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   VG Stuttgart, 21.02.2019 - 14 K 17293/17   

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VG Stuttgart, 21.02.2019 - 14 K 17293/17 (https://dejure.org/2019,12177)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.02.2019 - 14 K 17293/17 (https://dejure.org/2019,12177)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 14 K 17293/17 (https://dejure.org/2019,12177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fragdenstaat.de

    Prozessuales

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur; Verwaltungsakt; Beanstandung nach dem LIFG; Anfechtungsklage; Subsidiarität Feststellungsklage; Materielle Rechtswirkung; Rechtsschutz; Selbstverwaltungsangelegenheit; Verwaltungsaufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2019 - 14 K 17293/17
    Kann die zwischen den Parteien streitige Frage sachgerecht und ihrem Rechtsschutzinteresse voll Rechnung tragend durch Feststellungsurteil geklärt werden, verbietet es sich, den Kläger auf eine Gestaltungs- oder Leistungsklage zu verweisen, in deren Rahmen das Rechtsverhältnis, an dessen selbständiger Feststellung er ein berechtigtes Interesse hat, einerseits nur Vorfrage wäre, andererseits die weiteren Elemente des geltend zu machenden Anspruchs nur untergeordnete Bedeutung hätten (BVerwG, Urteil vom 29.04.1997 - 1 C 2/95 -, juris, Rn. 25).

    Es stünde mit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nicht in Einklang, die der Klägerin durch die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit zukommende Genugtuung dadurch zu entwerten, dass sie in einem Leistungsurteil als nicht tenorierte Vorfrage gewissermaßen versteckt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1997 - 1 C 2/95 -, juris, Rn. 29).

  • BVerwG, 05.02.1992 - 7 B 15.92

    Klagemöglichkeit einer Gemeinde - Rechtsaufsichtliche Beanstandung

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2019 - 14 K 17293/17
    Denn eine rechtliche Regelung trifft die Beanstandung nach dem LIFG nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.1992 - 7 B 15/92 -, juris zur Beanstandung nach dem LDSG).

    Auch der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.02.1992 (- 7 B 15/92 -, juris), in welchem sowohl der Antrag der dortigen Klägerin auf Aufhebung einer datenschutzrechtlichen Beanstandung als auch der Hilfsantrag auf deren Widerruf erfolglos blieben, steht hier der Zulässigkeit der Feststellungsklage nicht entgegen.

  • OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11

    Rechtsweg bei Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsrecht

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2019 - 14 K 17293/17
    Dass die Bestimmungen der Ablehnungsgründe Fachbezüge aufweisen können, rechtfertigt es nicht, den Anspruch als solchen als Annex dem jeweiligen Fachrecht zuzuordnen, wie dies etwa im Rahmen eines Antrags auf Akteneinsicht nach § 29 LVwVfG der Fall ist (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21.12.2011 - 5 So 111/11 -, juris, Rn. 9; Vorbeck in Debus, Informationszugangsrecht Baden-Württemberg, 1. Aufl. 2017, Einleitung, Rn. 32f).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2019 - 14 K 17293/17
    Unter einem Rechtsverhältnis in diesem Sinne sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von natürlichen oder juristischen Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (BVerwG, Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 19/94 -, juris; st. Rspr.).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2019 - 14 K 17293/17
    Die streitgegenständliche Beanstandung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit vom 21.03.2017 stellt auch keinen sogenannten formellen Verwaltungsakt dar, der zwar nach seinem äußeren Eindruck den Anschein eines Verwaltungsakts erweckt, dies jedoch materiell-rechtlich nicht ist, sodass sie auch deshalb nicht mit der Anfechtungsklage angreifbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37/03 -, juris).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2019 - 14 K 17293/17
    Wo eine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht, steht § 43 Abs. 2 VwGO der Feststellungsklage ebenso wenig entgegen wie in Fällen, in denen diese den effektiveren Rechtsschutz bietet (BVerwG, Urteil vom 18.07.1969 - VII C 56.68 -, juris; BVerwG, Urteil vom 07.09.1989 - 7 C 4/89 -, juris).
  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2019 - 14 K 17293/17
    Wo eine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht, steht § 43 Abs. 2 VwGO der Feststellungsklage ebenso wenig entgegen wie in Fällen, in denen diese den effektiveren Rechtsschutz bietet (BVerwG, Urteil vom 18.07.1969 - VII C 56.68 -, juris; BVerwG, Urteil vom 07.09.1989 - 7 C 4/89 -, juris).
  • OVG Sachsen, 21.06.2011 - 3 A 224/10

    Klagebefugnis einer Universität gegen die Rüge einer angeblich dem Datenschutz

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2019 - 14 K 17293/17
    Nicht gefolgt werden kann folglich dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht, welches mit Urteil vom 21.06.2011 (- 3 A 224/10 -, juris, Rn. 30) den Antrag der dortigen Klägerin auf Feststellung, dass die datenschutzrechtliche Beanstandung des Beklagten ungerechtfertigt war, wegen Subsidiarität der Feststellungsklage in einen Leistungsantrag umgedeutet hat bzw. als einen Leistungsantrag verstanden hat und infolgedessen die allgemeine Leistungsklage als statthafte Klageart gesehen hat.
  • BSG, 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Auskunftsanspruch nach dem

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2019 - 14 K 17293/17
    Der bloß äußere Zusammenhang der vorliegend begehrten Informationen mit den Abwassergebühren ist kein gesetzlicher Anknüpfungspunkt für den geltend gemachten Anspruch nach dem LIFG (vgl. BSG, Beschluss vom 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R -, juris, Rn. 21 zur Abgrenzung der Rechtswegzuständigkeiten).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2020 - 10 S 1082/19

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen Beanstandung des Landesbeauftragten für die

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Februar 2019 - 14 K 17293/17 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Februar 2019 - 14 K 17293/17 - zu ändern, festzustellen, dass die Beanstandung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 21. März 2017 rechtswidrig ist.

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