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   VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3162/05   

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VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3162/05 (https://dejure.org/2005,35347)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.09.2005 - 11 K 3162/05 (https://dejure.org/2005,35347)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. September 2005 - 11 K 3162/05 (https://dejure.org/2005,35347)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Geltungsbereichs für den Reisepass und Personalausweis; Beschränkung auf Grund Unterbindung gewalttätiger Ausschreitungen mit Blick auf das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland bei einem Fussballspiel; Begriff der ...

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ausreiseverbot für VFB-Fans bestätigt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94

    Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs eines Reisepasses - Berücksichtigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3162/05
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung "bestimmte Tatsachen" sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichste-hen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74 ff.; VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 18.05.1994, DVBI. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Passinhaber bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr die räumliche Beschränkung des Reisepasses (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 07.06.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 67.67

    Gefährdung der inneren oder der äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3162/05
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung "bestimmte Tatsachen" sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichste-hen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74 ff.; VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 18.05.1994, DVBI. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Als eine Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschlands im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG können unter besonderen Umständen auch Handlungen gewertet werden, die geeignet sind, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3167/05

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Geltungsbereichs für den Reisepass und

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3162/05
    Daran dürfte sich auch nichts durch den Umstandändern, dass unter den Anhängern einer Club-Mannschaft - anders als bei den Fans der National-Mannschaft - ohne weiteres auch ausländische Staatsangehörige vertreten sein dürften (vgl. den, einen italienischen Staatsangehörigen betreffenden Parallelfall 11 K 3167/05).

    Andererseits fehlen beim Antragsteller weiter gehende Anhaltspunkte, wie etwa eine Speicherung in der "Gewalttäter-Sport"-Datei (vgl. den Parallelfall 11 K 3156/05) bzw. eine Speicherung in den polizeilichen Informationssystemen des Landes in Zusammenhang mit Gewaltdelikten (vgl. den Parallelfall 11 K 3167/05).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3162/05
    Die Frage, ob und mit welchem Gewicht durch die Anwesenheit eines deutschen Staatsangehörigen in einem anderen Land Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet werden, unterliegt uneingeschränkt der richterlichen Überprüfung (hierzu und zum Nachfolgenden, VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 14. Juni 2000 - 1 S 1271/00 - DVBI 2000, 1630 = NJW 2000, 3658 = DÖV 2000, 1011).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3162/05
    Wäre ein solches besonderes Interesse nicht zu erkennen, so wäre in der Tat der Wegfall der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs nicht gerechtfertigt und diese Wirkung müsste allein deshalb entsprechend dem Grundsatz des § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO vom Gericht wieder hergestellt werden (vgl. eingehend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997-13 S 1132/96 - mit zahlreichen w. N.).
  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05

    Reisepaß und Personalausweis; Beschränkung der Geltungsbereiche; Gefährdung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3162/05
    Andererseits fehlen beim Antragsteller weiter gehende Anhaltspunkte, wie etwa eine Speicherung in der "Gewalttäter-Sport"-Datei (vgl. den Parallelfall 11 K 3156/05) bzw. eine Speicherung in den polizeilichen Informationssystemen des Landes in Zusammenhang mit Gewaltdelikten (vgl. den Parallelfall 11 K 3167/05).
  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2110/06
    Zwar wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.09.2005 Az.: 11 K 3162/05 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen eine Verfügung (Passbeschränkung) der Stadt Leonberg anlässlich des Fußballspiels VfB S - NK D am 29.09.2005 in Slowenien wiederhergestellt, im Wesentlichen mit der Begründung, es sei nicht mit der notwendigen Sicherheit zu erkennen, dass von dem Antragsteller durch seine Beziehungen zur Hooliganszene ein entsprechendes Gefahrenpotential ausgehe.
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