Rechtsprechung
VG Stuttgart, 17.11.2011 - 13 K 3766/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Auskunftsverpflichtung gemäß Zensusgesetz 2011
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Und wieder: Eilantrag gegen Zensus 2011 erfolglos
- VG Stuttgart (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen Zensus 2011 erfolglos
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Befragungsbogen zur Zensus-Haushaltsumfrage zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Eilantrag gegen Zensus 2011 erfolglos
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eilantrag gegen Zensus 2011 erfolglos - Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach dem Zensusgesetz 2011 trägt Vorgaben des so genannten "Volkszählungsurteil" des BVerfG Rechnung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VG Stuttgart, 17.11.2011 - 13 K 3766/11
Die auf dieser gesetzlichen Grundlage erfolgende Datenerhebung verstößt nach Auffassung des Gerichts auch nicht gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht, sondern berücksichtigt vielmehr die sich aus dem Urteil des BVerfG vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1 "Volkszählungsurteil") ergebenden Schranken (so insbes. VG Gießen, Beschl. v. 13.10.2011 - 4 L 2533/11.GI -).Soweit es um die rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft geht, wird zwar in die verfassungsrechtlich normierte negative Bekenntnisfreiheit eingegriffen; dieser Eingriff ist aber durch den gemäß Art. 140 GG übernommenen Vorbehalt in Art. 136 WRV gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
6 Auch im Hinblick auf die Erhebung und Verarbeitung der Daten ist für das Gericht derzeit ein Verstoß gegen das aus Art. 2 Abs. 2 i. V. m Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete Recht der informationellen Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1) nicht ersichtlich.
- VG Gießen, 13.10.2011 - 4 L 2533/11
Zensus 2011
Auszug aus VG Stuttgart, 17.11.2011 - 13 K 3766/11
Die auf dieser gesetzlichen Grundlage erfolgende Datenerhebung verstößt nach Auffassung des Gerichts auch nicht gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht, sondern berücksichtigt vielmehr die sich aus dem Urteil des BVerfG vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1 "Volkszählungsurteil") ergebenden Schranken (so insbes. VG Gießen, Beschl. v. 13.10.2011 - 4 L 2533/11.GI -). - OVG Niedersachsen, 12.09.2011 - 11 ME 261/11
Verwaltungsaktqualität des standardmäßigen Fragebogens für die Gebäude- und …
Auszug aus VG Stuttgart, 17.11.2011 - 13 K 3766/11
Die durch den angefochtenen Bescheid konkretisierte Verpflichtung des Antragstellers (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.09.2011 - 11 ME 261/11 -), Angaben zu den in dem ihm ausgehändigten Fragebogen enthaltenen Fragen zu machen, beruht auf § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i. V. m. § 7 ZensG2011.