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   VG Stuttgart, 22.07.2010 - A 12 K 2713/10   

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https://dejure.org/2010,25456
VG Stuttgart, 22.07.2010 - A 12 K 2713/10 (https://dejure.org/2010,25456)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22.07.2010 - A 12 K 2713/10 (https://dejure.org/2010,25456)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - A 12 K 2713/10 (https://dejure.org/2010,25456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Vollziehung einer Abschiebungsverfügung; Statthaftigkeit eines Antrags im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Falle unterschiedlicher richterlicher Zuständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 76 Abs. 4; VwGO § 5 Abs. 3
    Gerichtsverfahrensrecht; Abschiebungsverbot; Asylverfahrensrecht - gesetzlicher Richter; Abtrennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 25.04.2006 - 10 G 621/06

    Eilrechtsschutz gegen den Vollzug der Abschiebungsandrohung eines türkischen

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2010 - A 12 K 2713/10
    Dabei kann offen bleiben, in welcher Form der Antrag gegebenenfalls hätte ausgelegt werden müssen (vgl. VG München, Beschl. v. 05.06.2007 - M 8 E 07.60103 - und VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 25.04.2006 - 10 G 621/06.A -, jeweils juris).
  • VG München, 05.06.2007 - M 8 E 07.60103
    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2010 - A 12 K 2713/10
    Dabei kann offen bleiben, in welcher Form der Antrag gegebenenfalls hätte ausgelegt werden müssen (vgl. VG München, Beschl. v. 05.06.2007 - M 8 E 07.60103 - und VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 25.04.2006 - 10 G 621/06.A -, jeweils juris).
  • VGH Hessen, 14.12.2006 - 8 Q 2642/06

    Folgeschutzantrag nach Asylverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2010 - A 12 K 2713/10
    Denn es gibt - wie oben ausgeführt worden ist - keinen gesetzlichen Richter, der in diesem Verfahren Entscheidungen treffen könnte, soweit sie über den förmlichen Erlass einer das Verfahren abschließenden Entscheidung hinausgehen (vgl. zur Problematik HessVGH, Beschluss v. 14.12.2006, InfAuslR 2007, 130).
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