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   VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10   

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VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10 (https://dejure.org/2010,16103)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.11.2010 - 11 K 2430/10 (https://dejure.org/2010,16103)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. November 2010 - 11 K 2430/10 (https://dejure.org/2010,16103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmsweise Zulässigkeit der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung eines Ausländers und Vorhandensein eines besonderen öffentlichen Interesses; Unterscheidung zwischen Anhängern und Sympathisanten der PKK; Beziehen der Möglichkeit einer Ausweisung auf den Kreis der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht; Ausweisung - Sicherheitsausweisung; Sofortvollzug; Meldeauflage; Aufenthaltsbeschränkung; PKK-Sympathisant; PKK-Anhänger; Unterstützung Terrorismus; Gegenwärtige Gefährlichkeit; Sicherheitsgespräch; Fehlende Pflicht zur Mitwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2010 - 11 S 1978/10

    Atypischer Ausnahmefall nach § 54 Abs. 5 AufenthG 2004; Unmöglichkeit der

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10
    § 54a AufenthG kann daher nur im Zusammenspiel mit einem anderweitig zu begründenden besonderen Vollzugsinteresse, insbesondere im Falle einer zu bejahenden Gefährlichkeit des Betreffenden, eine Sofortvollzugsanordnung rechtfertigen, nicht aber allein aus sich heraus (in diesem Sinne auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.09.2010 - 11 S 1978/10 -, zit. n. ).

    aaaa) Dass die kurdische PKK eine terroristische Organisation i.S.v. § 54 Nr. 5 AufenthG ist, ist in der Rechtsprechung weitgehend geklärt (VGH Ba.-Wü., Urteil vom 21.07.2010 - 11 S 541/10 - Rn. 28 ff. und zuletzt Beschl. v. 28.09.2010 - 11 S 1978/10 - a.a.O.).

    Vielmehr ist auch in Fällen mit Gegenwartsbezug die Prüfung erforderlich, ob die Betätigungen, die dem Betreffenden angelastet werden, von einer Qualität sind, dass sie für sich betrachtet oder jedenfalls im Wege einer Gesamtschau eine Ausweisung auf der Grundlage des § 54 Nr. 5 AufenthG zu tragen vermögen (VGH Ba.-Wü., Beschl. v. 28.09.2010, a.a.O.).

    Mit dem VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 28.09.2010 - 11 S 1978/10 -, zit. n. ) hält es der Berichterstatter aber schon für zweifelhaft, ob es eine gesetzlich angeordnete Rechtspflicht gibt, an einer Sicherheitsbefragung aktiv teilzunehmen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2067/06

    Ausweisungsverfügung gegen "Islam-Prediger" darf vorläufig nicht vollzogen werden

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - InfAuslR 2007, 349).

    Es fehlt an einer Benennung der vom Antragsteller bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens konkret ausgehenden Gefahr (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

    Eine aktuelle Gefährdung wird gerade nicht aufgezeigt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

    Sie wäre mit rechtstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar und würde die Möglichkeit eröffnen, Ausländer ohne jeden Nachweis einer Tathandlung des Landes zu verweisen und damit vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - InfAuslR 2007, 349).

    Sie wäre mit rechtstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar und würde die Möglichkeit eröffnen, Ausländer ohne jeden Nachweis einer Tathandlung des Landes zu verweisen und damit vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10
    Ist ein solches besonderes Interesse nicht zu erkennen, so ist der Wegfall der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs nicht gerechtfertigt und diese Wirkung muss allein deshalb, entsprechend dem Grundsatz des § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO, vom Gericht wiederhergestellt werden (vgl. eingehend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 - , mit zahlreichen w. N.).

    Deshalb ist die sofortige Vollziehung einer Ausweisung eines Ausländers unter Beachtung seiner Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise zulässig und bedarf mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eines besonderen, über die Voraussetzungen für die Ausweisung selbst hinausgehenden öffentlichen Interesses; es muss die begründete Besorgnis bestehen, dass die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens über die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung realisieren wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - NVwZ 1996, 58 und Beschluss vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 - VBlBW 1997, 390).

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 24 CS 05.1716

    Ausweisung bei zweifelhafter Zugehörigkeit zur Gruppe "Ansar al-Islam";

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10
    Der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 - BVerfGE 35, 382; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - NVwZ 2006, 227; Beschl. v. 11.02.2004 - 10 CS 03.3009 - InfAuslR 2004, 244 und Beschl. vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - InfAuslR 2007, 349).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10
    Die Antragsgegnerin hätte insoweit zusätzlich eine gegenwartsbezogene Beurteilung des Antragstellers sowie von dessen Gefährlichkeit auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden vornehmen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - 1 C 6/08 - NVwZ 2009, 1162).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10
    Zwar hat die Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03 - BVerwGE 123, 114) schon jede Handlung, die für die PKK objektiv vorteilhaft ist, als tatbestandsmäßiges Unterstützen (i.S.d. früheren § 8 Abs. 1 AuslG) angesehen.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10
    Der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 - BVerfGE 35, 382; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - NVwZ 2006, 227; Beschl. v. 11.02.2004 - 10 CS 03.3009 - InfAuslR 2004, 244 und Beschl. vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10
    Deshalb ist die sofortige Vollziehung einer Ausweisung eines Ausländers unter Beachtung seiner Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise zulässig und bedarf mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eines besonderen, über die Voraussetzungen für die Ausweisung selbst hinausgehenden öffentlichen Interesses; es muss die begründete Besorgnis bestehen, dass die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens über die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung realisieren wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - NVwZ 1996, 58 und Beschluss vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 - VBlBW 1997, 390).
  • BVerwG, 28.07.2010 - 1 B 9.10

    Regelausweisung; Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt; Revisionszulassung

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 28.07.2010 (- 1 B 9/10 -, ) zur weiteren Klärung des Begriffs "Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt" die Revision zugelassen hat, vermag der Berichterstatter nicht zu erkennen, dass bezüglich der PKK eine andere Betrachtung geboten sein könnte.
  • VGH Bayern, 24.10.2008 - 10 CS 08.2339

    Ausweisung; Terrorismus; sofortige Vollziehung; Abschiebungshindernis

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

  • VG Ansbach, 01.07.2009 - AN 5 S 09.00645

    Sofortvollzug einer Ausweisung nur wegen erwünschter Überwachungsmaßnahmen

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 11 S 541/10

    Verhältnis von Abschiebungsverbot und Ausweisung

  • VGH Bayern, 11.02.2004 - 10 CS 03.3009

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

    Auf einen am 01.07.2010 vom Kläger gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 19.11.2010 - 11 K 2430/10 - die aufschiebende Wirkung der Klage - 11 K 2424/10 - gegen die Ziffern 1, 2 und 3 im Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10.06.2010 wieder her.

    Dem Senat liegen die ausländerrechtlichen Akten des Regierungspräsidiums Stuttgart (5 Hefte) und der Stadt H... (2 Hefte), die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Stuttgart über Asylverfahren des Klägers (A 3 K 12680/98 und A 17 K 480/07), bezüglich Klagen wegen Niederlassungserlaubnis gegen die Stadt H... (8 K 487/09), wegen Niederlassungserlaubnis u.a. gegen das beklagte Land (11 K 2004/09, mit Beiakte) und wegen Ausweisung u.a. gegen das beklagte Land (11 K 2424/10, 2 Bände) sowie über das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich des Bescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10.06.2010 (11 K 2430/10) vor.

    Zwar kommt der vom Kläger gegen die Ausweisung erhobenen Klage aufschiebende Wirkung zu, weil das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 19.11.2010 - 11 K 2430/10 - auch insoweit die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt hat.

    Allerdings wurde mit Beschluss des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 19.11.2010 (11 K 2430/10 - juris) unter anderem die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ausweisung wiederhergestellt.

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