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   VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08   

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VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08 (https://dejure.org/2008,8149)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.07.2008 - 11 K 1941/08 (https://dejure.org/2008,8149)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juli 2008 - 11 K 1941/08 (https://dejure.org/2008,8149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einbürgerung; strafrechtliches Verhalten; Einstellung des Verfahrens; sicherheitsrelevante Aktivitäten des Einbürgerungsbewerbers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen einer bereits getilgten strafrechtlichen Verurteilung eines Einbürgerungsbewerbers i.R.e. Entscheidung über seine Einbürgerung; Annahme erheblicher Belange i.S.d. § 9 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) a.F. bei Vorliegen eines einen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10; StAG § 11; StAG § 9
    Einbürgerung - Einbürgerung; PKK; Sicherheitsgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08
    Sie bezweckt eine Stärkung der Einheit und des Zusammenhalts in Ehe und Familie und soll so zur Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG beitragen (hierzu und zum Nachfolgenden BVerwG, Urt. v. 31.03.1987, BVerwGE 77, 164 = NJW 1987, 2174 = InfAuslR 1987, 289 = NVwZ 1987, 809 = Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 5).

    Das Gesetz misst diesem Schutz von Ehe und Familie auch nicht etwa nur geringes Gewicht bei, was daraus folgt, dass es bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gewährt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1987, a.a.O.).

    Er umfasst alle öffentlichen Interessen, die bei der Entscheidung über eine Einbürgerung - in Richtung auf ihre Ablehnung - irgendwie rechtserheblich sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1987, a.a.O.).

    Solche Gebote erfordern eine einzelfallbezogene Abwägung widerstreitender Belange und lassen die Ablehnung der Einbürgerung nur zu, wenn überwiegende staatliche Belange entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1987, a.a.O. m. zahlr. w. N.) Die Ausschlussklausel hindert folglich die Einbürgerung nur, wenn ihr Belange entgegenstehen, die gegenüber dem erstrebten Schutz von Ehe und Familie nach den Umständen des Falles Vorrang beanspruchen.

    Der einschlägige Belang ist in seiner jeweiligen konkreten Erscheinung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1987, a.a.O.).

    Die Ermächtigung räumt danach einen grundsätzlichen Einbürgerungsanspruch ein (vgl. BVerwG, Urt. vom 31.03.1987 a.a.O.).

    Der grundsätzliche Einbürgerungsanspruch nach § 9 Abs. 1 StAG a. F. ist in besonderem Maße für Fälle bestimmt, in denen - wie hier -aufgrund langjähriger Verfestigung der Lebensverhältnisse zu erwarten ist, dass der Bewerber auf Dauer mit seiner Familie im Bundesgebiet leben wird (BVerwG, Urt. v. 31.03.1987 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08
    Dabei können aber auch legale Betätigungen herangezogen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris - VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - juris - ; VGH Kassel, Beschl. v. 06.01.2006, NVwZ-RR 2006, 429).

    Mit § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (vgl. VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - a.a.O.; VGH Kassel, Beschl. v. 06.01.2006 a.a.O.).

    Mit § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. wird insoweit der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (vgl. VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08
    Eine Unterstützung im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. kommt ferner in Betracht, wenn der Einbürgerungsbewerber durch zahlreiche Beteiligungen an Demonstrationen und Veranstaltungen im Umfeld einer inkriminierten Vereinigung auch als Nichtmitglied in eine innere Nähe und Verbundenheit zu der Vereinigung gerät, die er durch sein Engagement als ständiger (passiver) Teilnehmer zum Ausdruck bringt, und damit deren Stellung in der Gesellschaft (vor allem unter Landsleuten) begünstigend beeinflusst, ihre Aktionsmöglichkeiten und eventuell auch ihr Rekrutierungsfeld erweitert und dadurch insgesamt zu einer Stärkung ihres latenten Gefährdungspotentials beiträgt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. vom 15.03.2005, BVerwGE 123, 114 = NVwZ 2005, 1091 = DVBl. 2005, 1203 und Urt. vom 22.02.2007 a.a.O.; OVG Hamburg, Urt. vom 06.12.2005 - 3 Bf 172/04; OVG Saarlouis, Urt. vom 08.03.2006 - 1 R 1/06 - juris -).

    Dabei muss die terroristische oder den Terrorismus unterstützende Tätigkeit der Vereinigung im In- oder Ausland zum jeweiligen Beurteilungszeitpunkt feststehen und das Verhalten des Einzelnen auch unter Berücksichtigung etwa glaubhafter Distanzierungen von der Vorfeldunterstützung des Terrorismus oder des Fehlens jeglicher Distanzierung gewürdigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2005, BVerwGE 123, 114 = NVwZ 2005, 191; VGH Kassel, Beschl. v. 10.01.2006, NVwZ-RR 2007, 131; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.2007 - 13 S 3002/06).

  • VGH Hessen, 06.01.2006 - 12 UZ 3731/04

    Ausländer; Einbürgerung; Ausschluss; Vereinsvorstand; verfassungsfeindliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08
    Dabei können aber auch legale Betätigungen herangezogen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - juris - VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - juris - ; VGH Kassel, Beschl. v. 06.01.2006, NVwZ-RR 2006, 429).

    Mit § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (vgl. VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 01.1805 - a.a.O.; VGH Kassel, Beschl. v. 06.01.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Beeinträchtigung; Belange; Sicherheit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08
    Eine undifferenzierte Übernahme des gesamten - in § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. enthaltenen - Ausschlussgrundes oder aller darin enthaltenen materiellen Wertungen in die Prüfung der eine Einbürgerung nach § 9 Abs. 1 StAG a.F. hindernden erheblichen Belange als eine Art "Pauschallösung" wäre angesichts der unterschiedlichen teleologischen Hintergründe der Einbürgerungsgrundlagen des § 10 StAG a.F./n.F. und § 9 StAG a.F. daher wenig überzeugend (so zutreffend bereits VGH München, Urt. v. 27.05.2003 - 5 B 00.1819 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.10.2006 - 5 C 33.06

    Festlegung des Streitwertgegenstandes

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08
    Insoweit wäre zu fordern, dass der den Einbürgerungsanspruch nach § 10 Abs. 1 StAG a.F. hindernde Umstand gemäß § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. wenigstens der Gewichtung nach eine persönlich vom Einbürgerungsbewerber ausgehende aktuelle Sicherheitsgefährdung offenbart (ebenso erkennbar das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf den im Verfahren 5 C 33.06 geschlossenen Vergleich vom 13.09.2007).
  • BGH, 21.10.2004 - 3 StR 94/04

    Urteil gegen zwei deutsche Führungskader der PKK im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08
    Im Übrigen wird die PKK strafrechtlich nicht mehr als terroristische Vereinigung eingestuft, sondern nur noch als kriminelle Vereinigung (vgl. BGH, Urt. v. 21.10.2004, NJW 2005, 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 12 S 1696/05

    Einbürgerung; Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08
    Wenn für das Abwenden von einer früheren Unterstützung über das bloße Unterlassen hinaus ein Element der Nachhaltigkeit gefordert wird, so ist dieses auch für die Unterstützung selbst zu fordern (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.11.2005 - 12 S 1696/05 - juris -).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08
    § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. erfordert nicht, dass die Bestrebungen auch objektiv geeignet sind, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen; es genügt vielmehr, wenn der Träger der Bestrebungen mit ihnen das Ziel verfolgt, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 22.02.2007, BVerwGE 128, 140).
  • OVG Hamburg, 06.12.2005 - 3 Bf 172/04

    Rückwirkung des StARefG §§ 10, 11, Fassung 2004-07-30, auf voraufgegangene

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08
    Eine Unterstützung im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. kommt ferner in Betracht, wenn der Einbürgerungsbewerber durch zahlreiche Beteiligungen an Demonstrationen und Veranstaltungen im Umfeld einer inkriminierten Vereinigung auch als Nichtmitglied in eine innere Nähe und Verbundenheit zu der Vereinigung gerät, die er durch sein Engagement als ständiger (passiver) Teilnehmer zum Ausdruck bringt, und damit deren Stellung in der Gesellschaft (vor allem unter Landsleuten) begünstigend beeinflusst, ihre Aktionsmöglichkeiten und eventuell auch ihr Rekrutierungsfeld erweitert und dadurch insgesamt zu einer Stärkung ihres latenten Gefährdungspotentials beiträgt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. vom 15.03.2005, BVerwGE 123, 114 = NVwZ 2005, 1091 = DVBl. 2005, 1203 und Urt. vom 22.02.2007 a.a.O.; OVG Hamburg, Urt. vom 06.12.2005 - 3 Bf 172/04; OVG Saarlouis, Urt. vom 08.03.2006 - 1 R 1/06 - juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03

    Erteilung einer Einbürgerungszusicherung - Ausschlussgrund nach § 11 S 1 Nr 1

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

  • VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05

    Ausländer; Organisation Kalifatstaat; Unterstützung; Zugehörigkeit;

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

  • OVG Saarland, 08.03.2006 - 1 R 1/06

    Einbürgerung trotz Unterzeichnung der PKK-Selbsterklärung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 13 S 298/06

    Einbürgerung: Glaubhaftmachung der Abwendung von terroristischer Vereinigung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 13 S 1487/06

    Einbürgerung; Vertretenmüssen der Abhängigkeit von Sozialleistungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2010 - 19 A 1491/05

    Ausschluss einer Einbürgerung nach § 11 S. 1 Nr. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (

    Berlit, a. a. O., § 11, Rdn. 78, 149 f.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.4.2008 13 S 298/06 , InfAuslR 2008, 398, juris, Rdn. 23; a. A. VG Stuttgart, Urteil vom 21.7.2008 11 K 1941/08 , juris, Rdn. 26.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 5 B 6.07

    Einbürgerungszusicherung; Ausschlussgrund; Sicherheitsbedenken; "Milli Görüs";

    Da zu den erheblichen Belangen auch der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört, ist § 9 Abs. 1 StAG a.F. jedenfalls bei solchen Einbürgerungsbewerbern nicht anwendbar, die den Ausschlusstatbestand des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. durch gegenwärtige Unterstützungshandlungen erfüllen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - 5 B 00.1819 -, juris Rn. 31; VG Stuttgart, Urteil vom 21. Juli 2008 - 11 K 1941/08 -, juris Rn. 43).
  • VG Bremen, 20.09.2021 - 4 K 2500/19

    Einbürgerung, Urteil vom 20.09.2021 - Einbürgerung; Facebook Likes/"Gefällt

    Ihnen sind allein positive Bezugnahmen auf einzelne politische und humanitäre Ziele bzw. Themen der PKK zu entnehmen, deren öffentliche Befürwortung von der Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 21. Juli 2008 - 11 K 1941/08 -, Rn. 23, juris).
  • VG Berlin, 03.06.2010 - 2 A 48.07

    Einbürgerung; Tablighi Jamaat

    Da zu diesen erheblichen Belangen auch der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung zählt, greift § 9 Abs. 1 StAG a.F. daher jedenfalls bei solchen Einbürgerungsbewerbern nicht, die den Ausschlusstatbestand des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. durch gegenwärtige Unterstützungshandlungen erfüllen (vgl. VG Ansbach Urteil vom 16. Juni 2004 - AN 15 K 04.00072 - VG Braunschweig, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 5 A 27/08 - VG Stuttgart, Urteil vom 21. Juli 2008 - 11 K 1941/08 - VGH München, Urteil vom 27. Mai 2003 - 5 B 00.1819 -, jeweils bei juris).
  • VG Braunschweig, 21.10.2009 - 5 A 27/08

    Abwägung; Einbürgerung; Kulturverein; PKK; Sicherheitsüberprüfung; Verein;

    Die von § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. geschützten (Sicherheits-)Interessen gehören unzweifelhaft hierzu (vgl. BVerwG, U. v. 31.03.1987, a.a.O., juris Rn. 36; VG Stuttgart, U. v. 21.07.2008 - 11 K 1941/08 -, juris Rn. 39).
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