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   VG Stuttgart, 15.10.2003 - 10 K 3267/03   

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https://dejure.org/2003,17521
VG Stuttgart, 15.10.2003 - 10 K 3267/03 (https://dejure.org/2003,17521)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15.10.2003 - 10 K 3267/03 (https://dejure.org/2003,17521)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 10 K 3267/03 (https://dejure.org/2003,17521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachweis von Cannabiskonsum im Blut begründet die Annahme fehlender Fahreignung

  • archive.org

    Drogen - Zur Definition einmalig/gelegentlich hinsichtlich der Anwendung Anlage 4 Nr.9.2.2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.10.2003 - 10 K 3267/03
    Diese Vorschriften sind auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Cannabiskonsum und Fahreignung (B. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378) anzuwenden.

    Diese Vorschriften dürften auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Cannabiskonsum und Fahreignung (B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96-, NJW 2002, 2378) anzuwenden sein.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03

    Cannabis - gelegentlicher Konsum und Fahreignung

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.10.2003 - 10 K 3267/03
    Hat der Betroffene ein Fahrzeug unter Cannabiseinwirkung geführt, ist er mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet (vgl. VGH BW, B. v. 07.03.2003 - 10 S 323/03 -).

    Danach dürfte die Entziehung der Fahrerlaubnis auch ohne Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens zulässig gewesen sein (vgl. VGH BW, B.v. 7.3.2003 - 10 S 323/03 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83

    Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.10.2003 - 10 K 3267/03
    Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH BW, NJW 1977, S. 165; NVwZ 1985, S. 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
    Auszug aus VG Stuttgart, 15.10.2003 - 10 K 3267/03
    Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH BW, NJW 1977, S. 165; NVwZ 1985, S. 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.10.2003 - 10 K 3267/03
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992, DÖV 1993, S. 432; s.a. VGH BW, B.v. 13.3.1997, VBlBW 1997, S. 390).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.10.2003 - 10 K 3267/03
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992, DÖV 1993, S. 432; s.a. VGH BW, B.v. 13.3.1997, VBlBW 1997, S. 390).
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