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   VG Stuttgart, 28.06.2011 - 2 K 2277/11   

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VG Stuttgart, 28.06.2011 - 2 K 2277/11 (https://dejure.org/2011,6756)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.06.2011 - 2 K 2277/11 (https://dejure.org/2011,6756)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 2 K 2277/11 (https://dejure.org/2011,6756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts / Verwaltungsgerichtshofs bei Änderung von bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlüssen; hier. "Stuttgart 21"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Zuständigkeitsvorschrift des § 48 S. 1 Nr. 7 VwGO hinsichtlich Planänderungen bzgl. wasserrechtlicher Erlaubnisse und Befreiungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag des BUND gegen Stuttgart 21

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag des BUND gegen Stuttgart 21 an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verwiesen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1079
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1993 - 5 S 1778/93

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG betreffend Planfeststellungsverfahren für

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2011 - 2 K 2277/11
    Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn es um nachträgliche Schutzauflagen (vgl. § 75 Abs. 2 VwVfG) geht, welche außerhalb eines Planfeststellungsverfahrens behandelt und entschieden werden (Bier a.a.O. und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.09.1993 - 5 S 1778/93 -, NVwZ 1995, 179).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2009 - 4 MB 14/09

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2011 - 2 K 2277/11
    Wie eine Änderung und ein diesbezüglicher Antrag zu beurteilen ist und welche der Verfahrensformen gewählt wird - also entweder eine Unterbleibensentscheidung nach § 75 Abs. 7 VwVfG (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.03.2009 - 4 MB 14/09 - ) oder ein Planergänzungverfahren nach § 76 Abs. 2 oder 3 VwVfG - hat die Planfeststellungsbehörde zu entscheiden.
  • VGH Bayern, 20.10.2003 - 8 AE 03.40047

    Rechtmäßigkeit des Rückbaus eines bestehenden Gehweges und Radwegs zum Zwecke der

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2011 - 2 K 2277/11
    Der vom Antragsteller geltend gemachte Anspruch auf Sicherung seiner Beteiligung an dem seiner Auffassung nach durchzuführenden Planfeststellungsverfahren ist deshalb vergleichbar mit einem geltend gemachten Unterlassungsanspruch wegen einer rechtswidrig unterbliebenen Planfeststellung, für welchen die Vorschrift des § 48 Satz 1 Nr. 7 VwGO zu Recht angewendet wird, da es hier um die Beurteilung planfeststellungsrechtlicher Fragen geht (so BayVGH, Beschl. v. 20.10.2003 - 8 AE 03.40047 - NVwZ-RR 2004, 240).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für straßenrechtliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2011 - 2 K 2277/11
    Der VGH Baden-Württemberg hat in einem Verfahren seine sachliche Zuständigkeit bejaht, in dem es um zusätzliche Schutzvorkehrungen ging, die in einem Planfeststellungsbeschluss ablehnend beschieden worden waren (Urt. v. 11.07.1995 - 8 S 434/95 - NVwZ-RR 1996, 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 848/05

    Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2011 - 2 K 2277/11
    Diese beginnt vielmehr bei richtigem Verständnis erst nach dem Knoten (so - wenn auch nicht entscheidungserheblich - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2006 - 5 S 848/05 - zu der vergleichbaren Regelung in der Anlage zu § 1 des Schienenwegeausbaugesetzes).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2010 - 5 S 2335/10

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei Streit um Maßnahmen der Ausführung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2011 - 2 K 2277/11
    Für diese Fälle verbleibt es bei der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach § 45 VwGO (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.2010 - 5 S 2335/10 - NVwZ 2011, 126).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 11 A 6.99

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2011 - 2 K 2277/11
    Hierzu zählt zum Beispiel auch ein Streit, ob bestimmte Bauarbeiten schon im Vorgriff auf ein erst nachfolgendes Planfeststellungsverfahren ausgeführt werden dürfen (Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, Stand Mai 2010, RdNr. 9 zu § 48 unter Hinweis auf BVerwG NVwZ 2000, 1168).
  • BVerwG, 15.06.2011 - 7 VR 8.11

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Streitigkeiten, die

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2011 - 2 K 2277/11
    Die Norm ist daher dahingehend weit auszulegen, dass sie alle Verwaltungsstreitsachen erfasst, die einen unmittelbaren Bezug zu konkreten Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren haben (so BVerwG, Beschl. v. 15. Juni 2011 - 7 VR 8.11 - zu der vergleichbaren Vorschrift des § 5 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes).
  • VG Hamburg, 31.01.2012 - 15 E 3102/11

    Polizeiliche Befugnis straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zur Regelung einer

    Hierdurch steht die genehmigungsrechtliche Bewältigung des Vorhabens, deren rechtliche Überprüfung beim Oberverwaltungsgericht konzentriert werden soll, nicht in Rede (vgl. entsprechend BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011,7 VR 8/11 Juris Rn. 5 f.; vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 28.6.2011, 2 K 2277/11, Juris Rn. 12; anders aber für den Fall, in dem darum gestritten wird, ob bestimmten tatsächlichen Maßnahmen ein Planfeststellungsverfahren hätte vorausgehen müssen, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2011, 11 D 93/09.AK, Juris Rn. 26 ).
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