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VG Stuttgart, 20.09.2001 - 7 K 4267/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Gebührenbefreiung bei Einbürgerung; Scheitern der Einbürgerung wegen Mittellosigkeit des Ausländers; Billigkeit einer Ermessensentscheidung beim Antrag auf Gebührenbefreiung beim Vorliegen der Voraussetzungen des Anspruch auf Einbürgerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 07.11.2000 - 7 K 4267/00
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.2001 - 13 S 2667/00
- VG Stuttgart, 20.09.2001 - 7 K 4267/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.2001 - 13 S 2667/00
Einbürgerungsgebühr - Billigkeitserlass - Mittellosigkeit
Auszug aus VG Stuttgart, 20.09.2001 - 7 K 4267/00
Auf Antrag des Klägers hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 21.02.2001 - 13 S 2667/00 - die dagegen eingelegte Beschwerde zugelassen und auf die Beschwerde den Beschluss vom 07.11.2000 geändert sowie dem Kläger unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt.Wird der Kläger daher nicht von der Einbürgerungsgebühr befreit, droht daran der ihm gesetzlich eingeräumte Einbürgerungsanspruch zu scheitern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2001 - 13 S 2667/00 -).
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus VG Stuttgart, 20.09.2001 - 7 K 4267/00
Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 (BVerwGE 39, 355, 366) zu§ 131 Abs. 1 S. 1 AO a.F., der im Wesentlichen gleichlautenden Vorläufervorschrift des § 227 Abs. 1 AO, reicht der Begriff "unbillig" in den Ermessensbereich hinein und bestimmt damit zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung.