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   VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04   

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VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04 (https://dejure.org/2005,21148)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.2005 - 11 K 3725/04 (https://dejure.org/2005,21148)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 11 K 3725/04 (https://dejure.org/2005,21148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einbürgerungsanspruch eines IT-Fachmanns aus Äthiopien.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2005 - 13 S 536/04

    Bedeutung der im gerichtlichen Verfahren schriftlich gestellten Anträge;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04
    Der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 11.05.2005 - 13 S 536/04), der gegenteilig entschieden habe, habe sich mit dieser Konsequenz nicht auseinandergesetzt und der VGH übersehe die deutlichen Unterschiede in den Mindestanforderungen zwischen § 8 und § 10 StAG.

    Hierzu hat der VGH Baden-Württemberg in dem von der Beklagten erwähnten Urteil vom 11.05.2005 (13 S 536/04; soweit ersichtlich nicht veröffentlicht) unter ausführlicher Würdigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung ausgeführt:.

    Auf einen Einbürgerungsantrag hin war bzw. ist neben der Anspruchseinbürgerung behördlich und gerichtlich auch der Frage nachzugehen, ob die Einbürgerung im Ermessenswege erfolgen kann (siehe dazu BVerwG, Urt. vom 20.04.2004 - 1 C 16.03 -, BVerwGE 120, 305 = NVwZ 2004, 1368; VGH Ba.-Wü. Urt. 11.05.2005, a.a.O. und Urt. v. 12.01.2005 - 13 S 2549/03 -).

    Hierzu hat der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 11.05.2005 (a.a.O.) ausgeführt:.

  • BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03

    Gesetzliche Fristen zur Erhebung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04
    Nicht erforderlich ist, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 B 31.03 -).

    "wenn eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist; nicht erforderlich ist, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 B 31.03 -, BVerwGE 122, 199 = InfAuslR 2005, 215 = NVwZ 2005, 707).".

    Der Aufenthalt des Klägers war nun nicht mehr "nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit angelegt und eine Beendigung ungewiss" (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 B 31.03 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 1 B 24.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Auslandsaufenthalt; ius soli; Staatsangehörigkeitserwerb

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04
    "Für den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass dieser im Wesentlichen dasselbe besagt wie der Begriff "dauernder Aufenthalt" i. S. d. Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29.06.1977 (BGBl I S. 1101), und es kann ebenso wie hinsichtlich dieses Begriffs auch hier an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.11.2004 - 1 B 24.04 -, NVwZ 2005, 231; Beschl. v. 29.09.1995 - 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1; Urt. v. 23.02.1993 - BVerwG 1 C 45.90 - E 92, 116; zu demselben Begriff in § 16 Abs. 1 AuslG ferner Urt. v. 19.03.2002 - 1 C 19.01 - E 116, 128).

    Außerdem legt es dieses Begriffsverständnis auch seiner Auslegung des identischen Begriffes in § 4 Abs. 3 StAG i.d.F. v. 15.07.1999 (BGBl. I S. 1618) zu Grunde (BVerwG, Beschl. v. 25.11.2004, aaO.).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04
    "wenn eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist; nicht erforderlich ist, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 B 31.03 -, BVerwGE 122, 199 = InfAuslR 2005, 215 = NVwZ 2005, 707).".
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04
    Letzteres ist hier nicht der Fall (ebenso VGH Ba.-Wü., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - zit. nach ).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04
    "Für den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass dieser im Wesentlichen dasselbe besagt wie der Begriff "dauernder Aufenthalt" i. S. d. Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29.06.1977 (BGBl I S. 1101), und es kann ebenso wie hinsichtlich dieses Begriffs auch hier an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.11.2004 - 1 B 24.04 -, NVwZ 2005, 231; Beschl. v. 29.09.1995 - 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1; Urt. v. 23.02.1993 - BVerwG 1 C 45.90 - E 92, 116; zu demselben Begriff in § 16 Abs. 1 AuslG ferner Urt. v. 19.03.2002 - 1 C 19.01 - E 116, 128).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03

    Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04
    Auf einen Einbürgerungsantrag hin war bzw. ist neben der Anspruchseinbürgerung behördlich und gerichtlich auch der Frage nachzugehen, ob die Einbürgerung im Ermessenswege erfolgen kann (siehe dazu BVerwG, Urt. vom 20.04.2004 - 1 C 16.03 -, BVerwGE 120, 305 = NVwZ 2004, 1368; VGH Ba.-Wü. Urt. 11.05.2005, a.a.O. und Urt. v. 12.01.2005 - 13 S 2549/03 -).
  • BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94

    Einbürgerung - Gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04
    "Für den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass dieser im Wesentlichen dasselbe besagt wie der Begriff "dauernder Aufenthalt" i. S. d. Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29.06.1977 (BGBl I S. 1101), und es kann ebenso wie hinsichtlich dieses Begriffs auch hier an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.11.2004 - 1 B 24.04 -, NVwZ 2005, 231; Beschl. v. 29.09.1995 - 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1; Urt. v. 23.02.1993 - BVerwG 1 C 45.90 - E 92, 116; zu demselben Begriff in § 16 Abs. 1 AuslG ferner Urt. v. 19.03.2002 - 1 C 19.01 - E 116, 128).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 13 S 2549/03

    Ausreichende Deutschkenntnisse und schriftliche Sprachkenntnisse als

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04
    Auf einen Einbürgerungsantrag hin war bzw. ist neben der Anspruchseinbürgerung behördlich und gerichtlich auch der Frage nachzugehen, ob die Einbürgerung im Ermessenswege erfolgen kann (siehe dazu BVerwG, Urt. vom 20.04.2004 - 1 C 16.03 -, BVerwGE 120, 305 = NVwZ 2004, 1368; VGH Ba.-Wü. Urt. 11.05.2005, a.a.O. und Urt. v. 12.01.2005 - 13 S 2549/03 -).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04
    Bei einem Verpflichtungsbegehren ist regelmäßig auf die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung geltende Rechtslage abzustellen, es sei denn, aus der Rechtsordnung ergibt sich, dass für frühere Anträge das bisherige Recht maßgeblich bleiben soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1996 - 1 B 82.95 -, InfAuslR 1996, 399).
  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt;

  • VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07

    Einbürgerungszusicherung für mehrfach geduldeten und eine Niederlassungserlaubnis

    Am 07.08.2007 hat der Kläger Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart erheben lassen, die unter Ausführung des bisherigen Vorbringens, Bemerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11.05.2005 - 13 S 536/04 -sowie unter Bezugnahme auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 13.12.2005 - 11 K 3725/04 - begründet wurde.

    Darüber hinaus hat die erkennende Kammer bereits in dem Urteil vom 13.12.2005 - 11 K 3725/04 ( ) - ausgeführt:.

    Wie das Gericht bereits mit Urteil vom 13.12.2005 (aaO.) entschieden hat, ergibt sich dies aus der Selbstbindung der Verwaltung bei der Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes aufgrund der StAR-VwV (vgl. die Vorbemerkung zur Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Staatsangehörigkeitsrecht - BW-StAR-VwV - vom 05.01.2001) bzw. der insoweit identischen entsprechenden Abschnitte in den vorl. VAH des Bundesinnenministeriums (vgl. Marx, aaO., Anm. 128 am Ende; Heilbronner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. A., Anm. 51 zu § 8 StAG mit weiteren Nachweisen).

  • VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07

    D (A), Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Aufenthaltsdauer, gewöhnlicher

    Am 07.08.2007 hat der Kläger Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart erheben lassen, die unter Ausführung des bisherigen Vorbringens, Bemerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg vom 11.05.2005 - 13 S 536/04 -sowie unter Bezugnahme auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 13.12.2005 - 11 K 3725/04 - begründet wurde.

    Darüber hinaus hat die erkennende Kammer bereits in dem Urteil vom 13.12.2005 - 11 K 3725/04 ( ) - ausgeführt:.

    Wie das Gericht bereits mit Urteil vom 13.12.2005 (aaO.) entschieden hat, ergibt sich dies aus der Selbstbindung der Verwaltung bei der Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes aufgrund der StAR-VwV (vgl. die Vorbemerkung zur Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Staatsangehörigkeitsrecht - BW-StAR-VwV - vom 05.01.2001) bzw. der insoweit identischen entsprechenden Abschnitte in den vorl. VAH des Bundesinnenministeriums (vgl. Marx, aaO., Anm. 128 am Ende; Heilbrunner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. A., Anm. 51 zu § 8 StAG mit weiteren Nachweisen).

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