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   VG Stuttgart, 17.11.1999 - 16 K 3182/98   

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https://dejure.org/1999,6417
VG Stuttgart, 17.11.1999 - 16 K 3182/98 (https://dejure.org/1999,6417)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17.11.1999 - 16 K 3182/98 (https://dejure.org/1999,6417)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17. November 1999 - 16 K 3182/98 (https://dejure.org/1999,6417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfähigkeit einer Untergliederung der Scientology Kirche; Nichtwirtschaftlicher Zweck eines religiösen Vereins; Funktion von "Auditing" in der Scientology-Gemeinschaft; Vereinsstatus einer Scientology-Organisation; Rechtliche Einordnung der Leistungen zwischen ...

  • menschenrechtsbuero.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Dianetic Stuttgart e.V. kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Entzug der Rechtsfähigkeit nicht rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 612
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.11.1997 - 1 C 18.95

    Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins Scientology Neue Brücke e. V.:

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.11.1999 - 16 K 3182/98
    In Ergänzung hierzu hat das BVerwG entschieden, dass ein Verein keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, wenn er seinen Mitgliedern Leistungen in Verwirklichung seines idealen Zwecks anbietet - wobei es auf das vom Vereinswillen getragene Gesamtgebahren ankommt - und diese nicht unabhängig von mitgliedschaftlichen Beziehungen üblicherweise auch von anderen Anbietern erbracht werden können (vgl. BVerwGE 105, 313 = NJW 1998, 1166 = NVwZ 1998, 636 L).

    1. Auf Grund der im Verfahren gewonnenen Erkenntnisse geht das Gericht davon aus, dass die vom Kl. seinen Mitgliedern angebotenen Leistungen - Auditing, Seminare, Kurse - zur Erlangung einer "höheren Daseinsstufe" von gemeinsamen Überzeugungen der Mitglieder getragen sind, von denen sie nicht gelöst werden können, ohne ihren Wert für den Empfänger zu verlieren (vgl. BVerwG, NJW 1998, 1166).

    Die vom Kl. intern entgeltlich angebotenen Dienste begründen deshalb keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S. des § 43 II BGB (vgl. BVerwGE 105, 313 = NJW 1998, 1166 = NVwZ 1998, 636 L).

    Das BVerwG hat in seiner Entscheidung vom 6.11.1997 (BVerwGE 105, 313 = NJW 1998, 1166 = NVwZ 1998, 636 L) bereits darauf hingewiesen, dass sich allein aus der begrifflichen Zusammenfassung verschiedener Techniken zur Befriedigung und spiritueller Bedürfnisse zu einem so genannten "weltanschaulichen Markt" nicht ergebe, dass es sich hier um Leistungen handele, die wie bei einem Konsumverein unabhängig von der mitgliedschaftlichen Beziehung üblicherweise auch von anderen angeboten werden.

    Dass der Kl. von seinen Mitgliedern Entgelte für Audiding, Kurse und Seminare verlangt, ist für sich gesehen kein Indiz für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, denn es ist unerheblich, in welcher Form die Mitglieder die Tätigkeit ihres Vereins finanzieren (vgl. BVerwGE 105, 313 = NJW 1998, 1166 = NVwZ 1998, 636 L).

    Gefahren, die sich aus der Mitgliedschaft für das einzelne Mitglied ergeben können, wie etwa die Gefahr, in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten, begründen nicht die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des Vereins (vgl. BVerwGE 105, 313 = NJW 1998, 1166 = NVwZ 1998, 363 L).

    Die Vorschriften der §§ 21, 22, 43 II BGB erschweren bei zutreffendem Verständnis der Voraussetzungen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Teilnahme der Religionsgemeinschaften am Rechtsverkehr nicht in zumutbarer, mit der nach Art. 4 1, 11 GG i.V. mit Art. 140 GG, Art. 137 11, 1V WRV gewährleisteten religiösen Vereinigungsfreiheit unvereinbaren Weise (vgl. BVerwG, NJW 1998, 1166).

    Da somit bereits der gesetzliche Tatbestand des § 43 II BGB nicht erfüllt ist, kommt es auf die Frage, ob im Rahmen des § 43 II BGB Ermessen auszuüben ist, und ob der Bekl. das Ermessen ggf. fehlerfrei ausgeübt hat, nicht mehr an (vgl. auch BVerwG, NJW 1998, 1166: Ermessenserwägungen nur in atypischen Fällen).

    d. Schriftltg.: S. auch Anm. von Schmidt, NJW 1998, 1124, zu der oben zitierten Entscheidung BVerwG, NJW 1998, 1166.

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.11.1999 - 16 K 3182/98
    Ein Idealverein wird jedoch dann nicht zum wirtschaftlichen Verein, wenn er zur Erreichung seiner idealen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, diese aber dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind so genannte Nebenzweckprivileg (vgl. BGHZ 85, 84 [92f.] = NJW 1983, 569 = LM § 1 VWG Nr. 380).

    Hierdurch entfaltet er zur Erreichung seiner idealen Ziele -Förderung des Glaubensbekenntnisses der "Scientology" -unternehmerische Tätigkeiten, die aber nach Auffassung der Kammer dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (vgl. BGHZ 85, 84 [92f.] = NJW 1983, 569 = LM § 1 VWG Nr. 380), wobei dies selbst dann gilt, wenn mit dem Bekl. davon ausgegangen wird, dass von dem Kl. mehr als die von ihm benannten fünf Buchtitel und Heftchen abgegeben werden.

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.11.1999 - 16 K 3182/98
    Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 05.02.1991 (BVerfGE 83, 341 = NJW 1991, 2623) grundsätzlich zur Frage der Vereinsautonomie ausgeführt, dass es zu dieser Autonomie gehöre, den mit ihr ausgestatteten Einrichtungen das Recht einzuräumen, sich die ihren Zwecken entsprechenden Organisationen selbst zu geben und diese frei zu bestimmen, soweit dem nicht zwingende Vorschriften oder dem Wesen der entsprechenden Institution zu entnehmende Grundsätze entgegenstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2003 - 1 S 1972/00

    Scientology-Untergliederung - kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17.11.1999 - 16 K 3182/98 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17.11.1999 - 16 K 3182/98 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

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