Rechtsprechung
VG Stuttgart, 15.12.2010 - 2 K 480/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zur Mehrwertsteuerausweisung in einem Wasserversorgungsbeitragsbescheid - hier: Baden-Württemberg - Rechtsgrundlage für die Abänderung eines bestandskräftigen Abgabenbescheides
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Teilnahme an verfahrensrechtlichen Regelungen bei Mehrwertsteuerausweisung in einem Wasserversorgungsbeitragsbescheid als Teil der hoheitlichen Beitragsfestsetzung; Änderung eines Abgabenbescheids innerhalb der einheitlichen vierjährigen ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Bestandskraft eines Bescheids über Wasserversorgungsbeitrag auch hinsichtlich Umsatzsteuer
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.12.2010 - 2 K 480/10
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2011 - 2 S 654/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 03.04.2008 - C-442/05
Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2010 - 2 K 480/10
Erst durch eine Entscheidung des EuGH vom 3.04.2008 (C-442/05) entstand in Deutschland ein Problembewusstsein dahingehend, dass ohne eine - grundsätzlich mögliche - abweichende Spezialregelung des deutschen Gesetzgebers, sämtliche mit der Lieferung von Wasser in Zusammenhang stehenden Leistungen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen. - BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen; …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2010 - 2 K 480/10
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung besteht ein solcher Anspruch lediglich zur Vermeidung eines ansonsten unerträglichen Ergebnisses (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2009 - 1 C 26/08 -, NVwZ 2010, 652-656), woran es hier offensichtlich fehlt. - BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 33.85
Kommunalabgaben - Wasserversorgungsbeitrag - Umsatzsteuer - Überwälzbarkeit
Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2010 - 2 K 480/10
Erst durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.04.1988 (8 C 33/85, KStZ 1988, 187-198) wurde klargestellt, dass die von den Gemeinden erhobenen Wasserversorgungsbeiträge der Umsatzsteuer unterliegen.
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2011 - 2 S 654/11
Bestandskraft eines Bescheids über Wasserversorgungsbeitrag auch hinsichtlich …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2010 - 2 K 480/10 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2010 - 2 K 480/10 - zu ändern und die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 6.10.2009 und des Widerspruchsbescheids des Landratsamts Ostalbkreis vom 7.1.2010 zu verurteilen, an ihn 108, 53 EUR zu bezahlen.