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   VG Stuttgart, 19.04.2017 - 5 K 4980/15   

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VG Stuttgart, 19.04.2017 - 5 K 4980/15 (https://dejure.org/2017,18366)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.2017 - 5 K 4980/15 (https://dejure.org/2017,18366)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 2017 - 5 K 4980/15 (https://dejure.org/2017,18366)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2005 - 20 A 348/04

    Nachweis des Bedürfnisses für den Erwerb und Besitz einer dritten Kurzwaffe durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.04.2017 - 5 K 4980/15
    Wegen der Grundintention des Waffengesetzes, die Zahl der Waffenbesitzer und die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, ist bei dieser Interessenabwägung ein entsprechend strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - 1 C 25.73 -, BVerwGE 49, 1; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2005 - 20 A 348/04 -, juris).

    Denn das oben dargestellte Ziel des Waffengesetzes, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, kann es gebieten, dass sich der Kläger zunächst von Waffen trennt, die er nicht (mehr) benötigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1997 - 1 C 16/97 -, juris; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2005 - 20 A 348/04 -, juris ).

  • VG Minden, 02.01.2017 - 8 K 1480/16

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.04.2017 - 5 K 4980/15
    Ein solcher Nachweis ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erstens besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, und zweitens die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind (VG Minden, Urteil vom 02.01.2017 - 8 K 1480/16 -, juris).

    Bei der erforderlichen Abwägung der verschiedenen Belange ist ein Bedürfnis zu verneinen, wenn der beabsichtigte Waffengebrauch zwingenden Rechtsvorschriften widerspricht oder der Gebrauch zur Erreichung des angestrebten Zwecks nicht erforderlich ist, weil dieser sich durch zumutbare sonstige Maßnahmen erreichen lässt (vgl. VG Minden, Urteil vom 02.01.2017 - 8 K 1480/16 -, juris).

  • BVerwG, 27.11.1997 - 1 C 16.97

    Waffenrechtliches Bedürfnis; Sportschütze; Kurzwaffen; Leistungsschütze.

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.04.2017 - 5 K 4980/15
    Denn das oben dargestellte Ziel des Waffengesetzes, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, kann es gebieten, dass sich der Kläger zunächst von Waffen trennt, die er nicht (mehr) benötigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1997 - 1 C 16/97 -, juris; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2005 - 20 A 348/04 -, juris ).
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.04.2017 - 5 K 4980/15
    Wegen der Grundintention des Waffengesetzes, die Zahl der Waffenbesitzer und die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, ist bei dieser Interessenabwägung ein entsprechend strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - 1 C 25.73 -, BVerwGE 49, 1; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2005 - 20 A 348/04 -, juris).
  • OVG Saarland, 08.08.2019 - 2 A 227/19

    Erwerb einer dritten Kurzwaffe durch einen Jäger

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom April 2017,(vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 19.4.2017 - 5 K 4980/15 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 282; zum erfolglosen Berufungszulassungsantrag VGH Mannheim, Beschluss vom 6.2.2018 - 1 S 1289/17 -, ebenda Nr. 283) die im Übrigen auch eine detaillierte Bedürfnisprüfung im Einzelfall propagiert, befasst sich schwerpunktmäßig mit der auch vom Kläger argumentativ nutzbar gemachten "Fallenjagd", die ihm nach den unwidersprochenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts schon wegen des fehlenden Qualifikationsnachweises im Sinne der §§ 32 Abs. 1 Nr. 3 SJG, 62b JGDVO nicht erlaubt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17

    Darlegung ernstlicher Zweifel bezüglich der erstinstanzlichen Tatsachen- oder

    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. April 2017 - 5 K 4980/15 - wird abgelehnt.
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