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   VG Stuttgart, 29.03.2012 - 11 K 4541/11   

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https://dejure.org/2012,16286
VG Stuttgart, 29.03.2012 - 11 K 4541/11 (https://dejure.org/2012,16286)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2012 - 11 K 4541/11 (https://dejure.org/2012,16286)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2012 - 11 K 4541/11 (https://dejure.org/2012,16286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht der Ausländerbehörde zum Wiederaufgreifen eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 51 Abs. 5 LVwVfG,BW i.V.m. §§ 48, 49 LVwVfG,BW

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Niederlassungserlaubnis - Familiennachzug; Niederlassungserlaubnis; Rückwirkende Erteilung der Aufenthaltserlaubnis; Beratungspflicht der Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.03.2012 - 11 K 4541/11
    Auch die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist möglich, wenn hieran ein schutzwürdiges Interesse besteht (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 09.06.2009 -1 C 7/08 -, ).

    In der entsprechenden Entscheidung vom 09.06.2009 (-1 C 7/08 -, zit. n. ) heißt es.

    36 In Konsequenz der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 09.06.2009, a.a.O.) bedeutet dies, eine Ausländerbehörde muss immer dann auf die Möglichkeit einer Antragstellung auf Erteilung einer rückwirkenden Aufenthaltserlaubnis hinweisen, wenn sie erkennt, dass a) die maßgeblichen Voraussetzungen schon in der Vergangenheit vorgelegen haben und b) mit Blick auf ein künftiges Daueraufenthaltsrecht für den Betroffenen eine günstige Wirkung möglich ist.

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.03.2012 - 11 K 4541/11
    Diese Möglichkeit des Wiederaufgreifens findet ihre Rechtsgrundlage in § 51 Abs. 5 LVwVfG i.V.m. §§ 48 und 49 LVwVfG (BVerwG, Urt. v. 22.10.2009 - 1 C 15/08 -, zit. n. ; Urt. v. 7.09.1999 - 1 C 6.99 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 20 S. 16; Urt. v. 21.03.2000 - 9 C 41.99 -, BVerwGE 111, 77 ).

    Mit der Befugnis der Behörde, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, korrespondiert ein - gerichtlich einklagbarer (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) - Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07 -, InfAuslR 2008, 94; BVerwG, Urteil vom 21.03.2000 a.a.O.).

  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.03.2012 - 11 K 4541/11
    Mit der Befugnis der Behörde, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, korrespondiert ein - gerichtlich einklagbarer (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) - Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07 -, InfAuslR 2008, 94; BVerwG, Urteil vom 21.03.2000 a.a.O.).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.03.2012 - 11 K 4541/11
    In diesem Sinne hat der Senat ein schutzwürdiges Interesse angenommen, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an der Ausländer den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (Urteile vom 27. Januar 2009 - BVerwG 1 C 40.07 - DVBl 2009, 650 und vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 14.97 - Buchholz 402.240 § 24 AuslG 1990 Nr. 3 m.w.N.).".
  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.03.2012 - 11 K 4541/11
    In diesem Sinne hat der Senat ein schutzwürdiges Interesse angenommen, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an der Ausländer den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (Urteile vom 27. Januar 2009 - BVerwG 1 C 40.07 - DVBl 2009, 650 und vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 14.97 - Buchholz 402.240 § 24 AuslG 1990 Nr. 3 m.w.N.).".
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 1 S 1136/05

    Ermessensfehlerhafter Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.03.2012 - 11 K 4541/11
    Als Ausdruck der aus dem Rechtsstaatsprinzip i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip folgenden Betreuungs- und Fürsorgepflicht des Staates setzt die Belehrungspflicht keine vorangehende Anfrage voraus, sie ist von der Behörde vielmehr von Amts wegen zu erfüllen (VGH Ba.-Wü., Beschl. v. 20.06.2006 - 1 S 1136/05 -, zit. n. ; vgl. auch P. Stelkens/Kallerhoff in: Stelkens u.a. , VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 25 Rn. 30, 34).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.03.2012 - 11 K 4541/11
    Diese Möglichkeit des Wiederaufgreifens findet ihre Rechtsgrundlage in § 51 Abs. 5 LVwVfG i.V.m. §§ 48 und 49 LVwVfG (BVerwG, Urt. v. 22.10.2009 - 1 C 15/08 -, zit. n. ; Urt. v. 7.09.1999 - 1 C 6.99 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 20 S. 16; Urt. v. 21.03.2000 - 9 C 41.99 -, BVerwGE 111, 77 ).
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