Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 24.01.2019 - 14 K 12555/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12176
VG Stuttgart, 24.01.2019 - 14 K 12555/17 (https://dejure.org/2019,12176)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 24.01.2019 - 14 K 12555/17 (https://dejure.org/2019,12176)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 14 K 12555/17 (https://dejure.org/2019,12176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,12176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Dienstliche Beurteilung; Gleichstellungsbeauftragte; Beauftragte für Chancengleichheit; Kenntnisverschaffung; höherwertige Aufgaben; Beur...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Dienstliche Beurteilung einer der Dienststellenleitung als Beauftragte für Chancengleichheit zugeordneten Beamtin; Beurteilungszuständigkeit; Kenntnisverschaffung des Beurteilers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstliche Beurteilung; Gleichstellungsbeauftragte; Beauftragte für Chancengleichheit; Kenntnisverschaffung; höherwertige Aufgaben; Beurteilungszuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 437/08

    Grundlagen der dienstlichen Beurteilung einer freigestellten Beauftragten für

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.01.2019 - 14 K 12555/17
    Auch wenn die BfC als Teil der Verwaltung dienstlich beurteilt werden muss (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2008 - 4 S 437/08 -, juris, Rn. 4 ff), muss die dienstliche Beurteilung vom Dienststellenleiter als End- und auch als Vorbeurteiler erstellt werden, um der Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit sowie der unmittelbaren Zuordnung zur Dienststellenleitung der BfC Rechnung zu tragen.

    Da jedoch im baden-württembergischen Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) eine solche fiktive Nachzeichnungsmöglichkeit nicht vorgesehen ist, ist die BfC in Baden-Württemberg der Beurteilungspflicht zu unterwerfen, auch wenn sie vollständig von anderweitigen dienstlichen Verpflichtungen entlastet ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2008 - 4 S 437/08 -, juris, Rn. 4 ff; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 157/17 -, GiP 4/2018, 52, 55ff, das trotz fehlender Regelung einer fiktiven Nachzeichnungspflicht aufgrund der Rechtsstellung der BfC eine Beurteilungspflicht verneint).

    Auch der VGH hat in seinem Urteil ausgeführt, dass die Stellung der BfC mit einer Stabsfunktion verglichen werden könne und auf die Gesetzesbegründung zu § 20 ChancenG a.F. verwiesen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2008 - 4 S 437/08 -, juris, Rn. 10; LT-Drucksache 13/4483, S. 48).

    Denn auch wenn die BfC als Teil der Verwaltung dienstlich beurteilt werden muss (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2008 - 4 S 437/08 -, juris, Rn. 4 ff), so muss die dienstliche Beurteilung jedoch vom Dienststellenleiter als End- und auch als Vorbeurteiler erstellt werden, um der Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit und der unmittelbaren Zuordnung zur Dienststellenleitung der BfC Rechnung zu tragen.

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.01.2019 - 14 K 12555/17
    Daraus ergibt sich in aller Regel, dass sich die Bestimmung des zuständigen Beurteilers aus abstrakten und einheitlichen Regeln ergeben muss (BVerwG, Urteil vom 01.03.2018 - 2 A 10/17 -, juris, Rn. 16).

    Sie müssen in Umfang und Tiefe so beschaffen sein, dass sie die Erstellung der dienstlichen Beurteilung in der erforderlichen Differenzierung ermöglichen (BVerwG, Urteile vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 -, juris, Rn. 25, vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, juris, Rn. 21 und vom 01.03.2018 - 2 A 10/17 -, juris, Rn. 22).

    Für den Beurteilungszeitraum wesentliche Erkenntnisquellen wird er aber regelmäßig nicht außer Acht lassen können (BVerwG, Urteil vom 01.03.2018 - 2 A 10/17 -, juris, Rn. 26).

    Verfügt der Beurteiler zumindest teilweise über eigene Erkenntnisse, sind diese Anforderungen umso weiter abzusenken, je intensiver solche eigenen Erkenntnisse vorhanden sind (BVerwG, Urteil vom 01.03.2018 - 2 A 10/17 -, juris, Rn. 34).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.01.2019 - 14 K 12555/17
    Hat der Beurteiler keine hinreichenden eigenen Erkenntnisse über Leistung und Befähigung des Beamten, um allein auf dieser Grundlage die Beurteilung sachgerecht erstellen zu können, muss der Beurteiler sich die Informationen verschaffen, die es ihm ermöglichen, diejenigen in der Beurteilung zu bewertenden Elemente der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zutreffend zu erfassen, über die er keine aus eigener Anschauung gewonnene Erkenntnis besitzt (BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 -, juris, Rn. 22) Hierfür kommen vorrangig, aber nicht ausschließlich, schriftliche oder mündliche Beurteilungsbeiträge von Personen in Betracht, die die Dienstausübung des zu beurteilenden Beamten aus unmittelbarer eigener Anschauung kennen.

    Sie müssen in Umfang und Tiefe so beschaffen sein, dass sie die Erstellung der dienstlichen Beurteilung in der erforderlichen Differenzierung ermöglichen (BVerwG, Urteile vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 -, juris, Rn. 25, vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, juris, Rn. 21 und vom 01.03.2018 - 2 A 10/17 -, juris, Rn. 22).

    In einem solchen Fall muss die Kenntnisverschaffung entweder hinreichende textliche Ausführungen für die Vergabe der Einzelbewertungen enthalten oder die Einzelbewertungen selbst vornehmen (sei es durch Ankreuzen der entsprechenden Beurteilungsstufe oder durch Vergabe der entsprechenden Punktzahl) (BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 -, juris, Rn. 25).

    In einem solchen Fall muss die Kenntnisverschaffung entweder hinreichende textliche Ausführungen für die Vergabe der Einzelbewertungen enthalten oder die Einzelbewertungen selbst vornehmen (sei es durch Ankreuzen der entsprechenden Beurteilungsstufe oder durch Vergabe der entsprechenden Punktzahl) (BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 -, juris, Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2006 - 4 S 2087/03

    Dienstliche Beurteilung eines Richters; Beurteilungsrichtlinie Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.01.2019 - 14 K 12555/17
    Der Dienstherr ist befugt, nach seinem Ermessen die Beurteilungsmaßstäbe für die Zukunft zu ändern (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2006 - 4 S 2087/03 -, juris, Rn. 30).

    Eine solche Veränderung des Aussagegehalts der Noten bedeutet auch keine gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verstoßende rückwirkende Verschärfung der Leistungsanforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 13.79 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2006 - 4 S 2087/03 -, juris, Rn. 30).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.01.2019 - 14 K 12555/17
    Die dienstliche Beurteilung beinhaltet eine Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob und in welchem Grade ein Beamter die für sein Amt und für seine Laufbahn erforderliche Befähigung und fachlichen Leistungen aufweist, und sie dient dazu, den von Art. 33 Abs. 2 GG gebotenen Vergleich der Beamten untereinander anhand vorgegebener Sach- und Differenzierungsmerkmale zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 13/79 - juris, Rn. 29 sowie Urteil vom 02.03.2000 - 2 C 7/99 - juris, Rn. 18).

    Eine solche Veränderung des Aussagegehalts der Noten bedeutet auch keine gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verstoßende rückwirkende Verschärfung der Leistungsanforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 13.79 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2006 - 4 S 2087/03 -, juris, Rn. 30).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.01.2019 - 14 K 12555/17
    Im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens legt der Dienstherr mit einer Dienstpostenbewertung das (typische) Anforderungsprofil der Ämter im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten) fest und ordnet die jeweilige Funktion nach ihrer Wertigkeit Ämtern im statusrechtlichen Sinn zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 23.10.2012 - 2 EO 132/12 -, juris).

    Beurteilungsgrundlage sind dann die auf dem Dienstposten tatsächlich erbrachten Leistungen und die Ermittlung des Schwierigkeitsgrads der übertragenen Aufgaben durch den Beurteiler (BVerwG, Urteile vom 20.10.2016 - 2 A 2/14 -, juris, Rn. 25 und vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, juris, Rn. 29; Thüringer OVG, Beschluss vom 19.05.2014 - 2 EO 313/13 -, juris, Rn. 19; OVG Saarland, Beschluss vom 24.03.2014 - 1 B 14/14 -, juris, Rn. 36 und Urteil vom 15.01.2014 - 1 A 370/13 -, juris, Rn. 97; Hessischer VGH, Urteil vom 28.08.2013 - 1 A 1274/12 -, juris, Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2015 - 4 S 2375/14

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Anfechtung einer aus Anlass eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.01.2019 - 14 K 12555/17
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt sich deshalb darauf, ob der Dienstherr anzuwendende Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 8/78 -, juris; BVerwG, Urteil vom 11.11.1999 - 2 A 6/98 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2015 - 4 S 2375/14 -, juris m.w.N.).

    Das Gericht kann nur kontrollieren, ob die Verwaltungsvorschriften im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehen und ob sie im Sinne der gängigen Verwaltungspraxis eingehalten sind (st. Rspr., BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 2 C 34/04 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2015 - 4 S 2375/14 -, juris).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.01.2019 - 14 K 12555/17
    Die Kenntnisverschaffung kann auch von Auskunftspersonen erfolgen, welche demselben Statusamt wie der zu beurteilende Beamte angehören (BVerwG, Urteil vom 21.03.2007 - 2 C 2/06 -, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.01.2019 - 14 K 12555/17
    Nicht zu beanstanden ist zwar grundsätzlich, dass die Kenntnisverschaffung erst im Rahmen des Widerspruchsverfahrens nachgeholt worden ist und zu Änderungen der dienstlichen Beurteilung zum Stichtag 01.06.2015 durch die textlichen Ausführungen im Widerspruchsbescheid geführt hat (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 11.05.2011 - 2 K 286/10 -, juris, Rn 32; BVerwG, Urteil vom 05.11.1998 - 2 A 3/97 -, juris, Rn. 17).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.01.2019 - 14 K 12555/17
    Der jetzige Regierungspräsident Herr R kann jedoch als zuständiger End- und Vorbeurteiler den damaligen Regierungspräsidenten als Auskunftsperson heranziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9/07 -, Rn. 34f).
  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 2 K 286/10

    Anspruch auf Gewährung der besonderen Zulage gemäß § 3 c SBesG

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 2 K 729/16

    Beamter; dienstliche Beurteilung; Begründungserfordernis bei erheblicher

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1993 - 4 S 1801/93

    Beamtenrecht: Auswahl von Beförderungsbewerbern - Vergleichsmaßstab - dienstliche

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

  • OVG Thüringen, 23.10.2012 - 2 EO 132/12

    Fehlerhafte Auswahlentscheidung bei sog. gebündelten Dienstposten ohne vorherige

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • VGH Hessen, 28.08.2013 - 1 A 1274/12

    Status und dienstpostenbezogene Vorgaben bei dienstlichen Beurteilungen;

  • OVG Saarland, 15.01.2014 - 1 A 370/13

    Dienstliche Beurteilung bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung - gebündelte

  • OVG Saarland, 24.03.2014 - 1 B 14/14

    Beförderungsauswahlentscheidung bei praktizierter Topfwirtschaft und gebündelten

  • OVG Thüringen, 19.05.2014 - 2 EO 313/13

    Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

  • VG Stuttgart, 25.05.2022 - 9 K 4218/20

    Recht auf Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen; Kriterien zur Bildung einer

    Bezüglich der von der Klägerin begehrten Aufhebung des ablehnenden Bescheids vom 19.12.2019 hinsichtlich der Überprüfung und Korrektur ihrer dienstlichen Regelbeurteilung zum Stichtag 01.02.2018 ist die Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) statthaft (vgl. zur Statthaftigkeit der kombinierten Anfechtungs- und allgemeinen Leistungsklage im Falle eines Widerspruchs gegen die Beurteilung auch: VG Stuttgart, Urteil vom 20.08.2019 - 2 K 16559/17 -, juris Rn. 17; VG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2019 - 14 K 12555/17 -, juris Rn. 22; vgl. zur Möglichkeit der Erhebung einer Verpflichtungsklage im Falle einer - hier nicht begehrten - Abänderung der dienstlichen Beurteilung im Wege eines Verwaltungsaktes: BVerwG, Urteil vom 13.11.1975 - II C 16.72 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 09.11.1967 - II C 107.64 -, juris Rn. 22).

    Aufgrund dieser Unschärfe ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Vergleich zwischen den Beamtinnen und Beamten einer Vergleichsgruppe zur Feststellung einer erheblichen Verschlechterung der Leistungen eines einzelnen Beamten (erst) dann in Betracht kommt, wenn ein Vergleich zwischen den zuvor erreichten Punktewerten aufgrund der Einführung eines neuen Beurteilungssystems ausgeschlossen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.01.2021 - 4 S 2364/20 -, juris Rn. 15 f.; VG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2019 - 14 K 12555/17 -, juris Rn. 49; VG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.2017 - 2 K 729/16 -, juris Rn. 26).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht