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   VG Stuttgart, 13.12.2004 - 13 K 4554/04   

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https://dejure.org/2004,28070
VG Stuttgart, 13.12.2004 - 13 K 4554/04 (https://dejure.org/2004,28070)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.2004 - 13 K 4554/04 (https://dejure.org/2004,28070)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 2004 - 13 K 4554/04 (https://dejure.org/2004,28070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für Nachbarn gegen Baugenehmigung mangels Verletzung nachbarschützender Vorschriften

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1991 - 3 S 2464/91

    Stockwerksbegrenzung und Abstandsvorschriften bei Errichtung eines Hintergebäudes

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.12.2004 - 13 K 4554/04
    Nachbarschützende Wirkung entfalten solche Festsetzungen ausnahmsweise nur dann, wenn sich aus dem Bebauungsplan ergibt, dass diese gerade auch im Interesse der Nachbarn erlassen werden sollten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.12.1991 - 3 S 2464/91 -).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. z. B. Urt. v. 03.12.1991 - 3 S 2464/91 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. B. v. 22.11.1984, NVwZ 1985, 635) kann ein Nachbar hinsichtlich der Belichtung, Besonnung und Belüftung seines Grundstücks grundsätzlich nicht mehr an Rücksichtnahme beanspruchen, als ihn die diesen Interessen speziell dienenden bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften der §§ 5 ff. LBO gewähren.

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 NB 5.88

    Normkontrolle von Bebauungsplänen - Antragsbefugnis - Mieter - Bebauungsplan

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.12.2004 - 13 K 4554/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. z. B. Urt. v. 03.12.1991 - 3 S 2464/91 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. B. v. 22.11.1984, NVwZ 1985, 635) kann ein Nachbar hinsichtlich der Belichtung, Besonnung und Belüftung seines Grundstücks grundsätzlich nicht mehr an Rücksichtnahme beanspruchen, als ihn die diesen Interessen speziell dienenden bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften der §§ 5 ff. LBO gewähren.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.12.2004 - 13 K 4554/04
    10 Soweit die genannten Festsetzungen demnach selbst keine nachbarschützenden Wirkungen entfalten, kann die Antragstellerin allenfalls eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch das Bauvorhaben geltend machen, da dieses auch bei der Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu beachten ist und folglich einen nachbarlichen Abwehranspruch begründen kann (vgl. BVerwG, DVBl. 1990, S. 364 ff.; Brügelmann/Dürr, BauGB Band 2, § 31 Rdnr. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2005 - 8 S 3003/04

    Kein Verstoß nachbarschützender Belange bei Überschreitung der vorderen,

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Dezember 2004 - 13 K 4554/04 - wird zurückgewiesen.
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