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   VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12   

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VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12 (https://dejure.org/2015,19765)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.06.2015 - 2 K 1880/12 (https://dejure.org/2015,19765)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - 2 K 1880/12 (https://dejure.org/2015,19765)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umlagefähigkeit von Kosten für eine fiktive Erschließungsanlage (hier: Stützmauer)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, § 129 Abs 1 S 1 BauGB
    Kosten für eine fiktive Erschließungsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag - Beurteilungsspielraum; Einheitssatz; Erforderlichkeit; Erschließungsanlage; Fiktive Abrechnung; Stützmauer; Vorausleistungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines Erschließungsbeitrags-Vorauszahlungsbescheids

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines Erschließungsbeitrags-Vorauszahlungsbescheids

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12
    Dies sei aber "nicht die Konsequenz einer -- sicherlich nicht zulässigen -- realen (Längs-) Spaltung der Straße, sondern nichts anderes als ein Rechnungsfaktor, der zum Ausdruck [bringe], dass die beitragspflichtigen Anlieger nicht mit den gesamten Kosten einer Anlage belastet werden [dürften], die klar gegeneinander abgegrenzt nur zur Hälfte zum Anbau bestimmt" sei (BVerwG, Urteil vom 25.06.1969 - IV C 14.68 -, Juris Rn. 6 - sog. Halbteilungsgrundsatz).
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12
    Eine solche Kostenteilung sei aber nicht vorzunehmen, wenn sich zwar nicht der Ausbau, aber zumindest die Umlegung der Kosten auf das beschränke, was zur Erschließung der anbaubaren Straßenseite schlechthin unentbehrlich sei (BVerwG, Urteil vom 26.05.1989 - 8 C 6/88 -, Leitsatz Nr. 5).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12
    Vielmehr darf eine Gemeinde die Anlegung einer Erschließungsanlage bereits dann für erforderlich halten, wenn diese Lösung unter dem Blickwinkel der bestehenden Erschließungssituation der durch diese Anlage (zusätzlich) erschlossenen Grundstücke als angemessen angesehen werden kann, d.h. wenn für sie im Hinblick auf die Erschließungssituation der durch diese (neue) Anlage erschlossenen Grundstücke sachlich einleuchtende Gründe sprechen (BVerwG, Urteil vom 14.12.1979 - IV C 28.76 -, Juris Rn. 14; Beschluss vom 03.03.1995 - 8 C 25/93 -, Juris Rn. 14; Urteil vom 30.01.2013 - 9 C 11/11 -, Juris Rn. 24).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89

    Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12
    § 33 S. 2 KAG soll den Gemeinden ermöglichen, die ihnen entstandenen Kosten möglichst uneingeschränkt durch Beiträge auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umzulegen (s. zum BBauG: BVerwG, Urteil vom 29.05.1991 - 8 C 67/89 -, Juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01

    Vorhandensein einer Erschließungsanlage; einheitliche Erschließungsanlage;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12
    Die Berechnung dieses Anteils könne "nur so erfolgen, dass als Anteil diejenigen Kosten [zugrunde zu legen seien], die bei Ausführung der Entwässerung mit einem für die Straßenentwässerung des betreffenden Erschließungsgebietes genügenden Kanalrohr entstanden wären" (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2002 - 2 S 2327/01 -, Juris Rn. 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12
    Hinzu kommt, dass, wie mittlerweile auch für das Landesrecht anerkannt ist, die Kosten für Stützmauern auch dann umlagefähig sind, wenn diese von Anliegern auf deren Grundstücken angelegt worden sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, Juris Rn. 64 zum KAG BW; BVerwG, Urteil vom 07.07.1989 - 8 C 86/87 -, BVerwGE 82, 215, 221 = Juris Rn. 17 zum BBauG).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12
    Vielmehr darf eine Gemeinde die Anlegung einer Erschließungsanlage bereits dann für erforderlich halten, wenn diese Lösung unter dem Blickwinkel der bestehenden Erschließungssituation der durch diese Anlage (zusätzlich) erschlossenen Grundstücke als angemessen angesehen werden kann, d.h. wenn für sie im Hinblick auf die Erschließungssituation der durch diese (neue) Anlage erschlossenen Grundstücke sachlich einleuchtende Gründe sprechen (BVerwG, Urteil vom 14.12.1979 - IV C 28.76 -, Juris Rn. 14; Beschluss vom 03.03.1995 - 8 C 25/93 -, Juris Rn. 14; Urteil vom 30.01.2013 - 9 C 11/11 -, Juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 462/92

    Erschließungsbeitrag: Kostenschätzung bei Vorausleistung

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12
    Dem Kläger steht zudem auch nach Ergehen des endgültigen Erschließungsbeitragsbescheids ein Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über die gegen den Vorausleistungsbescheid gerichtete Anfechtungsklage zu, da sich das Leistungsgebot des endgültigen Vorausleistungsbescheids nur auf den die bereits bezahlte Summe überschießenden Betrag bezieht, der angefochtene Vorausleistungsbescheid durch den endgültigen Beitragsbescheid mithin nicht gegenstandslos geworden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 462/92 -, Juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 13.06.2013 - 2 K 3004/12

    Vorauszahlung auf Erschließungsbeitrag - hier: Kosten für die Herstellung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - die auch für das Landesrecht Geltung beansprucht, da das Landesrecht dem Bundesrecht nachgebildet ist (VG Karlsruhe, Urteil vom 13.06.2013 - 2 K 3004/12 -, Juris Rn. 52; Driehaus, Erschließungsbeitragsrecht in Baden-Württemberg nach Neufassung des Kommunalabgabengesetzes, 2005, § 4 Rn. 46 sowie § 6 Rn. 51; Reif, in: Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, Kommentar, 32. Erg.-Lfg.
  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12
    Hinzu kommt, dass, wie mittlerweile auch für das Landesrecht anerkannt ist, die Kosten für Stützmauern auch dann umlagefähig sind, wenn diese von Anliegern auf deren Grundstücken angelegt worden sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, Juris Rn. 64 zum KAG BW; BVerwG, Urteil vom 07.07.1989 - 8 C 86/87 -, BVerwGE 82, 215, 221 = Juris Rn. 17 zum BBauG).
  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 73.72

    Fristüberschreitung bei Erlaß eines aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenen

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion

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