Rechtsprechung
VG Stuttgart, 27.01.2004 - 3 K 62/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ein gelegentlicher Cannabiskonsum führt nicht zur Nichteignung zum Führen von Fahrzeugen. Erst wenn der Fahrer nicht mehr zwischen Fahren und Konsum entscheiden kann, ist diese gegeben. Nach dieser Trennungsfähigkeit muss in einem Gutachten konkret gefragt werden.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- archive.org
Drogen - Fragestellung nach mangelndem Trennungsvermögen bei der Anordnung einer MPU
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Gelegentlicher Cannabiskonsum
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Hessen, 14.01.2002 - 2 TG 3008/01
Fahrerlaubnisentziehung nach einmaligem Drogenkonsum
Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2004 - 3 K 62/04
Dementsprechend kommt der Bewertung in Ziffer 9.1 der Anlage 4 nur eine - widerlegbare - Vermutung der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu (ebenso HessVGH, Beschluss vom 14.1.2002 - 2 TG 3008/01 - ; a.A. wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.11.2000, DAR 2001, 183). - VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 2213/01
Fahreignungszweifel nach Kokainkonsum
Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2004 - 3 K 62/04
Er erkennt Ausnahmen von der Regel dann an, wenn in der Person des Betäubungsmittelkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind (…VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24.5.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, S. 23 und vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01 - VBlBW 2003, S. 25). - BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2004 - 3 K 62/04
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 20.6.2002 (1 BvR 2062/96 - NJW 2002, S. 2378) einerseits betont, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben es gebieten, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen.
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98
Fahrerlaubnisentziehung: Zweifel an der Kraftfahreignung bei Cannabiskonsum - …
Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2004 - 3 K 62/04
Ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung wegen mangelnder Fahreignung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dann vor, wenn gegenwärtig die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Betreffenden die zum Führen eines Kraftfahrzeugs unumgängliche körperliche und geistige Eignung fehlt und somit ernstlich zu befürchten ist, dass er bereits vor einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 6.7.1998 - 10 S 639/98 - und vom 29.9.1994 - 10 S 2383/94 - m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02
Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum
Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2004 - 3 K 62/04
Er erkennt Ausnahmen von der Regel dann an, wenn in der Person des Betäubungsmittelkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24.5.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, S. 23 …und vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01 - VBlBW 2003, S. 25). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97
Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem
Auszug aus VG Stuttgart, 27.01.2004 - 3 K 62/04
Dementsprechend kommt der Bewertung in Ziffer 9.1 der Anlage 4 nur eine - widerlegbare - Vermutung der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu (ebenso HessVGH, Beschluss vom 14.1.2002 - 2 TG 3008/01 - ; a.A. wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.11.2000, DAR 2001, 183).