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   VG Stuttgart, 21.12.2006 - 4 K 2529/06   

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https://dejure.org/2006,9263
VG Stuttgart, 21.12.2006 - 4 K 2529/06 (https://dejure.org/2006,9263)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.2006 - 4 K 2529/06 (https://dejure.org/2006,9263)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 4 K 2529/06 (https://dejure.org/2006,9263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schiedsstellenbeschluss zur Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen - Begründung; Vorhaltekosten für eine Hochisolierstation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines Schiedsstellenbeschlusses durch das Regierungspräsidium; Vorliegen pflegesatzfähiger Vorhaltekosten zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung; Festsetzung der Krankenhauspflegesätze für Baden-Württemberg durch eine ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Krankenkassen müssen Vorhaltekosten einer Isolierstation finanzieren

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung über Klage wegen Finanzierung der Vorhaltekosten einer Isolierstation

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 49.01

    Pflegesatzgenehmigung; Bindung der Schiedsstelle an Entscheidungsgründe;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.12.2006 - 4 K 2529/06
    Das Regierungspräsidium ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Festsetzung im Schiedsstellenbeschluss vom 19.04.2006 rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.09.2002 - 3 49.01 - DVBl 2003, 674 m.w.N.).

    Die Kammer ist bei ihrer Entscheidung allerdings - anders als die Schiedsstelle - nicht an die Entscheidung des Regierungspräsidiums S, mit der die Genehmigung der ersten Schiedsstellenentscheidung versagt wurde, gebunden (vgl. BVerwG, U.v. 26.09.2002 - 3 C 49.01 - Buchholz 451.74 Nr. 10; VGH Baden-Württemberg, U.v. 07.11.2000 - 9 S 2774/99).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 9 S 2774/99

    Genehmigung eines Schiedsspruchs zur Krankenhausfinanzierung - Rechtsweg -

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.12.2006 - 4 K 2529/06
    Die Kammer ist bei ihrer Entscheidung allerdings - anders als die Schiedsstelle - nicht an die Entscheidung des Regierungspräsidiums S, mit der die Genehmigung der ersten Schiedsstellenentscheidung versagt wurde, gebunden (vgl. BVerwG, U.v. 26.09.2002 - 3 C 49.01 - Buchholz 451.74 Nr. 10; VGH Baden-Württemberg, U.v. 07.11.2000 - 9 S 2774/99).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2009 - 9 S 323/07

    Krankenhausfinanzierung; Vorhaltekosten für eine Isolierstation

    Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2006 - 4 K 2529/06 - werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2006 - 4 K 2529/06 - zu ändern und den vorläufigen Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29. Mai 2006 aufzuheben.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2013 - 7 A 10799/13

    Krankenhausrecht; Entscheidung der Schiedsstelle bei der Festsetzung des

    Es müsse vielmehr genügen, dass sich aus der Darlegung des gesamten Verfahrensablaufs und der in diesem Zusammenhang vorgetragenen Standpunkte hinreichend deutlich erschließen lasse, von welchen Erwägungen sich die Mitglieder (in ihrer Mehrheit) maßgeblich hätten leiten lassen (VG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2006 - 4 K 2529/06 -, juris).
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