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   VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19   

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VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19 (https://dejure.org/2020,34346)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.10.2020 - 14 K 2981/19 (https://dejure.org/2020,34346)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 14 K 2981/19 (https://dejure.org/2020,34346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Gutachten als amtliche Information im Sinne des badenwürttembergischem Informationsfreiheitsgesetzes - Schweigepflichtentbindung durch Insolvenzverwalter

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Personenbezogene Daten - Ablehnungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. wegen Gewährung von Informationszugang abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. wegen Gewährung von Informationszugang

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 19.15

    Abschluss des Verfahrens; Aufklärungsrüge; Funktionsfähigkeit und

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19
    Solche - eng zu verstehenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2017 - BVerwG 7 C 19.15 -, juris Rn. 24 m.w.N. etwa zur bundesrechtlichen Vorschrift § 3 Nr. 7 IFG) - Ausschlussgründe, die der Gewährung des Informationszugangs an die Beigeladenen entgegenstehen könnten, liegen jedoch nicht vor.

    Auch ein objektiv schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit der Information (vgl. zu dessen Erforderlichkeit: BVerwG, Urteil vom 30.03.2017 - 7 C 19.15 -, juris Rn. 24 m.w.N. zum gleichlautenden § 3 Nr. 7 IFG) ist nicht vorhanden.

    Damit, dass die Ausschlusstatbestände eng zu verstehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2017 - 7 C 19.15 -, juris Rn. 24 m.w.N. zum gleichlautenden § 3 Nr. 7 IFG), wäre es nicht vereinbar, wenn bereits der Umstand, dass eine Information vertraulich erhoben oder übermittelt wird, für sich genommen ohne Hinzutreten eines objektiv anzuerkennenden Schutzbedürfnisses zum Ausschluss des Informationszugangs führte.

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19
    Zwar erstreckt sich das Berufsgeheimnis hier grundsätzlich auf die Unterlagen, die dem sogenannten "aufsichtsrechtlichen Geheimnis" zuzurechnen sind, doch betrifft dieses schützenswerte Angaben über interne Vorgänge bei der Aufsichtsbehörde (BVerwG, Urteil vom 10.04.2019 - 7 C 23.18 -, juris Rn. 22).

    Soweit hier als Ergebnis aufsichtsrechtlicher Maßnahmen Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen in den Unterlagen enthalten sind, fallen selbst diese danach nur im Ausnahmefall unter das spezifische aufsichtsrechtliche Geheimnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.2019 - 7 C 23.18 -, juris Rn. 60 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19
    Ein solches ist anzuerkennen, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, den Konkurrenten exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachhaltig zu beeinflussen (Wettbewerbsrelevanz; vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 18.19

    Akteneinsicht; BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Geschäftsgeheimnis;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19
    Dabei findet das Geschäftsgeheimnisgesetz gemäß § 1 Abs. 2 GeschGehG auf öffentlich-rechtliche Vorschriften zur Geheimhaltung, Erlangung, Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen und damit auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz keine Anwendung; das gilt auch für die Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 1 GeschGehG (vgl. BT-Drucks. 19/4724, S. 23; ebenso Guckelberger, in: BeckOK Informations- und Medienrecht, Stand 01.11.2019, IFG § 6 Rn. 17.1; offengelassen: BVerwG, Urteil vom 30.01.2020 - 10 C 18.19 -, juris Rn. 24).
  • OLG Hamm, 27.02.2018 - 4 Ws 9/18

    Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht eines Berufsgeheimnisträgers mit

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19
    Hinsichtlich einer gegenüber der E. eG begründeten Verschwiegenheitspflicht steht die Entbindungsbefugnis daher allein der juristischen Person zu, denn das Mandatsverhältnis wird nicht mit dem jeweils handelnden Organ, sondern mit der juristischen Person abgeschlossen, die Herrin des Mandats ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2018 - 4 Ws 9/18 -, juris).
  • EuGH, 19.06.2018 - C-15/16

    Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19
    Dieser hat in seinem Urteil vom 19.06.2018 (C-15/16, juris) ausgeführt, Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates sei dahin auszulegen, dass weder alle Informationen, die das überwachte Unternehmen beträfen und von ihm an die zuständige Behörde übermittelt worden seien, noch alle in der Überwachungsakte enthaltenen Äußerungen dieser Behörde, einschließlich ihrer Korrespondenz mit anderen Stellen, ohne weitere Voraussetzungen vertrauliche Informationen darstellten, die infolgedessen von der in dieser Vorschrift aufgestellten Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gedeckt seien.
  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19
    Geschäftsgeheimnisse betreffen den kaufmännischen Bereich (vgl. Schoch, Komm. zum IFG, 2. Aufl. 2016, § 6 Rn. 103) und umfassen nach dem hergebrachten öffentlich-rechtlichen Verständnis, das sich am gewachsenen Begriffsverständnis des Wettbewerbsrechts orientiert (BVerwG, Beschluss vom 25.07.2013 - 7 B 45.12 -, juris Rn. 10), alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.
  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 22.15

    Kein Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des Statistischen Bundesamts zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19
    Unter der Geltung des Informationsfreiheitsgesetzes bleibt geheim, was nach anderen Vorschriften geheim gehalten werden muss (BVerwG, Urteil vom 29.06.2017 - 7 C 22.15 - NVwZ 2018, 179, juris Rn. 12 m.w.N.), wozu auch die Verschwiegenheitspflicht der Wirtschaftsprüfer nach § 43 Abs. 1 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer - Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO) gehört, die in § 10 der Berufssatzung der Wirtschaftsprüferkammer für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer näher ausgestaltet ist.
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19
    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 6 Satz 2 LIFG, die absolut geschützt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 12.13 -, juris Rn. 30), führen vorliegend ebenfalls nicht zu einem Ausschlussgrund.
  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 441/14

    Vernehmung von durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19
    Die Verschwiegenheitspflicht schützt neben dem allgemeinen Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand regelmäßig nur den Auftraggeber (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2016 - VI ZR 441/14 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 5.08

    Informationszugang; Materialien zu einem Gesetzgebungsvorhaben; Vorbereitung von

  • VG Berlin, 19.07.2018 - 2 K 348.16

    Anspruch auf Informationszugang im Falle der Beauftragung eines

  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

  • BGH, 05.07.2016 - VI ZR 325/15

    Vernehmung von durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • OLG Zweibrücken, 08.12.2016 - 1 Ws 334/16

    Strafverfahren: Befugnis des Insolvenzverwalters für eine insolvente GmbH zur

  • OLG Hamm, 17.08.2017 - 4 Ws 130/17

    Zeugnisverweigerungsrecht; Berufsgeheimnisträger; Wirtschaftsprüfer; juristische

  • OLG Nürnberg, 18.06.2009 - 1 Ws 289/09

    Strafverfahren: Entbindung eines Wirtschaftsprüfers von seiner Schweigepflicht

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

  • VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20

    Anspruch auf Auskunft über einen zwischen einer Gemeinde und einer privaten Firma

    Die Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 10 LIFG BW bezweckt allein den Schutz von Informanten und Hinweisgebern und soll die - freiwillige - Bereitschaft der Bürger zur Kooperation mit der Verwaltung fördern (VG Stuttgart, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 14 K 2981/19 -, BeckRS 2020, 35538 Rn. 38).

    Ein Interesse an der Nichtverbreitung wird anerkannt, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Konkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (so zuletzt zu der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 13 m.w.N.; vgl. zu dem wortlautgleichen § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UVwG VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 - 10 S 436/15 -, juris Rn. 51; ferner Bayerischer VGH, Beschluss vom 07. Januar 2020 - 8 ZB 18.1652 -, juris Rn. 21; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08. Januar 2014 - 10 A 11064/13 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 5 A 413/11 -, juris Rn. 150; vgl. zu § 6 LIFG VG Stuttgart, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 14 K 2981/19 -, juris Rn. 44).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 10 S 4275/20

    Informationsrechtlicher Zugang zu einem Gutachten; Geschäftsgeheimnisschutz;

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Oktober 2020 - 14 K 2981/19 - wird abgelehnt.

    Der Streitwert wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29.10.2020 - 14 K 2981/19 - auf 20.000,-- EUR festgesetzt.

  • VG Freiburg, 11.12.2023 - 10 K 390/22

    Informationsrechtlicher Anspruch auf Einsicht in die Akten eines

    Ein Interesse an der Nichtverbreitung wird anerkannt, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Konkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (so zuletzt zu der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 13 m.w.N.; vgl. zu dem wortlautgleichen § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UVwG VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 - 10 S 436/15 -, juris Rn. 51; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 12 B 20/20 -, juris Rn. 46 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 8 ZB 18.1652 -, juris Rn. 21; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 10 A 11064/13 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 5 A 413/11 -, juris Rn. 150; vgl. zu § 6 LIFG Baden-Württemberg VG Stuttgart, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 14 K 2981/19 -, juris Rn. 44).
  • VG Karlsruhe, 19.10.2023 - 7 K 2578/22

    Übergabe der Fragen des Tests für Medizinische Studiengänge

    Ein Interesse an der Nichtverbreitung wird anerkannt, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Konkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (so: VG Freiburg, Urteil vom 30.11.2021 - 10 K 4047/20 -, juris mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerwG und des VGH Baden-Württemberg; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 10 C 22.19 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2017 - 10 S 436/15 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2020 - 8 ZB 18.1652 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.01.2014 - 10 A 11064/13 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2013 - 5 A 413/11 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2020 - 14 K 2981/19 -, juris).
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