch zum materiellen Baurecht errichteten Anlage anordnet (VGH Bad.Württ., Urteil vom 13.06.2007 - 3 S 39/07 -, juris Rn. 27; Urteil vom 16.04.2014 - 3 S 1962/13 -, juris Rn. 47; vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 16.03.2010 - 1 KO 760/07 -, juris Rn. 43).

    Ausreichend ist daher, wenn die Baubehörde bereits beim ersten Einschreiten gegen mehrere Bauwerke plant, schrittweise auch gegen alle - und somit auch gegen ihr bis dato noch nicht bekannt gewordene oder von ihr noch nicht systematisch erfasste - weiteren rechtswidrigen Bauten einzuschreiten und dies glaubhaft macht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 -, juris Rn. 6 f.; VG Ansbach, Urteil vom 08.12.2014 - AN 9 K 13.01998, AN 9 K 13.01999 -, juris Rn. 53; mehrdeutig und möglicherweise a.A. hingegen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.2014 - 3 S 1962/13 -, juris Rn. 50).

  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13
    Ebenso darf die Behörde sich zunächst auf ein Vorgehen gegen einzelne Störer beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe hat (BVerwG, Beschluss vom 22.04.1995 - 4 B 55/95 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 23.11.1998 - 4 B 99/98 -, Rn. 4).

    Die Grenze der Zulässigkeit ist erst überschritten, wenn es nach der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für die Art des Vorgehens keinerlei einleuchtenden Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (BVerwG, Beschluss vom 22.04.1995 - 4 B 55/95 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 23.11.1998 - 4 B 99/98 -, Rn. 4).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen nachträglicher Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - IV C 39.75-, BVerwGE 54, 5, 11 = juris Rn. 35; Beschluss vom 09.10.2003 - 4 B 85/03 -, juris Rn. 8).

    Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5, 11 = juris Rn. 35, Beschluss vom 06.06.1997 - 4 NB 6/97 - juris Rn. 10, Beschluss vom 21.12.1999 - 4 BN 48/99 -, Leitsatz und juris Rn. 5, Beschluss vom 09.10.2003 - 4 B 85/03 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen nachträglicher Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - IV C 39.75-, BVerwGE 54, 5, 11 = juris Rn. 35; Beschluss vom 09.10.2003 - 4 B 85/03 -, juris Rn. 8).

    Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5, 11 = juris Rn. 35, Beschluss vom 06.06.1997 - 4 NB 6/97 - juris Rn. 10, Beschluss vom 21.12.1999 - 4 BN 48/99 -, Leitsatz und juris Rn. 5, Beschluss vom 09.10.2003 - 4 B 85/03 -, juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 06.11.2007 - 14 B 06.1933
    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13
    Dies genügt den Anforderungen des § 114 Satz 2 VwGO (ebenso wohl BayVGH, Beschluss vom 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 -, juris Rn. 5 ff.; Urteil vom 06.11.2007 - 14 B 06.1933 -, juris Rn. 35; VG Regensburg, Urteil vom 07.04.2011 - RO 2 K 10.02191 -, juris Rn. 16; mehrdeutig hingegen OVG Thüringen, Urteil vom 16.03.2010 - 1 KO 760/07 -, juris Rn. 43 ff.).
  • VG Regensburg, 07.04.2011 - RO 2 K 10.02191

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Baubeseitigungsverfügung

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13
    Dies genügt den Anforderungen des § 114 Satz 2 VwGO (ebenso wohl BayVGH, Beschluss vom 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 -, juris Rn. 5 ff.; Urteil vom 06.11.2007 - 14 B 06.1933 -, juris Rn. 35; VG Regensburg, Urteil vom 07.04.2011 - RO 2 K 10.02191 -, juris Rn. 16; mehrdeutig hingegen OVG Thüringen, Urteil vom 16.03.2010 - 1 KO 760/07 -, juris Rn. 43 ff.).
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 83.88

    Widerspruch - Aufhebung eines Bescheides - Vorabhilfe - Notwendigkeit der

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13
    Notwendig ist die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in der Regel dann, wenn es dem Beteiligten nach seiner Vorbildung, Erfahrung und seinen sonstigen persönlichen Umständen nicht zuzumuten war, das Verfahren selbst zu führen (BVerwG, Urteil vom 15.02.1991 - 8 C 83.88 -, juris Rn. 15).
  • VG Ansbach, 08.12.2014 - AN 9 K 13.01998

    (Erfolglose) Anfechtungsklage gegen Teil-Beseitigungsanordnung;

  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 26.91

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10443/11

    Bebauungsplan "Im Binsfeld" nicht funktionslos

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2013 - 8 S 2919/11

    Wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nicht vollstreckungsfähiger Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07

    Beseitigungsanordnung im Fall eines Vorbaus

  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 18.94

    Verlust der Eigenschaft als untergeordnete Nebenanlage durch den Anbau an ein

  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

  • VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16

    Nutzung ehemaliger Büroräume im Gewerbegebiet zur Unterbringung von Fernfahrern

    Die Ermessensentscheidung ist mithin durch das Gericht nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. zu den von der Kammer angenommenen weiten Spielräumen der Baurechtsbehörden insoweit Urt. v. 13.04.2016 - 2 K 158/13 - juris).
  • VG Karlsruhe, 18.10.2023 - 4 K 1112/23

    Wahrung der Abstandsfläche bei Eigentümeridentität; Einfügen eines Bauwerks;

    Diese schützen ihn im Regelfall selbst dann, wenn sie materiellem Recht zuwider erteilt worden sind (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 13.04.2016 - 2 K 158/13 - juris Rn. 43).
  • VG Stuttgart, 07.07.2020 - 2 K 435/18

    Beseitigungsanordnung für "bunkerartige" Schwimmbadeinhausung; aktive Duldung

    Vielmehr darf die zuständige Behörde auch anlassbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzugeben vermag (BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 360; VGH Bad.-Württ., Urt. 16.04.2014 - 3 S 1962/13 - juris; Urt. d. Kammer v. 13.04.2016 - 2 K 158/13 - juris).
  • VG Stuttgart, 16.11.2021 - 2 K 6403/19

    Klage gegen eine Beseitigungsanordnung

    Wurde Ermessen somit ausgeübt, ist zu berücksichtigen, dass eine Baurechtsbehörde grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Zweck des § 65 Abs. 1 Satz 1 LBO und damit rechtmäßig handelt, wenn sie die Beseitigung einer im Widerspruch zum materiellen Baurecht errichteten Anlage anordnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.2014 - 3 S 1962/13 - juris; Urt. d. Kammer v. 13.04.2016 - 2 K 158/13 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2017 - 5 S 1085/16

    Rückbau eines Wochenendhauses

    Der Antrag der Kläger, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. April 2016 - 2 K 158/13 - zuzulassen, wird abgelehnt.
  • VG Magdeburg, 07.12.2021 - 4 A 579/17

    Beseitigungsanordnung - Rückbau eines Wochenendhauses

    Ebenso wenig verpflichtet Art. 3 Abs. 1 GG die Baubehörde, vor dem Erlass einer Rückbauverfügung gegen einen Grundstückseigentümer alle Grundstücke, auf denen Verstöße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans vorliegen, vollständig und systematisch zu erfassen (VG Stuttgart, Urteil vom 13.04.2016 - 2 K 158/13 -, juris).
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