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   VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18   

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VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18 (https://dejure.org/2019,13542)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15.03.2019 - 10 K 11252/18 (https://dejure.org/2019,13542)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15. März 2019 - 10 K 11252/18 (https://dejure.org/2019,13542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 41 S 1 BeamtStG, § 41 S 2 BeamtStG
    Nebentätigkeit eines dienstunfähigen Ruhestandbeamten - juristische Tätigkeit einer Bezirksnotarin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Dienstunfähiger Ruhestandsbeamter; Untersagung einer Nebentätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18
    Ein Zusammenhang im Sinne von § 41 Satz 1 BeamtStG und § 66 Satz 1 LBG zwischen der Erwerbstätigkeit im Ruhestand und der früheren dienstlichen Tätigkeit besteht, wenn die Erwerbstätigkeit einen Anknüpfungspunkt in der früheren dienstlichen Tätigkeit hat und die dienstliche Tätigkeit für das frühere Hauptamt des Ruhestandesbeamten nicht nur untergeordnete Bedeutung hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 26.06.2014 - 2 C 23.13 - juris Rn. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 02.03.2016 - 1 B 1375/15 - juris Rn. 42).

    Die neue Tätigkeit knüpft an die frühere dienstliche Tätigkeit an, wenn sie einen qualitativen Bezug zu dieser aufweist, der insbesondere dann anzunehmen ist, wenn der Betroffene bei seiner neuen Tätigkeit die gleiche Materie bearbeitet wie bei der bisherigen Dienstausübung (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 02.03.2016 - 1 B 1375/15 - juris Rn. 44).

    (aa) Bei dem Begriff der "dienstlichen Interessen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Bedeutung sich aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang ergibt (BVerwG, Urteile v. 25.06.2009 - 2 C 68.08 -, juris Rn. 16 und v. 19.03.2015 - 2 C 31.13 -, juris Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 48).

    Aus dieser Begrenzung der maßgeblichen dienstlichen Interessen kann in der Zusammenschau mit dem Erfordernis eines qualitativen Zusammenhangs zwischen Dienst- und Erwerbstätigkeit ferner abgeleitet werden, dass die Vorschriften ihrem Sinn und Zweck nach darauf zielen, mögliche Interessen- und Loyalitätskonflikte zu vermeiden und auf diese Weise die Integrität des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst zu schützen, was wiederum der Erhaltung der vollen Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dient (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 50 ff.).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn durch die Nebentätigkeit dienstlich erworbene, der Amtsverschwiegenheit unterliegende Kenntnisse verwertet werden oder die Nebentätigkeit den Anschein begründet, der Beamte habe bereits während seines Dienstes die Integrität der Amtsführung, das heißt die Pflichten zur unparteilichen und uneigennützigen Amtsführung zurückgestellt, um sich die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit im Ruhestand zu eröffnen oder nicht zu verbauen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil v. 26.06.2014 - 2 C 23.13 -, juris Rn. 23 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 52 ff.; Müller/Beck/Danner/Gehlhaar/Heinz, Beamtenrecht in Baden-Württemberg, 102. Aktualisierung 2018, § 66, Rn. 6).

  • BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97

    Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18
    Fühlt sich der Beamte imstande, Dienstleistungen auch nur in beschränktem Umfang zu erbringen, so handelt er pflichtwidrig, wenn er sie nicht seinem Dienstherrn anbietet, der ihm das Gehalt weiterzahlt und ihm aus Anlass der Krankheit soziale Vorteile gewährt (vgl. hierzu BVerwG, Urteile v. 01.06.1999 - 1 D 49.97 -, juris Rn. 54, v. 14.11.2001 - 1 D 49.97 -, juris Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.04.2002 - 6D A 5177/00.O -, juris Rn. 85).

    Bei Durchführung der Nebentätigkeit durch die Antragstellerin entstünde damit der ansehensbeeinträchtigende Eindruck, dass zum einen der Nebentätigkeit ein höherer Stellenwert beigemessen wird als dem Dienst als Beamter bzw. der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit, zum anderen der Dienstherr dies tatenlos hinnimmt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil v. 01.06.1999 - 1 D 49.97 -, juris Rn. 58; Bayerischer VGH, Urteil v. 20.05.2015 - 16a D 14.1158 -, juris Rn. 58; siehe auch VG Düsseldorf, Urteil v. 18.04.2018 - 2 K 5577/16 -, juris Rn. 29 ff.).

  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13

    Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18
    Ein Zusammenhang im Sinne von § 41 Satz 1 BeamtStG und § 66 Satz 1 LBG zwischen der Erwerbstätigkeit im Ruhestand und der früheren dienstlichen Tätigkeit besteht, wenn die Erwerbstätigkeit einen Anknüpfungspunkt in der früheren dienstlichen Tätigkeit hat und die dienstliche Tätigkeit für das frühere Hauptamt des Ruhestandesbeamten nicht nur untergeordnete Bedeutung hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 26.06.2014 - 2 C 23.13 - juris Rn. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 02.03.2016 - 1 B 1375/15 - juris Rn. 42).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn durch die Nebentätigkeit dienstlich erworbene, der Amtsverschwiegenheit unterliegende Kenntnisse verwertet werden oder die Nebentätigkeit den Anschein begründet, der Beamte habe bereits während seines Dienstes die Integrität der Amtsführung, das heißt die Pflichten zur unparteilichen und uneigennützigen Amtsführung zurückgestellt, um sich die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit im Ruhestand zu eröffnen oder nicht zu verbauen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil v. 26.06.2014 - 2 C 23.13 -, juris Rn. 23 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 52 ff.; Müller/Beck/Danner/Gehlhaar/Heinz, Beamtenrecht in Baden-Württemberg, 102. Aktualisierung 2018, § 66, Rn. 6).

  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158

    Falsche und pflichtwidrig unvollständige Angaben im Zusammenhang mit dem Bezug

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18
    Vielmehr stehen nach Sinn und Zweck bei dienstunfähigen Ruhestandsbeamten der Nebentätigkeit dienstliche Interessen insbesondere auch dann entgegen, wenn der Beamte seine vollständige oder teilweise Arbeitskraft nicht wieder seinem ihn alimentierenden Dienstherrn zur Verfügung stellt, sondern anderweitig einsetzt (so im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Urteil v. 20.05.2015 - 16a D 14.1158 -, juris Rn. 58; VG Köln, Beschluss v. 06.11.2015 - 19 L 2476/15 -, juris Rn. 9; VG Düsseldorf, Urteil v. 18.04.2018 - 2 K 5577/16 -, juris Rn. 31 ff.).

    Bei Durchführung der Nebentätigkeit durch die Antragstellerin entstünde damit der ansehensbeeinträchtigende Eindruck, dass zum einen der Nebentätigkeit ein höherer Stellenwert beigemessen wird als dem Dienst als Beamter bzw. der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit, zum anderen der Dienstherr dies tatenlos hinnimmt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil v. 01.06.1999 - 1 D 49.97 -, juris Rn. 58; Bayerischer VGH, Urteil v. 20.05.2015 - 16a D 14.1158 -, juris Rn. 58; siehe auch VG Düsseldorf, Urteil v. 18.04.2018 - 2 K 5577/16 -, juris Rn. 29 ff.).

  • VG Düsseldorf, 18.04.2018 - 2 K 5577/16
    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18
    Vielmehr stehen nach Sinn und Zweck bei dienstunfähigen Ruhestandsbeamten der Nebentätigkeit dienstliche Interessen insbesondere auch dann entgegen, wenn der Beamte seine vollständige oder teilweise Arbeitskraft nicht wieder seinem ihn alimentierenden Dienstherrn zur Verfügung stellt, sondern anderweitig einsetzt (so im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Urteil v. 20.05.2015 - 16a D 14.1158 -, juris Rn. 58; VG Köln, Beschluss v. 06.11.2015 - 19 L 2476/15 -, juris Rn. 9; VG Düsseldorf, Urteil v. 18.04.2018 - 2 K 5577/16 -, juris Rn. 31 ff.).

    Bei Durchführung der Nebentätigkeit durch die Antragstellerin entstünde damit der ansehensbeeinträchtigende Eindruck, dass zum einen der Nebentätigkeit ein höherer Stellenwert beigemessen wird als dem Dienst als Beamter bzw. der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit, zum anderen der Dienstherr dies tatenlos hinnimmt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil v. 01.06.1999 - 1 D 49.97 -, juris Rn. 58; Bayerischer VGH, Urteil v. 20.05.2015 - 16a D 14.1158 -, juris Rn. 58; siehe auch VG Düsseldorf, Urteil v. 18.04.2018 - 2 K 5577/16 -, juris Rn. 29 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2007 - 10 ME 44/07

    Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen; Anwendbarkeit der

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18
    Sie bewirkt vielmehr allein die Durchsetzung einer von ihr zu trennenden Regelung eines gesonderten Verwaltungsaktes (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 24.03.1994 - 14 S 2628/93 -, NVwZ 1995, 1220, 1221; OVG Brandenburg, Beschluss v. 21.07.1999 - 4 B 25/99 -, juris Rn. 8; OVG Niedersachsen, Beschluss v. 18.01.2007 - 10 ME 44/07 -, juris Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 80, Rn. 82).

    Eine Anhörung des Betroffenen vor Anordnung des Sofortvollzugs ist daher auch aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geboten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 14.05.1996 - 10 S 256/96 -, juris Rn. 6; OVG Niedersachsen, Beschluss v. 18.01.2007 - 10 ME 44/07 -, juris Rn. 5; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL 2018, § 80, Rn. 258).

  • OVG Brandenburg, 21.07.1999 - 4 B 25/99
    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18
    Sie bewirkt vielmehr allein die Durchsetzung einer von ihr zu trennenden Regelung eines gesonderten Verwaltungsaktes (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 24.03.1994 - 14 S 2628/93 -, NVwZ 1995, 1220, 1221; OVG Brandenburg, Beschluss v. 21.07.1999 - 4 B 25/99 -, juris Rn. 8; OVG Niedersachsen, Beschluss v. 18.01.2007 - 10 ME 44/07 -, juris Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 80, Rn. 82).

    Zudem sind die formellen Voraussetzungen einer Anordnung der sofortigen Vollziehung in § 80 VwGO abschließend geregelt und diese Vorschrift verlangt neben dem Begründungserfordernis gerade keine Anhörung (OVG Brandenburg, Beschluss v. 21.07.1999 - 4 B 25/99 -, juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05

    Begründungserfordernis bei Sofortvollzug; abstrakte nachträgliche Auflage;

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18
    Dementsprechend muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt und aus welchen im dringenden öffentlichen Interesse liegenden Gründen sie es für gerechtfertigt oder geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurück zu stellen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 02.12.2005 - 10 S 644/05 -, juris Rn. 2; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 80, Rn. 84; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL 2018, § 80, Rn. 245).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2002 - 6d A 5177/00

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens; Betrieb

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18
    Fühlt sich der Beamte imstande, Dienstleistungen auch nur in beschränktem Umfang zu erbringen, so handelt er pflichtwidrig, wenn er sie nicht seinem Dienstherrn anbietet, der ihm das Gehalt weiterzahlt und ihm aus Anlass der Krankheit soziale Vorteile gewährt (vgl. hierzu BVerwG, Urteile v. 01.06.1999 - 1 D 49.97 -, juris Rn. 54, v. 14.11.2001 - 1 D 49.97 -, juris Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.04.2002 - 6D A 5177/00.O -, juris Rn. 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1996 - 10 S 256/96

    Abgrenzung von Arzneimitteln zu Nahrungsergänzungsmitteln im Falle von

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18
    Eine Anhörung des Betroffenen vor Anordnung des Sofortvollzugs ist daher auch aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geboten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 14.05.1996 - 10 S 256/96 -, juris Rn. 6; OVG Niedersachsen, Beschluss v. 18.01.2007 - 10 ME 44/07 -, juris Rn. 5; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL 2018, § 80, Rn. 258).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 14 S 2628/93

    Zur zwingenden Anhörung bei Verböserung durch den Widerspruchsbescheid

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08

    Untersagung der Erwerbstätigkeit für Berufssoldaten im Ruhestand (hier: früherer

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung;

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10

    Untersagung der Ausübung steuerberatender Tätigkeit eines in den Ruhestand

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 6 CS 10.2697

    Sofortvollzug; Ausscheiden aus dem Wehrdienst; Untersagung einer nachdienstlichen

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 31.13

    Beamter; Postnachfolgeunternehmen; Vorruhestand; Zurruhesetzung; Bereich mit

  • VG Köln, 06.11.2015 - 19 L 2476/15
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2019 - 4 S 881/19

    Keine Beeinträchtigung der öffentlichen Unparteilichkeit eines Ruhestandsbeamten

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. März 2019 - 10 K 11252/18 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
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