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   VG Stuttgart, 27.04.2016 - 8 K 5239/15   

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VG Stuttgart, 27.04.2016 - 8 K 5239/15 (https://dejure.org/2016,20991)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.04.2016 - 8 K 5239/15 (https://dejure.org/2016,20991)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. April 2016 - 8 K 5239/15 (https://dejure.org/2016,20991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 Abs 1a PBefG, § 12 Abs 6 PBefG, § 13 Abs 2a PBefG, § 13 Abs 2b PBefG
    Konkurrentenklage gegen Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsverfahren; Gewerblicher Straßenverkehr (Personenbeförderungsrecht) - Auswahlentscheidung; Linienverkehrsgenehmigung; Verkehrsbedienung; Gleichwertige Verkehrsleistung; Verbindliche Zusicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Auswahl zwischen konkurrierenden Genehmigungsanträgen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2015 - 7 A 10718/14

    Auswahlentscheidung bei mehreren konkurrierenden Anträgen auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2016 - 8 K 5239/15
    Die Bestimmungen des § 13 PBefG schützen den Bewerber um eine Linienverkehrsgenehmigung, der - wie hier die Klägerin - geltend macht, die Genehmigung habe ihr und nicht ihrer Konkurrentin erteilt werden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6/99 -, BVerwGE 127, 42, juris, Rn. 16 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.03.2009 - 3 S 2455/06, juris, Rn. 35; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.04.2015 - 7 A 10718/14 -, juris, Rn. 20).

    An dieser Rechtslage hat sich durch die Einfügung des § 13 Abs. 2 b PBefG mit Wirkung vom 01.01.2013 (vgl. Gesetz vom 14.12.2012, BGBl. I S. 2598) nichts geändert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.04.2015, a.a.O., Rn. 28 ff.).

    Dies gilt auch im Rahmen der nach § 13 Abs. 2 b PBefG vorzunehmenden Prüfung, wer - gemessen an den öffentlichen Verkehrsbedürfnissen - die beste Verkehrsbedienung anbietet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.04.2015, a.a.O., Rn. 32).

    Gegenstand einer verbindlichen Zusicherung können alle Standards des geplanten Verkehrs sein, z. B. Tarife, Fahrpläne und technische Spezifikationen der eingesetzten Fahrzeuge (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.04.2015, a.a.O., Rn. 35).

    Ebenso wird die erforderliche Zustimmung zu einer Änderung des Fahrplans oder der Beförderungsentgelte und -bedingungen in der Regel nicht erteilt, wenn diese einer verbindlichen Zusicherung widerspricht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.04.2015, a.a.O., Rn. 36 mit Verweis auf §§ 40 Abs. 2 a, 39 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 3 PBefG).

    Gleiches gilt in den Fällen, in denen die berechtigte Erwartung besteht, dass der von einem Unternehmer verbindlich zugesicherte Standard von dem konkurrierenden Unternehmer auch ohne entsprechende Zusicherung ebenfalls für die gesamte Laufzeit der Genehmigung eingehalten wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.04.2015, a.a.O., Rn. 37, 38).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2016 - 8 K 5239/15
    Die Bestimmungen des § 13 PBefG schützen den Bewerber um eine Linienverkehrsgenehmigung, der - wie hier die Klägerin - geltend macht, die Genehmigung habe ihr und nicht ihrer Konkurrentin erteilt werden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6/99 -, BVerwGE 127, 42, juris, Rn. 16 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.03.2009 - 3 S 2455/06, juris, Rn. 35; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.04.2015 - 7 A 10718/14 -, juris, Rn. 20).

    Die Genehmigungsansprüche der konkurrierenden Bewerber nach §§ 2, 13 PBefG reduzieren sich in einer solchen Konkurrenzsituation jeweils auf das Recht auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung der Behörde, die vom Gericht nach § 114 VwGO nur daraufhin überprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind, oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.03.2009, a.a.O, Rn. 62, m.w.N.).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2016 - 8 K 5239/15
    Die Bestimmungen des § 13 PBefG schützen den Bewerber um eine Linienverkehrsgenehmigung, der - wie hier die Klägerin - geltend macht, die Genehmigung habe ihr und nicht ihrer Konkurrentin erteilt werden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6/99 -, BVerwGE 127, 42, juris, Rn. 16 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.03.2009 - 3 S 2455/06, juris, Rn. 35; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.04.2015 - 7 A 10718/14 -, juris, Rn. 20).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2016 - 8 K 5239/15
    Die Bestimmungen des § 13 PBefG schützen den Bewerber um eine Linienverkehrsgenehmigung, der - wie hier die Klägerin - geltend macht, die Genehmigung habe ihr und nicht ihrer Konkurrentin erteilt werden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6/99 -, BVerwGE 127, 42, juris, Rn. 16 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.03.2009 - 3 S 2455/06, juris, Rn. 35; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.04.2015 - 7 A 10718/14 -, juris, Rn. 20).
  • VG Oldenburg, 27.02.2018 - 7 A 83/17

    Ausbildungsverkehr; Ausgleichszahlung; Ausschlussfrist; Busverkehr; Darlegung;

    § 12 Abs. 6 PBefG regelt im Interesse einer fairen Durchführung des Verfahrens und des Aufgabenträgers eine Ausschlussfrist für die Stellung eigenwirtschaftlicher Anträge, die nach Satz 2 der Bestimmung nur im - hier nicht vorliegenden - Einvernehmen mit dem Aufgabenträger unbeachtlich bleiben kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 13 A 208/16 - juris, Rn. 15 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 22. April 2016 - 8 K 5239/15 - juris, Rn. 143; BT-Drs. 17/8233, S. 15).
  • VG Münster, 24.09.2018 - 10 K 4438/16
    Unabhängig von der Frage, ob die von der Genehmigungsbehörde zu treffende Entscheidung eine Ermessensentscheidung ist, die von dem Gericht auf der Grundlage von § 114 VwGO zu überprüfen ist, entspricht es jedenfalls dem Zweck der Ermächtigung des § 13 PBefG, dass der Genehmigungsbehörde bei der Bewertung von öffentlichen Verkehrsbedürfnissen unterschiedlichster Art und ihrer befriedigenden Bedienung und damit auch bei Beantwortung der Frage, wie gewichtig einzelne öffentliche Verkehrsinteressen sowohl für sich gesehen als auch im Verhältnis zu anderen sind, ein Beurteilungsspielraum zusteht, vgl. BVerwG, Urteil vom 28 Juli 1989 - 7 C 89.87 - , juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2015 - 7 A 10718/14 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 27. April 2016 - 8 K 5239/15 -, juris, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt.
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