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   VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09   

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https://dejure.org/2010,7784
VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09 (https://dejure.org/2010,7784)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.2010 - 2 K 639/09 (https://dejure.org/2010,7784)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 2010 - 2 K 639/09 (https://dejure.org/2010,7784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rücknahme von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton - PPK

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung der Kosten der Rücknahme von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton; Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit bei Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Charakters einer Mitbenutzungspflicht i.R.d. Mitbenutzung von ...

  • ra.de
  • oekon-gmbh.de

    Rücknahme von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton - PPK

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallbeseitigung - Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Karton; Mitbenutzungspflicht; Abstimmungserklärung; Angemessenes Entgelt; Rechtsweg; Leistungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Privates Altpapiersammelunternehmen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage des Landkreises Böblingen gegen die Gesellschaft Der Grüne Punkt wegen Kosten der Rücknahme von gebrauchten Verkaufsverpackungen teilweise erfolgreich

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage des Landkreises Böblingen gegen die Gesellschaft Der Grüne Punkt wegen Kosten der Rücknahme von gebrauchten Verkaufsverpackungen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Würzburg, 25.10.2005 - W 4 K 05.411
    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09
    Diese Grundsätze gelten für die Grundpflichten der Systeme nach § 6 Abs. 3 VerpackV, zu denen neben der Abstimmungspflicht des § 6 Abs. 4 S. 1 VerpackV auch die Benutzungspflicht des § 6 Abs. 4 S. 5 VerpackV gehört (vgl. zum öffentlich-rechtlichen Charakter der Abstimmungserklärung VG Würzburg, Urteil vom 25.10.2005 - W 4 K 05.411 - und zum öffentlich-rechtlichen Charakter der Pflichten aus § 6 Abs. 3 VerpackV a.F. VG Köln, Beschluss vom 24.01.1997 - 4 L 3105/96 -, NVwZ 1998, 315 und Urteil vom 08.02.2007 - 13 K 9221/04 - ).

    Auch der hilfsweise gestellte Feststellungsantrag ist zulässig (s.a. VG Würzburg, Urteil vom 25.10.2005 a.a.O.).

    31 Die Mitbenutzungspflicht in § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV betrifft entgegen der Auffassung der Beklagten nicht nur solche Sammeleinrichtungen, die beim Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahre 1991 und der Einführung des dualen Systems 1998 vorhanden waren (so aber unter Hinweis auf BR-Drucks. 236/91, S. 12 VG Würzburg, Urteil vom 25.10.2005 a.a.O.).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn und soweit der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zulässigerweise die Überlassung bestimmter Abfallfraktionen (z.B. Verkaufsverpackungen aus PPK) durch Satzung ausgeschlossen hat (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 25.10.2005 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 16.07.2003 - 6 UE 3127/01

    Freistellung systembeteiligter Verpackungshersteller von Pflichten nach VerpackV

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09
    Die Beklagte hat durch die Feststellung nach § 6 Abs. 3 VerpackV eine öffentlich-rechtliche Rechtsposition erworben, die ihr unter anderem Abwehransprüche gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern verleiht (so zu Recht Hessischer VGH, Beschluss vom 20.08.1999 - 8 TG 3140/98 -, NVwZ 2000, 92 und Urteil vom 16.07.2003 - 6 UE 3127/01 -, DöV 2004, 132).

    Die dieser Auffassung scheinbar entgegenstehende Entscheidung eines anderen Senats des Hessischen VGH (Urteil vom 16.07.2003 a.a.O.) spricht den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern lediglich die Berechtigung ab, durch Einrichtung eines eigenen Sonderregimes gezielt beim Endverbraucher Verkaufsverpackungen zu erfassen, was in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend so gesehen wird (vgl. etwa VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2004 - 17 L 3190/04 -, AbfallR 2005, 45 m.w.N. und Baars a.a.O. Rn 127).

    Mit den Abstimmungs- und Mitbenutzungspflichten setzt sie nämlich Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.1994 (ABl. L 365/10 vom 31.12.1994) um, nach welchem die nationalen Behörden die Befugnis haben sollen, sich an privaten Entsorgungssystemen zu beteiligen (so auch Hessischer VGH Urteil vom 16.07.2003 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98

    Erfassung und Verwertung von Verpackungsabfällen - duales System - Schutz gegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09
    Die Beklagte hat durch die Feststellung nach § 6 Abs. 3 VerpackV eine öffentlich-rechtliche Rechtsposition erworben, die ihr unter anderem Abwehransprüche gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern verleiht (so zu Recht Hessischer VGH, Beschluss vom 20.08.1999 - 8 TG 3140/98 -, NVwZ 2000, 92 und Urteil vom 16.07.2003 - 6 UE 3127/01 -, DöV 2004, 132).

    Zwar ist durch die Verpackungsverordnung betreffend die von ihr erfassten Gegenstände neben die öffentlich-rechtliche Entsorgungspflicht der Entsorgungsträger eine Privatisierung der Einsammel- und Entsorgungspflicht getreten (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20.08.1999 a.a.O.), die aber entgegen der Auffassung der Beklagten nicht zu einer vollständigen Entlassung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus der Verpflichtung zur Entsorgung auch von Verkaufsverpackungen geführt hat.

    Diese bleiben vielmehr zu deren Entsorgung verpflichtet, wenn sie ihnen überlassen werden (Baars in Fluck a.a.O.), wozu die Endverbraucher nach wie vor berechtigt sind (so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 20.08.1999 a.a.O.).

  • VG Gießen, 31.01.2001 - 6 E 1972/97
    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09
    Wie die Durchsetzung der Mitbenutzungspflicht dient auch das Erfordernis der Abstimmung und die Pflicht hierzu der Gewährleistung einer funktionsfähigen Abfallentsorgung und ist daher noch auf der ersten, öffentlich-rechtlichen Ebene des Verhältnisses der privaten Systeme zu den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angesiedelt (siehe auch VG Gießen, Urteil vom 31.01.2001 - 6 E 1972/97 -, NVwZ 2002, 238).

    Diese rechtliche Situation des Ineinandergreifens von Entsorgungs- und Rücknahmepflichten (Baars a.a.O. Rn 102; das VG Gießen spricht zutreffend von "kumulativer Zuständigkeit", Urteil vom 31.01.2001 - 6 E 1972/97 -, NVwZ 2002, 238) ist auch der Grund dafür, dass richtigerweise die nach § 6 Abs. 4 Satz 1 VerpackV erforderliche Abstimmung nicht als einmaliger Vorgang anzusehen ist, sondern einen dauernden Prozess darstellt (so zu Recht VG Würzburg a.a.O.).

  • VG Köln, 08.02.2007 - 13 K 9221/04

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Landkreises gegen einen

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09
    Diese Grundsätze gelten für die Grundpflichten der Systeme nach § 6 Abs. 3 VerpackV, zu denen neben der Abstimmungspflicht des § 6 Abs. 4 S. 1 VerpackV auch die Benutzungspflicht des § 6 Abs. 4 S. 5 VerpackV gehört (vgl. zum öffentlich-rechtlichen Charakter der Abstimmungserklärung VG Würzburg, Urteil vom 25.10.2005 - W 4 K 05.411 - und zum öffentlich-rechtlichen Charakter der Pflichten aus § 6 Abs. 3 VerpackV a.F. VG Köln, Beschluss vom 24.01.1997 - 4 L 3105/96 -, NVwZ 1998, 315 und Urteil vom 08.02.2007 - 13 K 9221/04 - ).

    Er hat auch erfolglos sein Mitbenutzungsbegehren vorab gegenüber der Beklagten geltend gemacht, weshalb ein Bedürfnis für gerichtlichen Rechtsschutz nicht verneint werden kann (VG Köln, Urteil vom 08.02.2007 a.a.O.).

  • VG Köln, 24.01.1997 - 4 L 3105/96
    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09
    Diese Grundsätze gelten für die Grundpflichten der Systeme nach § 6 Abs. 3 VerpackV, zu denen neben der Abstimmungspflicht des § 6 Abs. 4 S. 1 VerpackV auch die Benutzungspflicht des § 6 Abs. 4 S. 5 VerpackV gehört (vgl. zum öffentlich-rechtlichen Charakter der Abstimmungserklärung VG Würzburg, Urteil vom 25.10.2005 - W 4 K 05.411 - und zum öffentlich-rechtlichen Charakter der Pflichten aus § 6 Abs. 3 VerpackV a.F. VG Köln, Beschluss vom 24.01.1997 - 4 L 3105/96 -, NVwZ 1998, 315 und Urteil vom 08.02.2007 - 13 K 9221/04 - ).

    Das § 6 VerpackV zugrunde liegende Kooperations- und Konsensprinzip hindert nur eine einseitige Durchsetzung der Pflicht (s.a. VG Köln, Beschluss vom 24.01.1997 a.a.O.), nicht jedoch deren gerichtliche Geltendmachung.

  • VG Düsseldorf, 24.11.2004 - 17 L 3190/04

    Rechtmäßigkeit einer abfallrechtlichen Ordnungsverfügung hinsichtlich der

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09
    Hier besteht keine Vertragsfreiheit im Sinne einer Abschlussfreiheit, sondern es besteht eine in der Verordnung auferlegte, im öffentlichen Interesse geregelte Pflicht (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2004 - 17 L 3190/04 -, AbfallR 2005, 45).

    Die dieser Auffassung scheinbar entgegenstehende Entscheidung eines anderen Senats des Hessischen VGH (Urteil vom 16.07.2003 a.a.O.) spricht den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern lediglich die Berechtigung ab, durch Einrichtung eines eigenen Sonderregimes gezielt beim Endverbraucher Verkaufsverpackungen zu erfassen, was in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend so gesehen wird (vgl. etwa VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2004 - 17 L 3190/04 -, AbfallR 2005, 45 m.w.N. und Baars a.a.O. Rn 127).

  • OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06

    Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09
    Zwar kann er mangels derzeit existierender entsprechender Absprachen zwischen den Beteiligten seine Ansprüche auf Kostenersatz zivilrechtlich geltend machen (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 - zu einem möglichen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag), das bedeutet jedoch nicht, dass wegen dieser Möglichkeit die Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Pflicht aus § 6 Abs. 4 S. 5 VerpackV ausgeschlossen wäre.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 9.05

    Verpackungsverordnung; Verkaufsverpackungen; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09
    Letztlich geht es bei der Abgrenzung zwischen den öffentlichen und den privaten Systemen darum, die aufgrund der Teilprivatisierung der Sammel- und Entsorgungspflicht entstehenden flächendeckenden privaten Systeme vor gezielten Eingriffen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den Wettbewerb zu schützen, nicht aber darum, die eigenen Pflichten letzterer zu beseitigen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 9/05 - BVerwGE 125, 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2012 - 10 S 2554/10

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen einen

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. September 2010 - 2 K 639/09 - geändert.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. September 2010 - 2 K 639/09 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. September 2010 - 2 K 639/09 - zu ändern und die Beklagte zu verurteilen, mit dem Kläger den als Anlage 1 zur Berufungsbegründung beigefügten Vertrag über die Mitbenutzung der Einrichtungen des Klägers für die Sammlung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Karton zu schließen.

  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 1221/10

    Kostentragungspflicht für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen aus

    vgl. VG Köln, Urteil vom 7. August 2008 - 13 K 1058/06 - VG Stuttgart, Urteil vom 30. September 2010 - 2 K 639/09 -, Juris, Rn. 25; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 14. Juli 2011 - 20 A 2467/08 -, Juris, Rn. 31; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 24. Juli 2012 - 10 S 2554/10 -.

    vgl. VG Köln, Urteil vom 7. August 2008 - 13 K 1058/06 - VG Stuttgart, Urteil vom 30. September 2010 - 2 K 639/09 -, Juris, Rn. 31 f.; OVG NRW, Urteil vom 14. Juli 2011 - 20 A 2467/08 -, Juris, Rn. 49 ff.; VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2012 - 10 S 2554/10 - a.A. VG Würzburg, Urteil vom 25.10.2005 - W 4 K 05.411 -, Juris, Rn. 58.

    vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 30. September 2010 - 2 K 639/09 -, Rn. 34; VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2012 - 10 S 2554/10 -.

    vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 30. September 2010 - 2 K 639/09 -, Rn. 33; VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2012 - 10 S 2554/10 -.

  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 3234/11

    Ableitung eines Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf

    vgl. VG Köln, Urteil vom 7. August 2008 - 13 K 1058/06 - VG Stuttgart, Urteil vom 30. September 2010 - 2 K 639/09 -, Juris, Rn. 25; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 14. Juli 2011 - 20 A 2467/08 -, Juris, Rn. 31; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 24. Juli 2012 - 10 S 2554/10 -.

    vgl. VG Köln, Urteil vom 7. August 2008 - 13 K 1058/06 - VG Stuttgart, Urteil vom 30. September 2010 - 2 K 639/09 -, Juris, Rn. 31 f.; OVG NRW, Urteil vom 14. Juli 2011 - 20 A 2467/08 -, Juris, Rn. 49 ff.; VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2012 - 10 S 2554/10 - a.A. VG Würzburg, Urteil vom 25.10.2005 - W 4 K 05.411 -, Juris, Rn. 58.

    vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 30. September 2010 - 2 K 639/09 -, Rn. 34; VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2012 - 10 S 2554/10 -.

    vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 30. September 2010 - 2 K 639/09 -, Rn. 33; VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2012 - 10 S 2554/10 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - 20 A 2467/08

    Ansprüche auf Abstimmung von Entsorgungssystemen und auf entgeltliche

    Urteil vom 30. September 2010 2 K 639/09 , juris - befunden hat, steht nicht die Verpflichtung des Systembetreibers zur Mitbenutzung kommunaler Einrichtungen für die Entsorgung von PPK-Verkaufsverpackungen als solche zur gerichtlichen Feststellung, sondern die Mitbenutzung gegen ein angemessenes Entgelt.
  • LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf Aufwendungsersatz

    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind auch nicht darauf beschränkt, den öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Mitbenutzung und Zahlung eines angemessenen Entgelts aus § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV geltend zu machen (siehe dazu VG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2010 - 2 K 639/09 -, Juris; OVG NRW, Urteil vom 14.07.2011 - 20 A 2467/08 -, Juris).
  • VG München, 30.07.2015 - M 17 K 14.5813

    Abfallrecht; Anpassung des Abholturnus des Gelben Sacks

    Wenn die Klägerin also im Interesse ihrer Einwohner einen kürzeren Abholturnus erreichen möchte, um insbesondere die Lagerungs- und Hygieneprobleme in der Gemeinde zu reduzieren, kann sie nicht erwarten, dafür keine Gegenleistung erbringen zu müssen, etwa in Gestalt einer - grundsätzlich von den Beteiligten festzulegenden (vgl. OVG NRW, U.v. 12.2.2009 - 20 A 4637/06; B.v. 29.10.2007 - 10 A 1031/07; VG Köln, U.v. 2.8.2012 - 13 K 3234/11 - juris Rn. 53; VG Stuttgart, U.v. 30.9.2010 - 2 K 639/09 - juris Rn. 33) - Reduzierung der von der Beklagten zu entrichtenden Nebenentgelte.
  • VG Leipzig, 02.04.2012 - 6 L 2002/11

    Verpflichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Entsorgung der

    Denn nach den Gesetzlichkeiten in der Verpackungsverordnung bleibt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger grundsätzlich weiter zur Entsorgung der gebrauchten Verkaufsverpackungen einschließlich der stoffgleichen Nichtverpackungen verpflichtet, wenn diese ihr überlassen werden, wozu die Endverbraucher nach wie vor i.S.v. § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG berechtigt sind (VG Stuttgart, Urt. v. 30.9.2010 - 2 K 639/09 - zit. nach [...]).
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