Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40146
VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20 (https://dejure.org/2020,40146)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.11.2020 - 7 K 5102/20 (https://dejure.org/2020,40146)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. November 2020 - 7 K 5102/20 (https://dejure.org/2020,40146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,40146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 1 S 1855/14

    Zur Genehmigung einer Veranstaltung - hier: Bundesparteitag der NPD - in einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20
    Das Recht auf Chancengleichheit ist verletzt, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung einer Partei verweigert, obwohl er sie anderen Parteien einräumt oder eingeräumt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2007, Az.: 2 BvR 447/07 - BVerfGK 10, 363; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Oktober 2014, Az.: 1 S 1855/14, Rn. 11, juris).

    Nach diesen Vorschriften ist es geboten, politische Parteien gleich zu behandeln, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien kommunale Einrichtungen zur Nutzung zur Verfügung stellt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Oktober 2014, Az.: 1 S 1855/14, Rn. 11, juris).

    Vielmehr wird er durch den Zweck der öffentlichen Einrichtung, wie er in der Widmung zum Ausdruck kommt, begrenzt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Oktober 2014, Az.: 1 S 1855/14, Rn. 12, juris).

    Fehlt es an einer ausdrücklichen Widmung durch Satzung oder Beschluss, kommt es maßgeblich auf die tatsächliche Vergabepraxis an, aus der sich eine konkludente Widmung für bestimmte Arten von Veranstaltungen ergeben könnte (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Oktober 2014, Az.: 1 S 1855/14, Rn. 14, juris).

  • BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90

    Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts -

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20
    Nach der sogenannten Zwei-Stufen-Theorie ist bei der Benutzung von Einrichtungen der Gemeinde, die dem wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Wohl ihrer Einwohner dienen (gemeindliche Einrichtungen), zu unterscheiden zwischen dem Anspruch auf Zugang zu der Einrichtung einerseits, der regelmäßig nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist und darum nach § 40 Abs. 1 VwGO der Erkenntniszuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterliegt, und den Modalitäten der Benutzung andererseits, die auch privatrechtlich ausgestaltet sein können und über die bei solcher Ausgestaltung gemäß § 13 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG - vor den ordentlichen Gerichten gestritten werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1990, Az.: 7 B 30.90, Rn. 4, juris).

    Diese Unterscheidung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Streit über das "Ob" und dem privatrechtlichen Streit über das "Wie" der Benutzung der Einrichtung betrifft Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge jeder Art einschließlich solcher Einrichtungen, die die Gemeinde nicht selbst betreibt, sondern von einer von ihr begründeten und/oder beherrschten selbstständigen juristischen Person des Privatrechts betreiben lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1990, Az.: 7 B 30.90, Rn. 4, juris).

    Gibt das Verwaltungsgericht der Klage statt, so muss ihm die Gemeinde den Zugang zu der Einrichtung, sofern sie darüber nicht ohnehin selbst entscheidet, durch Einwirkung auf die ihr unterstehende privatrechtliche Betriebsgesellschaft verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1990, Az.: 7 B 30.90, Rn. 4, juris).

  • VG Aachen, 09.05.2017 - 4 L 599/17

    Nutzungsgenehmigung; Sportplatz; Widerruf; konkludenter Verwaltungsakt; Widmung

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20
    Denn für die Schließung einer öffentlichen Einrichtung gelten dieselben Grundsätze wie für ihre Schaffung (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2020, Az.: OVG 12 S 30/20, Rn. 16, juris; VG Aachen, Beschluss vom 9. Mai 2017, Az.: 4 L 599/17, Rn. 33, juris).

    Dabei handelt es sich nicht nur um eine vorübergehende Duldung der Weiterführung der Nutzung, sondern um eine bewusste Fortführung der Nutzung durch die H. M. GmbH, die nach wie vor durch die Antragsgegnerin beherrscht wird (vgl. zur nur vorübergehenden Duldung VG Aachen, Beschluss vom 9. Mai 2017, Az.: 4 L 599/17, Rn. 41, juris).

  • VG Bayreuth, 13.10.2016 - B 5 E 16.679

    Öffentliche Einrichtung bei vertraglicher Möglichkeit der Einflussnahme auf die

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20
    Bei freiwilligen Aufgaben entscheidet die Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie eine einmal errichtete öffentliche Einrichtung fortführt, schließt oder im Sinne einer materiellen Privatisierung die Trägerschaft der öffentlichen Einrichtung auf einen Privaten überträgt, ohne sich selbst für die Zukunft Einwirkungsbefugnisse vorzubehalten (vgl. Engel/Heilshorn, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 11. Auflage 2018, § 21, Rn. 72; VG Bayreuth, Beschluss vom 13. Oktober 2016, Az.: B 5 E 16.679, Rn. 19, juris).

    Allein der Umstand, dass der Festplatz T. an eine juristische Person des Privatrechts verpachtet ist, ändert an ihrer Eigenschaft als öffentliche Einrichtung nichts (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 13. Oktober 2016, Az.: B 5 E 16.679, Rn. 19, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 12 S 30.20

    Kommunalrecht; kommunale öffentliche Einrichtung; Zwei-Stufen-Theorie; Zugang;

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20
    Denn für die Schließung einer öffentlichen Einrichtung gelten dieselben Grundsätze wie für ihre Schaffung (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2020, Az.: OVG 12 S 30/20, Rn. 16, juris; VG Aachen, Beschluss vom 9. Mai 2017, Az.: 4 L 599/17, Rn. 33, juris).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20
    Eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001, Az.: 1 BvR 1190/90, 1 BvR 2173/93, 1 BvR 433/96, BVerfGE 104, 92 (104), Rn. 41, juris; BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011, Az.: 1 BvR 699/06, BVerfGE 128, 226 (250), Rn. 63, juris; Höfling in Sachs, GG, 8. Auflage 2018, Art. 8, Rn. 17).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20
    Eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001, Az.: 1 BvR 1190/90, 1 BvR 2173/93, 1 BvR 433/96, BVerfGE 104, 92 (104), Rn. 41, juris; BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011, Az.: 1 BvR 699/06, BVerfGE 128, 226 (250), Rn. 63, juris; Höfling in Sachs, GG, 8. Auflage 2018, Art. 8, Rn. 17).
  • BVerwG, 21.07.1964 - I C 60.61

    Ersatz eines öffentlichen Marktes durch einen privatrechtlich organisierten

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20
    Solche Veranstaltungsflächen zu schaffen oder vorzuhalten ist keine gemeindliche Pflichtaufgabe, sondern eine freiwillige Selbstaufgabe der Antragsgegnerin, die solche Einrichtungen daher privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisieren kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1964, Az.: 1 C 60.61, DÖV 1964, 710).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 2 S 2757/95

    Keine Gebührenerhebung ohne Gebührensatzung

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20
    Die Widmung als öffentliche Einrichtung bedarf grundsätzlich keiner Form (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Januar 1996, Az.: 2 S 2757/95, Rn. 27, juris; Pautsch in Ade/Pautsch, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, 2018, § 10, Rn. 4).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20
    Dabei muss er die Verletzung einer Norm geltend machen, die nicht nur, aber zumindest auch den Schutz seiner Rechte bezweckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993, Az.: 3 C 3.89, Rn. 35, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 1272/18

    Einstweilige Anordnung zwecks Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1975 - III A 1279/75
  • BVerwG, 18.01.1974 - VII C 25.71

    Abtrennung einer Teilfläche eines öffentlichen Parkplatzes für Bedienstete einer

  • VG Arnsberg, 20.08.2007 - 14 K 274/07

    Rechtliche Ausgestaltung des Begriffs der öffentlichen Einrichtung i.S.v. § 8

  • BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Nutzung eines Raumes in einem städtischen

  • VG Stuttgart, 21.01.2019 - 4 K 8787/18

    Grundrechtsbindung von Banken in öffentlicher Trägerschaft

  • VG Berlin, 06.06.2019 - 1 K 571.17

    Volksentscheid Tegel: FDP-Tafeln durften nicht beseitigt werden

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1978 - I 2400/78
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht