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   VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 16559/17   

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VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 16559/17 (https://dejure.org/2019,28815)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.08.2019 - 2 K 16559/17 (https://dejure.org/2019,28815)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. August 2019 - 2 K 16559/17 (https://dejure.org/2019,28815)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 16559/17
    Im Unterschied zu den Einzelbewertungen bedarf das Gesamturteil der dienstlichen Bewertung in der Regel aber einer gesonderten Begründung, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbegründungen hergeleitet wird (BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 27.14 - DVBl 2016, 379; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.02.2019 - 4 S 2770/19 - IÖD 2019, 50).

    Ein Rechtssatz, dass der Dienstherr verpflichtet sei, die Berechtigung einer von ihm erstellten dienstlichen Beurteilung durch Offenbarung der der Beurteilung zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen und unter Beweis zu stellen, findet im geltenden Recht keine Stütze (BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 27.14 - DVBl 2016, 379; VGH Bad.-Württ., Urt. v. Urt. v. 09.06.2015 - 4 S 2375/14 - juris).

    Solche Werturteile sind lediglich soweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, dass das Gericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 27.14 - DVBl 2016, 379; VGH Bad.-Württ., Urt. v. Urt. v. 09.06.2015 - 4 S 2375/14 - juris).

    Plausibilisierungsdefizite können jedoch auch noch im Widerspruchs- oder Klageverfahren geheilt werden (BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 27.14 - DVBl 2016, 379; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.06.2015 - 4 S 2375/14 - juris).

    Er ist auch nicht verpflichtet einzelne beispielhaft aufgeführten Vorkommnisse darzulegen (BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 27.14 - DVBl 2016, 379; VGH Bad.-Württ., Urt. v. Urt. v. 09.06.2015 - 4 S 2375/14 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2015 - 4 S 2375/14

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Anfechtung einer aus Anlass eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 16559/17
    Ein Rechtssatz, dass der Dienstherr verpflichtet sei, die Berechtigung einer von ihm erstellten dienstlichen Beurteilung durch Offenbarung der der Beurteilung zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen und unter Beweis zu stellen, findet im geltenden Recht keine Stütze (BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 27.14 - DVBl 2016, 379; VGH Bad.-Württ., Urt. v. Urt. v. 09.06.2015 - 4 S 2375/14 - juris).

    Solche Werturteile sind lediglich soweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, dass das Gericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 27.14 - DVBl 2016, 379; VGH Bad.-Württ., Urt. v. Urt. v. 09.06.2015 - 4 S 2375/14 - juris).

    Plausibilisierungsdefizite können jedoch auch noch im Widerspruchs- oder Klageverfahren geheilt werden (BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 27.14 - DVBl 2016, 379; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.06.2015 - 4 S 2375/14 - juris).

    Er ist auch nicht verpflichtet einzelne beispielhaft aufgeführten Vorkommnisse darzulegen (BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 27.14 - DVBl 2016, 379; VGH Bad.-Württ., Urt. v. Urt. v. 09.06.2015 - 4 S 2375/14 - juris).

  • EuGH, 26.09.2018 - C-175/17

    Belastingdienst/ Toeslagen (Effet suspensif de l'appel)

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 16559/17
    Diese Gewichtung bedarf schon deshalb einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann, insbesondere wenn die dienstliche Beurteilung im Ankreuzverfahren erstellt worden ist (BVerwG, Urt. v. 01.03.2018 - 2 A 10.17 - NVwZ-RR 2019, 75; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.05.2019 - 4 S 415/19 - juris).

    Es muss dann erläutert werden, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus Einzelbewertungen gebildet wurde (BVerwG, Urt. v. 01.03.2018 - 2 A 10.17 - NVwZ-RR 2019, 75).

    Entbehrlich ist eine Begründung nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt oder, wenn die der dienstlichen Beurteilung zugrundeliegenden Beurteilungsbestimmungen bereits hinreichend deutliche Aussagen zum Gewicht der Einzelbewertungen und zur Herleitung des Gesamturteils aus diesen Einzelbewertungen enthalten (BVerwG, Urt. v. 01.03.2018 - 2 A 10.17 - NVwZ-RR 2019, 75; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.05.2019 - 4 S 415/19 - juris).

    Denn die erforderliche Einheitlichkeit und gleiche Anwendung der den dienstlichen Beurteilungen zugrunde liegenden Maßstäben kann nur dann hinreichend gewährleistet und ggf. gerichtlich überprüft werden, wenn diese in der dienstlichen Beurteilung offen- und niedergelegt sind (BVerwG, Urt. v. 01.03.2018 - 2 A 10.17 - NVwZ-RR 2019, 75; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.05.2019 - 4 S 415/19 - juris).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 16559/17
    Diese Gewichtung bedarf schon deshalb einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann, insbesondere wenn die dienstliche Beurteilung im Ankreuzverfahren erstellt worden ist (BVerwG, Urt. v. 01.03.2018 - 2 A 10.17 - NVwZ-RR 2019, 75; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.05.2019 - 4 S 415/19 - juris).

    Es muss dann erläutert werden, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus Einzelbewertungen gebildet wurde (BVerwG, Urt. v. 01.03.2018 - 2 A 10.17 - NVwZ-RR 2019, 75).

    Entbehrlich ist eine Begründung nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt oder, wenn die der dienstlichen Beurteilung zugrundeliegenden Beurteilungsbestimmungen bereits hinreichend deutliche Aussagen zum Gewicht der Einzelbewertungen und zur Herleitung des Gesamturteils aus diesen Einzelbewertungen enthalten (BVerwG, Urt. v. 01.03.2018 - 2 A 10.17 - NVwZ-RR 2019, 75; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.05.2019 - 4 S 415/19 - juris).

    Denn die erforderliche Einheitlichkeit und gleiche Anwendung der den dienstlichen Beurteilungen zugrunde liegenden Maßstäben kann nur dann hinreichend gewährleistet und ggf. gerichtlich überprüft werden, wenn diese in der dienstlichen Beurteilung offen- und niedergelegt sind (BVerwG, Urt. v. 01.03.2018 - 2 A 10.17 - NVwZ-RR 2019, 75; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.05.2019 - 4 S 415/19 - juris).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 16559/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen erhebliche Verschlechterungen des Gesamturteils der dienstlichen Beurteilung im Vergleich zu einer vorangegangenen dienstlichen Beurteilung der Begründung, da nur so das neue, in erheblichem Ausmaß verschlechterte Gesamturteil vom betroffenen Beamten nachvollzogen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - NVwZ 2017, 475).

    Eine erhebliche Verschlechterung des Gesamturteils der dienstlichen Beurteilung ist nur dann denkbar, wenn entweder die vorangegangene dienstliche Beurteilung fehlerhaft war, die im aktuellen Beurteilungszeitraum gezeigten Leistungen nicht mehr den vorherigen entsprachen oder generell ein geänderter Beurteilungsmaßstab angewandt wurde (BVerwG, Beschl. v. 21.12.2016, a.a.O.).

    Für die Annahme einer wesentlichen Verschlechterung ist im Regelfall wohl mindestens ein Abstand um eine ganze Notenstufe erforderlich (bejaht: BVerwG, Beschl. v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - [Verschlechterung um zwei Notenstufen]; VG Köln, Urt. v. 01.08.2012 - 19 K 1221/12 - [Verschlechterung um eine Notenstufe]).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2019 - 4 S 415/19

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit bei Vergleichbarkeit dienstlicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 16559/17
    Diese Gewichtung bedarf schon deshalb einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann, insbesondere wenn die dienstliche Beurteilung im Ankreuzverfahren erstellt worden ist (BVerwG, Urt. v. 01.03.2018 - 2 A 10.17 - NVwZ-RR 2019, 75; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.05.2019 - 4 S 415/19 - juris).

    Entbehrlich ist eine Begründung nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt oder, wenn die der dienstlichen Beurteilung zugrundeliegenden Beurteilungsbestimmungen bereits hinreichend deutliche Aussagen zum Gewicht der Einzelbewertungen und zur Herleitung des Gesamturteils aus diesen Einzelbewertungen enthalten (BVerwG, Urt. v. 01.03.2018 - 2 A 10.17 - NVwZ-RR 2019, 75; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.05.2019 - 4 S 415/19 - juris).

    Denn die erforderliche Einheitlichkeit und gleiche Anwendung der den dienstlichen Beurteilungen zugrunde liegenden Maßstäben kann nur dann hinreichend gewährleistet und ggf. gerichtlich überprüft werden, wenn diese in der dienstlichen Beurteilung offen- und niedergelegt sind (BVerwG, Urt. v. 01.03.2018 - 2 A 10.17 - NVwZ-RR 2019, 75; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.05.2019 - 4 S 415/19 - juris).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 16559/17
    aa) Einer dienstlichen Beurteilung fehlt die erforderliche Aussagekraft, wenn sie auf einer nur partiell oder bruchstückhaft vorhandenen Kenntnis der für die Bewertungen erforderlichen Tatsachen beruht (BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - NVwZ 2015, 526).

    Der Vorbeurteiler darf nicht davon absehen, Beurteilungsbeiträge einzuholen, weil er sich trotz fehlender eigener Anschauung zutraut, den zu Beurteilenden zutreffend einzuschätzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.02.2016 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2016 - 4 S 2060/15

    Rechtmäßigkeit der Beurteilungsrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 16559/17
    Ist der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich ein eigenes vollständiges Bild von den Leistungen des zu Bewertenden zu machen, ist er darauf angewiesen, sich die fehlenden Kenntnisse von anderen Personen zu beschaffen (vgl. Nr. 10.1. BRL; sowie im Ergebnis auch BVerwG, Urt. v. 02.03.2017 - 2 C 21.16 - DVBl 2017, 1180; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.02.2016 - 4 S 2060/15 - juris).

    Der Vorbeurteiler darf nicht davon absehen, Beurteilungsbeiträge einzuholen, weil er sich trotz fehlender eigener Anschauung zutraut, den zu Beurteilenden zutreffend einzuschätzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.02.2016 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2006 - 4 S 2087/03

    Dienstliche Beurteilung eines Richters; Beurteilungsrichtlinie Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 16559/17
    Der Dienstherr ist auch befugt, nach seinem Ermessen die Beurteilungsmaßstäbe für die Zukunft zu ändern (BVerwG, Beschl. v. 16.04.2013 - 2 B 134.11 - IÖD 2013, 146; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.09.2006 - 4 S 2087/03 - juris).

    Eine mathematische Umrechnung der im vorangegangenen Beurteilungssystem vergebenen Punkten in das neue Beurteilungssystem ist folglich ausgeschlossen (vgl. Nr. 16.2 BRL; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.09.2006 - 4 S 2087/03 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 4 S 660/11

    Pflicht des Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 16559/17
    Auch wenn nicht alle seine Rügen durchgreifen (vgl. dazu nachfolgend 3.) führt dies zur uneingeschränkten Stattgabe im Urteilstenor (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 25.09.2012 - 4 S 660/11 - ZBR 2013, 214), nicht zur Abweisung der Klage im Übrigen.

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.09.2012 - 4 S 660/11 - ZBR 2013, 214).

  • BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 181.88

    Soldat - Unterlassung des Beurteilungsgesprächs - Beurteilungssystem -

  • VG Köln, 01.08.2012 - 19 K 1221/12

    Berücksichtigung gestiegener Diensterfahrung bei der dienstlichen Beurteilung

  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 2 K 729/16

    Beamter; dienstliche Beurteilung; Begründungserfordernis bei erheblicher

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 4 S 126/15

    Zu den Beurteilungsrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und

  • BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17

    Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren bei Bewerbern unterschiedlicher

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

  • VG Stuttgart, 22.06.2020 - 15 K 1191/19
    Ein Indiz für eine erhebliche begründungsbedürftige materielle Verschlechterung in der dienstlichen Beurteilung kann sich aus einer signifikanten Verschlechterung der Platzierung innerhalb der Vergleichsgruppe im Vergleich zur Platzierung bei der vorangegangenen Beurteilungsrunde ergeben (VG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.2017 - 2 K 729/16 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 20.08.2019 - 2 K 16559/17 -, juris Rn. 40).
  • VG Lüneburg, 13.01.2020 - 8 B 152/19

    Beförderung; Beurteilung; dienstliche Beurteilung; Beurteilungszeitraum;

    Für die Annahme einer erheblichen Verschlechterung ist im Regelfall wohl mindestens ein Abstand um eine ganze Notenstufe erforderlich (BVerwG, Beschl. v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 33: Verschlechterung um zwei Notenstufen; VG Köln, Urt. v. 1.8.2012 - 19 K 1221/12 - juris Rn. 30: Verschlechterung um eine Notenstufe; vgl. dazu VG Stuttgart, Urt. v. 20.8.2019 - 2 K 16559/17 -, juris Rn. 39).
  • VG Stuttgart, 25.05.2022 - 9 K 4218/20

    Recht auf Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen; Kriterien zur Bildung einer

    Bezüglich der von der Klägerin begehrten Aufhebung des ablehnenden Bescheids vom 19.12.2019 hinsichtlich der Überprüfung und Korrektur ihrer dienstlichen Regelbeurteilung zum Stichtag 01.02.2018 ist die Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) statthaft (vgl. zur Statthaftigkeit der kombinierten Anfechtungs- und allgemeinen Leistungsklage im Falle eines Widerspruchs gegen die Beurteilung auch: VG Stuttgart, Urteil vom 20.08.2019 - 2 K 16559/17 -, juris Rn. 17; VG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2019 - 14 K 12555/17 -, juris Rn. 22; vgl. zur Möglichkeit der Erhebung einer Verpflichtungsklage im Falle einer - hier nicht begehrten - Abänderung der dienstlichen Beurteilung im Wege eines Verwaltungsaktes: BVerwG, Urteil vom 13.11.1975 - II C 16.72 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 09.11.1967 - II C 107.64 -, juris Rn. 22).
  • VG Karlsruhe, 09.11.2021 - 8 K 1802/20

    Erfolglose Klage gegen eine dienstliche Beurteilung auf der Grundlage der

    Im Regelfall liegt eine erhebliche Verschlechterung nur vor, wenn sich die Bewertung mindestens um eine Notenstufe verschlechtert (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 20.8.2019 - 2 K 16559/17 - juris Rn. 39).
  • VG Kassel, 25.04.2022 - 1 K 1778/21

    Anlassbeurteilungen anstelle von Regelbeurteilungen sind aufgrund der Regelung

    Dieser ergibt sich aus § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO analog (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 20. August 2019 - 2 K 16559/17 -, juris).
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