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   VG Stuttgart, 21.03.2012 - 3 K 2409/11   

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https://dejure.org/2012,8058
VG Stuttgart, 21.03.2012 - 3 K 2409/11 (https://dejure.org/2012,8058)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.03.2012 - 3 K 2409/11 (https://dejure.org/2012,8058)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. März 2012 - 3 K 2409/11 (https://dejure.org/2012,8058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Beihilfe bei Abrechnung pauschalierter Tagessätze ohne Anwendung der Bundespflegesatzverordnung; Erforderlichkeit der Ausweisung eines Abteilungspflegesatzes und eines Basispflegesatzes; Heranziehung eines zugelassenes Krankenhaus der Maximalversorgung am Sitz der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer sinngemäßen Anwendung der Bundespflegesatzverordnung durch eine Privatklinik für Beihilfegewährung im Falle einer Abrechnung nach pauschalisierten Tagessätzen; Anspruch eines Beamten auf Gewährung weiterer Beihilfeleistungen für einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe; Privatklinik; Vergleichsberechnung; wahlärztliche Leistungen; Einbettzimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pauschalierte Tagessätze einer Privatklinik im Beihilferecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2001 - 4 S 567/99

    Keine Beihilfefähigkeit des Mehrwertsteueranteils an ärztlicher Leistung

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2012 - 3 K 2409/11
    Die W. Klinik ist jedoch ein Krankenhaus im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 BVO, da sie die Voraussetzungen des § 107 Abs. 1 SGB V erfüllt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.08.2001 - 4 S 567/99 -, VBlBW 2002, 37).

    Dies folgt aus § 13 Abs. 1 bis 3 BPflV (so auch VG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2011 - 3 K 2555/11 -, und im Ergebnis VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.08.2001 - 4 S 576/99 -, VBlBW 2002, 37 = Juris, zur Abrechnungspraxis der W. Klinik in G. im Jahr 1997, als dort wohl ein alle Leistungen umfassender Einheitspauschalpflegesatz abgerechnet wurde).

    Der der Klägerin pauschal in Rechnung gestellte "Krankenhauspflegesatz" von 246, 06 EUR pro Tag erfüllt diese Voraussetzungen von vorneherein nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.08.2001 - 4 S 567/99 -, a.a.O., in Juris RdNr. 10).

    Es ist beamtenrechtlich auch nicht willkürlich, private, nicht nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser nicht voll umfänglich wie zugelassene Krankenhäuser zu behandeln (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.08.2001 - 4 S 567/99 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.08.1992 - 4 S 1116/91 -).

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 B 19.09

    Beihilfe gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) für

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2012 - 3 K 2409/11
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in den Beihilfevorschriften Regelungen getroffen werden können, mit denen bei Behandlungen in Krankenhäusern, die die Bundespflegesatzverordnung oder das Krankenhausentgeltgesetz nicht anwenden, die Beihilfefähigkeit der Kosten für Leistungen auf die Höhe der Aufwendungen für Krankenhäuser der Maximalversorgung begrenzt wird (BVerwG, Beschl. v. 19.08.2009 - 2 B 19.09 -).
  • VG Düsseldorf, 21.01.2011 - 13 K 4475/10

    Beihilfefähigkeit, Privatklinik, Pflegesatz, Umsatzsteuer

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2012 - 3 K 2409/11
    Diese Regelung gewährleistet vielmehr die Gleichbehandlung aller beihilfeberechtigten Beamten unabhängig von ihrem Wohnort und ist deshalb unter Berücksichtigung der im Beihilferecht zulässigen Generalisierung und Typisierung rechtlich nicht zu beanstanden, zumal sie sich an der entsprechende Regelung für Krankenhausaufenthalte im Ausland in § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO orientiert (vgl. Schröder/Beckmann/Keufer/Hellstern/Zimmermann, a.a.O., RdNr. 71 f zu § 7 Abs. 7 BVO; VG Düsseldorf , Urt. v. 21.01.2011 - 13 K 4475/10 -, IÖD 2011, 68 zu § 26 Abs. 2 BBhV; a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.1983 - 4 S 348/82 - zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Krankenhausaufenthalte im Ausland gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 BV a. F.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1992 - 4 S 1116/91

    Beihilferechtliche Einordnung einer Krankenhausbehandlung in einem nicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2012 - 3 K 2409/11
    Es ist beamtenrechtlich auch nicht willkürlich, private, nicht nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser nicht voll umfänglich wie zugelassene Krankenhäuser zu behandeln (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.08.2001 - 4 S 567/99 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.08.1992 - 4 S 1116/91 -).
  • VGH Bayern, 19.11.2008 - 14 B 06.1909

    Beihilfe; Behandlung in Privatklinik; Vergleichsklinik der Maximalversorgung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2012 - 3 K 2409/11
    Eine Berücksichtigung eines Zweibettzimmer-Zuschlags in der Vergleichsberechnung kann die Klägerin deshalb nicht verlangen, weil ein Zweibettzimmer in dem vom LBV herangezogenen Vergleichskrankenhaus als Regelleistung im Basispflegesatz enthalten ist (vgl. hierzu VGH München, Urt. v. 19.11.2008 - 14 B 06.1909 -, Juris).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 78.08

    Beihilfe; Wahlleistung; gesondert berechnete Unterkunft; Zweibettzimmer;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2012 - 3 K 2409/11
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.05.2010 - 2 C 78.08 - (NVwZ-RR 2010, 693) steht dem nicht entgegen, da es sich nur auf die abweichende Rechtslage in Rheinland- Pfalz bezieht (BVO-RP i. d. F. v. 09.05.2005, GVBl. S. 195) und eine dem § 5 a Abs. 3 Satz 2 BVO-RP a. F. entsprechende Regelung in den Beihilfevorschriften Baden-Württemberg nicht enthalten ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1983 - 4 S 348/82

    Zur Höhe der Beihilfe für stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2012 - 3 K 2409/11
    Diese Regelung gewährleistet vielmehr die Gleichbehandlung aller beihilfeberechtigten Beamten unabhängig von ihrem Wohnort und ist deshalb unter Berücksichtigung der im Beihilferecht zulässigen Generalisierung und Typisierung rechtlich nicht zu beanstanden, zumal sie sich an der entsprechende Regelung für Krankenhausaufenthalte im Ausland in § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO orientiert (vgl. Schröder/Beckmann/Keufer/Hellstern/Zimmermann, a.a.O., RdNr. 71 f zu § 7 Abs. 7 BVO; VG Düsseldorf , Urt. v. 21.01.2011 - 13 K 4475/10 -, IÖD 2011, 68 zu § 26 Abs. 2 BBhV; a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.1983 - 4 S 348/82 - zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Krankenhausaufenthalte im Ausland gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 BV a. F.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2012 - 2 S 874/12

    Beihilfeausschluss von Aufwendungen für Leistungen privater Krankenhäuser

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. März 2012 - 3 K 2409/11 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.03.2012 - 3 K 2409/11 - zu ändern und den Beklagten zu verpflichten, ihr für die stationäre Krankenhausunterbringung in der xxx-Klinik eine weitere Beihilfe in Höhe von 4.583,65 EUR (ärztliche Leistungen für den Zeitraum vom 12.02.2011 bis 10.05.2011 in Höhe von 3.265,75 EUR und Einzelzimmerzuschlag für den Zeitraum vom 12.02.2011 bis 20.03.2011 in Höhe von 1.320,90 EUR) zuzüglich Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2011 zu gewähren und die Bescheide des Landesamts für Besoldung und Versorgung vom 04.04., 11.04., 11.05., 19.05.

  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2883/10

    Ist die Umsatzsteuerpflicht eines Krankenhauses, das keine Kassenpatienten

    Dabei sollte auch in Privatkliniken mit dem Fachbereich Psychiatrie und Psychosomatik ein Basis- und Abteilungssatz festgelegt und abgerechnet werden (Seer in: Tipke/Kruse, AO, Kommentar, § 67 Rn. 4; Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart, Urteil vom 21. März 2012 3 K 2409/11, Juris).
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