Rechtsprechung
VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09.TR |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerbefreiung für das Halten eines Hundes; Rechtmäßigkeit der Satzung einer Gemeinde über die Erhebung einer Hundesteuer; Befreiung von der Hundesteuer wegen ausschließlicher Haltung eines Hundes zu betrieblichen Zwecken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Nur die betrieblich notwendige Hundehaltung ist steuerfrei
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsnotwendige Hundehaltung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Hundehaltung zur Einkommenserzielung steuerfrei
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Landwirt verlangt Steuerfreiheit für seinen Schäferhund: Ist er für die Rinderzucht notwendig?
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Nur die betrieblich notwendige Hundehaltung ist steuerfrei
- streifler.de (Kurzinformation)
Hundesteuer: Nur die betrieblich notwendige Hundehaltung ist steuerfrei
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Nur ein im Betrieb notwendiger Hund ist steuerfrei
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Hundesteuer bei Hofhund
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Steuern und Abgaben - Hund
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nur die betrieblich notwendige Hundehaltung ist steuerfrei - Bewachung einer Rinderherde bedarf nicht unbedingt der Hilfe eines Hundes
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00
Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich
Auszug aus VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09
Sie besteuern also die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40/93 -, veröffentlicht in Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 2 S 2113/00 -, veröffentlicht in Juris; OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1997 - 22 A 2455/96 -, veröffentlicht in Juris).Ob im Einzelfall etwas anderes zu gelten hat, wenn die private Nutzung völlig untergeordnet ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 2 S 2113/00 -, veröffentlich in Juris), kann dahinstehen, denn von einer solchen völlig untergeordneten privaten Nutzung ist vorliegend nicht auszugehen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2005 - 14 A 3852/04
Auszug aus VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09
Selbst wenn man mit dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Frage der Notwendigkeit des Hundes für die Berufsausübung nicht so stringent sehen würde (vgl. Urteil vom 03. November 2005 - 14 A 3852/04 -, veröffentlicht in Juris), unterliegt der Hund des Klägers der Steuerpflicht. - BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09
Sie besteuern also die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40/93 -, veröffentlicht in Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 2 S 2113/00 -, veröffentlicht in Juris; OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1997 - 22 A 2455/96 -, veröffentlicht in Juris). - VG Trier, 15.05.2008 - 2 K 976/07
Keine Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung
Auszug aus VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09
Maßgeblich muss vielmehr sein, ob der Kläger seinen Betrieb nicht nur aus Liebhaberei führt, sondern nachhaltig, unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und mit Gewinnerzielungsabsicht (vgl. hierzu BVerwG, a.a.0.; VG Trier, Urteil vom 15. Mai 2008 - 2 K 976/07.TR -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 22 A 2455/96
Hundesteuer
Auszug aus VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09
Sie besteuern also die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40/93 -, veröffentlicht in Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 2 S 2113/00 -, veröffentlicht in Juris; OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1997 - 22 A 2455/96 -, veröffentlicht in Juris).
- VG Gelsenkirchen, 10.07.2012 - 18 K 657/12
Hundehaltung zu beruflichen Zwecken
und, dem folgend, in der Rechtsprechung vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 7. März 2003 - 3 K 1076/02 -, VG Trier, Urteil vom 1. Oktober 2009 - 2 K 327/09.TR -, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. September 2010 - 2 S 811/10 -, jeweils juris. - VG Augsburg, 08.04.2020 - Au 2 K 19.1058
Keine Befreiung von der Hundesteuer für Herdenschutzhund
Die Hundesteuer fällt unter die herkömmlichen gemeindlichen Aufwandssteuern (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.2013 - 9 B 41.12 - juris; VG München, U.v. 27.9.2012 - M 10 K 11.6018 - juris; VG Trier, U.v. 1.10.2009 - 2 K 327/09 - juris).