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   VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09   

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VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09 (https://dejure.org/2009,4915)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25.06.2009 - 4 K 1431/09 (https://dejure.org/2009,4915)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 4 K 1431/09 (https://dejure.org/2009,4915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Blauzungenkrankheit und Impfpflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit ; Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierseuche - Blauzungenkrankheit; Schutzimpfung; Impfpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vieh-Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Vieh-Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit rechtens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vieh-Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit rechtens - Nebenwirkungen durch Impfung sind nicht zu erwarten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09
    Allerdings kann es, wenn der Normgeber sich über die tatsächlichen Voraussetzungen oder die Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Urteil noch nicht hat machen können, geboten sein, dass er die weitere Entwicklung beobachtet und die Norm überprüft und revidiert, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09
    Dabei steht dem Normgeber nicht nur bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele, sondern auch bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung dieser Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 61, 291 ; 88, 203 , für den Verordnungsgeber BVerfGE 53, 135 ), der vom Bundesverfassungsgericht je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09
    Bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohen, und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollen, ist der Beurteilungsspielraum des Normgebers erst überschritten, wenn die normgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 37, 1 ; 77, 84 ).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09
    Bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohen, und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollen, ist der Beurteilungsspielraum des Normgebers erst überschritten, wenn die normgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 37, 1 ; 77, 84 ).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09
    Hinsichtlich des von ihm geltend gemachten Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 - ( BVerfGE 110, 141 ff. m.w.N.) entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung ausgeführt, dass Regelungen der Berufsausübung zulässig sind, wenn sie durch ausreichend gewichtige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. BVerfGE 95, 193 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09
    Dabei steht dem Normgeber nicht nur bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele, sondern auch bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung dieser Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 61, 291 ; 88, 203 , für den Verordnungsgeber BVerfGE 53, 135 ), der vom Bundesverfassungsgericht je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99

    Facharztbezeichnungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09
    Die normative Beschränkung muss danach zur Erreichung des vom Normgeber verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein und auch die Grenze der Angemessenheit und Zumutbarkeit wahren (vgl. BVerfGE 103, 1 ; 106, 181 ).
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09
    Das gilt unter anderem dann, wenn komplexe Gefährdungslagen zu beurteilen sind, über die verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht vorliegen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 28.02.2002, NJW 2002, S. 1638 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09
    Bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohen, und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollen, ist der Beurteilungsspielraum des Normgebers erst überschritten, wenn die normgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 37, 1 ; 77, 84 ).
  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09
    Die normative Beschränkung muss danach zur Erreichung des vom Normgeber verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein und auch die Grenze der Angemessenheit und Zumutbarkeit wahren (vgl. BVerfGE 103, 1 ; 106, 181 ).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 20 CS 08.3419

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit;

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • VG München, 07.05.2009 - M 18 K 08.3359

    Bei der Einschätzung von Gefahren für die Allgemeinheit und bei der Beurteilung

  • VGH Hessen, 25.09.2008 - 9 B 1455/08
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • VG Trier, 28.07.2009 - 1 K 831/08

    Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit ist rechtmäßig

    Nach alledem ist die angefochtene Allgemeinverfügung von einer rechtmäßigen Ermächtigungsgrundlage getragen (vgl. zur Rechtmäßigkeit der Impfpflicht auch: VG Stuttgart, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 4 K 1431/09 - VG München, Urteil vom 7. Mai 2009 - M 18 K 08.3359-; BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 20 CS 08.3419-; VG Ansbach, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - AN 16 S 08.01911-; VG Regensburg, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - RO 5 K 08.1497-; Hessischer VGH, Beschluss vom 25. September 2008 -9 B 1455/08-, recherchiert in [...]).
  • VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1404/09
    Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschlüssen vom 25.06.2009 entschieden und die Eilanträge von vier Bauern gegen die vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum im Februar 2009 angeordnete Impfpflicht zurückgewiesen (Az.: 4 K 1431/09, 4 K 1429/09, 4 K 1419/09 und 4 K 1404/09).
  • VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1419/09
    Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschlüssen vom 25.06.2009 entschieden und die Eilanträge von vier Bauern gegen die vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum im Februar 2009 angeordnete Impfpflicht zurückgewiesen (Az.: 4 K 1431/09, 4 K 1429/09, 4 K 1419/09 und 4 K 1404/09).
  • VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1429/09
    Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschlüssen vom 25.06.2009 entschieden und die Eilanträge von vier Bauern gegen die vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum im Februar 2009 angeordnete Impfpflicht zurückgewiesen (Az.: 4 K 1431/09, 4 K 1429/09, 4 K 1419/09 und 4 K 1404/09).
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