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   VG Stuttgart, 21.07.2017 - 1 K 10462/17   

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VG Stuttgart, 21.07.2017 - 1 K 10462/17 (https://dejure.org/2017,36208)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.07.2017 - 1 K 10462/17 (https://dejure.org/2017,36208)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - 1 K 10462/17 (https://dejure.org/2017,36208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 S 1 StVG, Anl 4 Nr 9.2.2 FeV
    Gelegentliche Einnahme von Cannabis; Definition des einmaligen Konsums; Konsum mehrerer Konsumeinheiten; Abgrenzung des einmaligen vom regelmäßigen Konsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Gelegentlicher Konsum von Cannabis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2017 - 1 K 10462/17
    Selbst wenn man darüber hinaus auch den in zeitlichem Zusammenhang stehenden Konsum mehrerer Konsumeinheiten des Betäubungsmittels noch als "einheitlichen Konsum" ansehen möchte (so: OVG Berlin-Brandenburg (richtig: Frankfurt (Oder), Beschluss vom 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, und BayVGH Beschlüsse vom 16.08.2006 - 11 CS 05.3394 -, und vom 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 -, juris), endet der Zurechnungszusammenhang spätestens mit einer mehrere Stunden anhaltenden Unterbrechung.

    Die Dogmatik zum strafprozessualen Tatbegriff ist wenig geeignet, um den einmaligen vom regelmäßigen Betäubungsmittelkonsum abzugrenzen (anders: BayVGH, Beschluss vom 27.03.2006 - 11 Cs 05.1559 -, juris).

    Selbst wenn man darüber hinaus auch den in zeitlichem Zusammenhang stehenden Konsum mehrerer Konsumeinheiten des Betäubungsmittels noch als "einheitlichen Konsum" ansehen möchte (so: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, und BayVGH Beschlüsse vom 16.08.2006 - 11 CS 05.3394 -, und vom 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 -, juris), endet der Zurechnungszusammenhang spätestens mit einer mehrere Stunden anhaltenden Unterbrechung.

    Belässt es der Fahrerlaubnisinhaber bei einem einmaligen, experimentellen Gebrauch dieser Droge, so ergibt sich daraus keine Notwendigkeit, ihm zwecks Vermeidung künftiger Ordnungsstörungen die Fahrerlaubnis zu entziehen (BayVGH, Beschluss vom 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 -, juris).

    Selbst wenn man mit dem Vortrag des Antragstellervertreters zur Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Konsum die Dogmatik zum strafprozessualen "Tatbegriff" fruchtbar machen möchte (so BayVGH, Beschluss vom 27.03.2006 - 11 Cs 05.1559 -, juris) stellt der Konsum von fünf Joints über einen Zeitraum von drei Tagen keinen einheitlichen Lebensvorgang dar, der innerlich so miteinander verknüpft ist, dass er nach der Lebensauffassung eine Einheit bildet und seine getrennte Behandlung als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erscheinen würde (so zum strafprozessualen Tatbegriff mit umfassenden Nachweisen zur obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur: Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 58. Aufl., § 264 Rn. 2 ff.).

    Entsprechende Konstellationen mit mehreren Konsumvorgängen innerhalb von vier bis maximal sechs Stunden lagen denn auch den einleitend zitierten Judikaten des OVG Berlin Brandenburg und des BayVGH zugrunde (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, und BayVGH Beschlüsse vom 16.08.2006 - 11 CS 05.3394 -, und vom 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 -, juris).

  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2017 - 1 K 10462/17
    Selbst wenn man darüber hinaus auch den in zeitlichem Zusammenhang stehenden Konsum mehrerer Konsumeinheiten des Betäubungsmittels noch als "einheitlichen Konsum" ansehen möchte (so: OVG Berlin-Brandenburg (richtig: Frankfurt (Oder), Beschluss vom 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, und BayVGH Beschlüsse vom 16.08.2006 - 11 CS 05.3394 -, und vom 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 -, juris), endet der Zurechnungszusammenhang spätestens mit einer mehrere Stunden anhaltenden Unterbrechung.

    Selbst wenn man darüber hinaus auch den in zeitlichem Zusammenhang stehenden Konsum mehrerer Konsumeinheiten des Betäubungsmittels noch als "einheitlichen Konsum" ansehen möchte (so: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, und BayVGH Beschlüsse vom 16.08.2006 - 11 CS 05.3394 -, und vom 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 -, juris), endet der Zurechnungszusammenhang spätestens mit einer mehrere Stunden anhaltenden Unterbrechung.

    Entsprechende Konstellationen mit mehreren Konsumvorgängen innerhalb von vier bis maximal sechs Stunden lagen denn auch den einleitend zitierten Judikaten des OVG Berlin Brandenburg und des BayVGH zugrunde (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, und BayVGH Beschlüsse vom 16.08.2006 - 11 CS 05.3394 -, und vom 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 -, juris).

  • VGH Bayern, 16.08.2006 - 11 CS 05.3394

    Begriff des einmaligen Konsums

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2017 - 1 K 10462/17
    Selbst wenn man darüber hinaus auch den in zeitlichem Zusammenhang stehenden Konsum mehrerer Konsumeinheiten des Betäubungsmittels noch als "einheitlichen Konsum" ansehen möchte (so: OVG Berlin-Brandenburg (richtig: Frankfurt (Oder), Beschluss vom 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, und BayVGH Beschlüsse vom 16.08.2006 - 11 CS 05.3394 -, und vom 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 -, juris), endet der Zurechnungszusammenhang spätestens mit einer mehrere Stunden anhaltenden Unterbrechung.

    Selbst wenn man darüber hinaus auch den in zeitlichem Zusammenhang stehenden Konsum mehrerer Konsumeinheiten des Betäubungsmittels noch als "einheitlichen Konsum" ansehen möchte (so: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, und BayVGH Beschlüsse vom 16.08.2006 - 11 CS 05.3394 -, und vom 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 -, juris), endet der Zurechnungszusammenhang spätestens mit einer mehrere Stunden anhaltenden Unterbrechung.

    Entsprechende Konstellationen mit mehreren Konsumvorgängen innerhalb von vier bis maximal sechs Stunden lagen denn auch den einleitend zitierten Judikaten des OVG Berlin Brandenburg und des BayVGH zugrunde (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, und BayVGH Beschlüsse vom 16.08.2006 - 11 CS 05.3394 -, und vom 27.03.2006 - 11 CS 05.1559 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2017 - 1 K 10462/17
    Verstößt die Behörde gegen diese Pflicht, so hat ein beim Gericht gestellter Antrag, die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherzustellen, nach allgemeiner Meinung schon aus diesem Grund Erfolg (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 6).

    Ihr Zweck ist es ferner, dem Betroffenen die Kenntnis der für die Vollziehungsanordnung maßgeblichen Gründe zu vermitteln (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 7; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 80 Rn. 242; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn. 445).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17

    Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2017 - 1 K 10462/17
    Dementsprechend ist es jedenfalls im Eilverfahren rechtlich nicht zu beanstanden, Personen, die gelegentlich Cannabis einnehmen und zwischen Konsum und Fahren nicht trennen können, nach Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der FeV ohne weiteres als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen und ihnen ohne Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens die Fahrerlaubnis zu entziehen (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.03.2017 - 10 S 328/17 - und vom 22.07.2016 - 10 S 738/16 - VBlBW 2016, 518; sowie Urteil vom 22.11.2012 - 10 S 3174/11 - VBlBW 2013, 391).
  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 11 CS 16.1460

    Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2017 - 1 K 10462/17
    Dem Verweis des Antragstellers auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, laut derer diese Rechtsprechung zu überprüfen ist, weil sonst für die seit 30.10.2008 geltende Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV keinerlei Anwendungsbereich bliebe (BayVGH, Urteil vom 29.08.2016, 11 Cs 16.1460, juris), vermag das Gericht nicht zu folgen.
  • VG Würzburg, 09.11.2016 - W 6 S 16.1093
    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2017 - 1 K 10462/17
    Außerdem spricht gegen einen der herrschenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu der Vorschrift in Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der FeV zuwiderlaufenden Willen des Verordnungsgebers, dass dieser keine der in letzter Zeit erfolgten Änderungen der FeV zum Anlass genommen hat, insoweit korrigierend oder klarstellend tätig zu werden (ausführlich zum Ganzen auch VG Augsburg, Beschlüsse vom 23.01.2017 - Au 7 S 16.1714 -, juris und vom 11.01.2017 - Au 7 S 16.1592 -, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 09.11.2016 - W 6 S 16.1093 -, juris; Koehl, DAR 2017, 66).
  • VG Augsburg, 23.01.2017 - Au 7 S 16.1714

    Sofortige Vollziehbarkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2017 - 1 K 10462/17
    Außerdem spricht gegen einen der herrschenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu der Vorschrift in Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der FeV zuwiderlaufenden Willen des Verordnungsgebers, dass dieser keine der in letzter Zeit erfolgten Änderungen der FeV zum Anlass genommen hat, insoweit korrigierend oder klarstellend tätig zu werden (ausführlich zum Ganzen auch VG Augsburg, Beschlüsse vom 23.01.2017 - Au 7 S 16.1714 -, juris und vom 11.01.2017 - Au 7 S 16.1592 -, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 09.11.2016 - W 6 S 16.1093 -, juris; Koehl, DAR 2017, 66).
  • VG Augsburg, 11.01.2017 - Au 7 S 16.1592

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klasse B

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2017 - 1 K 10462/17
    Außerdem spricht gegen einen der herrschenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu der Vorschrift in Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der FeV zuwiderlaufenden Willen des Verordnungsgebers, dass dieser keine der in letzter Zeit erfolgten Änderungen der FeV zum Anlass genommen hat, insoweit korrigierend oder klarstellend tätig zu werden (ausführlich zum Ganzen auch VG Augsburg, Beschlüsse vom 23.01.2017 - Au 7 S 16.1714 -, juris und vom 11.01.2017 - Au 7 S 16.1592 -, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 09.11.2016 - W 6 S 16.1093 -, juris; Koehl, DAR 2017, 66).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2017 - 1 K 10462/17
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (BVerwG, Urteil vom 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 10 S 738/16

    Zur "Empfehlung der Grenzwertkommission für die Konzentration von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Eignungsmangel; gelegentlicher Cannabiskonsum (117

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Zugrundelegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - 16 B 895/09

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

  • VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 CS 14.273

    Beamtenrecht; Ruhestandsversetzung; Sofortvollzug; Suchpflicht des Dienstherrn;

  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

  • VGH Bayern, 04.11.2008 - 11 CS 08.2576

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; THC-Konzentration im

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

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